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Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Der Berufskraftfahrer David Luiz, der bei einer Spedition tätig ist und im Jahr nachweislich 80.000 km beruflich fährt, wurde vom Amtsgericht mit Urteil vom 21.02.2016 wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kfz mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr, nämlich 0,56 ‰, bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG im Fahreignungsregister in Tateinheit mit Abkommen von der Fahrbahn und Verursachung eines Schadens zu der Geldbuße von 500 €, zahlbar in monatlichen Raten zu je 50 € verurteilt. Es hat ihm für die Dauer von drei Monaten verboten, Kfz jeder Art im Straßenverkehr zu führen, und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Amtsgericht ging dabei davon aus, dass nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG ein Regelfall für die Verhängung eines Fahrverbots gegeben ist und die Voraussetzungen der Regelfallempfehlung in Nr. 241.1 BKat vorliegen, weil im Verkehrszentralregisterauszug [...]
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