Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster Der Mandant erscheint mit einer Vollstreckungsandrohung wegen eines rechtskräftigen Bußgeldbescheids. Er soll am 16.01.2016 fahrlässig auf der N-Str. in B die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben. Die Bußgeldstelle hat gegen ihn eine Geldbuße von 260 € nebst einmonatigem Fahrverbot verhängt. Der Bußgeldbescheid datiert vom 02.03.2022 und soll am 04.03.2022 zugestellt worden sein. Die Akteneinsicht ergibt: Der Betroffene hat in der Anhörung den Verstoß zugegeben und als seine Adresse die Firmenanschrift in der N-Straße angegeben. Dort residiert die B-GmbH, deren Geschäftsführer der Betroffene ist. Privat wohnt er in der S-Straße. Laut Zustellungsvermerk wurde das Schriftstück am 04.03.2022 um 10:24 Uhr Frau H, der Schreibkraft der B-GmbH, übergeben. Der Mandant teilt mit, er habe einen Bußgeldbescheid nie erhalten. Er fragt, ob mit Erfolg gegen die [...]