Eine Haftungsbeschränkung erfolgt allenfalls mittelbar durch die Mindestversicherungssummen. Diese beläuft sich für Sachschäden, die durch Pkw, Motorräder oder Lkw verursacht werden, auf 5 Mio. LEK (ca. 42.000 €), bei Personenschäden 20 Mio. LEK (ca. 168.000 €). Werden mehrere Personen durch dasselbe Schadensereignis verletzt, erhöht sich die Mindestversicherungssumme auf 50 Mio. LEK (ca. 491.000 €). Wird durch einen Omnibus Sachschaden verursacht, beläuft sich die Mindestversicherungssumme auf 10 Mio. LEK (ca. 84.000 €), für Personenschäden 20 Mio. LEK (ca. 168.000 €). Kommen mehrere Personen zu Schaden, erhöht sich die Mindestversicherungssumme auf 50 Mio. LEK (421.000 [...]