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Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Dem Betroffenen wird ein Geschwindigkeitsverstoß zur Last gelegt. Die Untersuchung der Messung ergibt, dass die Messperson die Messanlage nicht gemäß den Herstellervorgaben in Betrieb genommen hat. Die Bußgeldbehörde vertritt den Standpunkt, dass dies unbeachtlich sei, weil es sich um ein von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenes und damit standardisiertes Messverfahren handele. Ein entsprechender Bußgeldbescheid über 160 € nebst Fahrverbot von einem Monat ergeht. Der Mandant legt eigenhändig Einspruch ein, den er nicht weiter begründet. Nachdem das Amtsgericht ihn zur Hauptverhandlung geladen hat, erscheint er in der Kanzlei. Der Betroffene hält die Messung für falsch. Er möchte wissen, ob er jetzt noch mit Erfolg gegen den Bußgeldbescheid vorgehen kann. Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Kostenhinweis, Rechtsschutz abklären Vollständige Akteneinsicht beantragen, die sich auf Bedienungsanleitung des [...]
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