Abschleppen ist der Oberbegriff für das Entfernen eines Fahrzeugs ohne Zutun des Besitzers. Zunächst ist grundsätzlich zu unterscheiden, wer das Abschleppen des Kraftfahrzeugs veranlasst hat: Ist der Vorgang einer Behörde (oft unter Zuhilfenahme eines beauftragten Abschleppunternehmens) zuzurechnen, handelt es sich um öffentlich-rechtliches Abschleppen. Anders liegt der Fall, wenn ein Privatmann den Abschleppvorgang veranlasst hat, etwa um sich einer Besitzstörung zu erwehren. Dann handelt es sich um privatrechtliches Abschleppen. Beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen handelt es sich um ein Gefahrenabwehrrecht und nicht um eine weitere Sanktionierung des Verkehrsverstoßes. Für die Zwangsmaßnahme des Abschleppens werden regelmäßig Kosten erhoben, die durch Kostenbescheid festgesetzt werden und mit der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Geldbuße nichts zu tun [...]