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Es steht dem Geschädigten frei, zur Geltendmachung seiner Ansprüche gegen die albanische Haftpflichtversicherung einen Anwalt zu beauftragen, wobei dies schon aus Praktikabilitätsgründen sinnvoll erscheint. Eine Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten ist gesetzlich vorgesehen. Die Höhe der Anwaltskosten bemisst sich nach der Tarifordnung des albanischen Anwaltsgebührenrechts. Ausländische Mandanten müssen den dreifachen Satz zahlen. Bei Zivilklagen belaufen sich die Gebühren auf mindestens 10 % des Streitwerts. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden zu [...]
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