Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Honorarabrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer erfolgt ausschließlich nach RVG. Die Abrechnung erfolgt wie gegenüber dem Mandanten, da der Versicherer für diesen in Höhe der gesetzlichen Gebühren zahlt. Honorarvereinbarungen zwischen Rechtsanwalt und Mandanten sind für den Rechtsschutzversicherer unbeachtlich. Der Rechtsschutzversicherer zahlt grundsätzlich nur die gesetzliche Gebühr im Rahmen des RVG. Zwei Bereiche verdienen besondere Beachtung: zum einen die Frage der Differenzgebühren, zum anderen das Quotenvorrecht. Beide Themenbereiche können zu einer Erhöhung des Gebührenvolumens [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen