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Nach dem Verkehrsversicherungsgesetz von 1959 müssen alle Kraftfahrzeuge in Finnland haftpflichtversichert sein. Der Geschädigte kann die gegnerische Haftpflichtversicherung direkt verklagen. Die Mindestversicherungssummen betragen: Gegenstand Betrag in € Personenschäden unbegrenzt Sachschäden 3.300.000 Stand: [...]
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