Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag richten sich nach den allgemeinen Regelungen des BGB (Nr. 8.1 ARB 2019). Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist jetzt generell drei Jahre. Auch der Beginn der Verjährungsfrist, die Hemmung und der Neubeginn richten sich jetzt nach den allgemeinen Vorschriften des BGB (§§ 199 Abs. 1, 203 BGB). Nr. 8.2 ARB 2019 regelt die Aussetzung der Verjährung. Die Aussetzung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht wird. Sie wirkt bis zum Eingang der Entscheidung beim [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen