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Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist das finnische Schadenersatzgesetz von 1994 sowie das Verkehrsversicherungsgesetz von 1959. Schadenersatzansprüche setzen grundsätzlich eine Verschuldenshaftung nach dem Schadenersatzgesetz voraus. Die grundsätzlich auch nach dem Verkehrsversicherungsgesetz mögliche Gefährdungshaftung greift nicht bei Schäden von Eigentümern, Haltern oder Fahrern von Kraftfahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind. In der Regel können nicht nur motorisierte Verkehrsteilnehmer die Gefährdungshaftung in Finnland geltend [...]
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