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Nach einem Unfall in Albanien muss der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers in Albanien geltend machen. Nur wenn das Kfz des Schädigers seinen gewöhnlichen Standort in einem EU- oder EWR-Land hat und dort haftpflichtversichert ist, besteht zusätzlich die Möglichkeit der Schadensabwicklung über einen Repräsentanten der ausländischen Haftpflichtversicherung. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle Zentralruf der Autoversicherer/GDV Glockengießerwall 1 20095 Hamburg Tel.: 0180 25026 oder über www.zentralruf.de zu erfragen. Stets findet das albanische Verkehrs- und Schadensrecht [...]
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