Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Radargeräte arbeiten nach dem physikalischen Dopplerprinzip. Die Sendeantenne der Radaranlage emittiert hochfrequente elektromagnetische Wellen, die vom gemessenen Gegenstand reflektiert werden und über eine Empfangsantenne – diese kann mit der Sendeantenne identisch sein – wieder in das Gerät zurückgeleitet werden. Bewegen sich Objekte in diesem Messstrahl, erfolgt nach dem Dopplereffekt, abhängig von der Geschwindigkeit des erfassten Objekts, eine Veränderung der Frequenz der Radarwelle. Diese Veränderungen werden von den Radargeräten gemessen und ausgewertet. Angezeigt wird die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs in der Messrichtung, welche in aller Regel nicht der Fahrtrichtung entspricht. Die neueren, heute fast ausschließlich noch im Einsatz befindlichen Radargeräte weisen eine Mehrfachmessung auf. Das Zielfahrzeug wird innerhalb kürzester Zeitabstände mehrmals gemessen. Die Messwerte werden intern verglichen und bei einer Abweichung von +/– 0,3 % [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen