Für alle Kraftfahrzeuge besteht Versicherungspflicht. Eine Ausnahmeregelung besteht nur für Militärfahrzeuge. Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Unfall bei Sachschäden mit Pkw ca. 42.000 €, bei Personenschäden ca. 168.000 € (ca. 421.000 € bei mehreren Geschädigten). Bei der Schadensverursachung durch einen Omnibus beträgt die Mindestversicherungssumme bei Sachschäden ca. 84.000 €, bei Personenschäden ca. 168.000 € (1.2 Mio € bei mehreren geschädigten Personen). Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen [...]