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Diese Fälle sind in der Praxis eher selten, sie sind meist nur bei Wiederholungstätern einschlägig: Unabhängig von der aktuellen Punktezahl ist die Fahrerlaubnis ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen zu entziehen, wenn deren Inhaber nach einer vormaligen Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem, der Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens und der Neuerteilung der Fahrerlaubnis binnen kurzer Zeit und in rascher Folge erneut Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begeht (OVG Münster, Beschl. v. 29.06.2011 – 16 B 212/11, NJW 2011, 2985; dagegen VG Oldenburg, Beschl. v. 01.12.2015 – 7 B 4230/15: Nicht ausreichend ist der Rückgriff auf die frühere Nichteignung des Betroffenen und den Umstand, dass sich die positive Prognose eines für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eingeholten medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht bewahrheitet hat). VG Saarland, Urt. v. 16.12.2011 – 10 K 487/11, VD 2012, 157 Bei der Prüfung der Fahreignung müssen [...]
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