Dieses Messverfahren wird häufig mit Lichtschrankenmessmethoden verwechselt, obwohl ein völlig abweichendes physikalisches Messprinzip zugrunde liegt, welches nachfolgend komprimiert erläutert werden soll. Der Messwertaufnehmer dieses Verkehrsüberwachungssystems zur Geschwindigkeitsfeststellung besteht aus einem auf einem Stativ aufzustellenden Sensorkopf, welcher an einem Fahrbahnrand parallel zur Fahrbahn auszurichten ist. In diesem Sensorkopf sind vier optische Helligkeitssensoren integriert, welche jeweilig aus zwei passiven Fotoelementen gebildet werden. Drei dieser Sensoren sind nach korrekter Aufstellung rechtwinklig zum Fahrbahnverlauf ausgerichtet. Der Abstand zwischen diesen Sensoren beträgt 250 mm. Wird nun durch ein vorbeifahrendes Fahrzeug durch einen der beiden äußeren Sensoren das Auftreten einer Helligkeitsdifferenz registriert, beginnt zunächst die sogenannte Vormessung. Im Verlauf dieser Vormessung werden von den drei zur Geschwindigkeitsmessung dienenden [...]