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Ist gegen den Schädiger ein Strafverfahren anhängig, kann sich der Geschädigte wegen der Geltendmachung seiner zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche diesem Verfahren anschließen. Das Adhäsionsverfahren wird in Frankreich vergleichsweise häufig praktiziert, weil es gegenüber dem Zivilprozess mehrere wesentliche Vorteile bringt: Nach der französischen Prozessordnung hat ein Strafverfahren Vorrang. Eine Zivilklage kann im Gegensatz zu Deutschland in Frankreich erst dann eingereicht werden, wenn das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Der gegnerische Haftpflichtversicherer kann am Adhäsionsverfahren beteiligt werden, indem ihm der Streit verkündet wird, so dass auch ein zahlungsfähiger Schuldner vorhanden ist. Die Verurteilung des Schädigers bedeutet Verurteilung zur Zahlung des zivilrechtlichen Schadens; sie kann also auch dann ausgesprochen werden, wenn im Strafverfahren nicht auf ein Verschulden des Schädigers erkannt, also auch dann, wenn er [...]
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