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Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird eine Abstandsunterschreitung vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Auf dem Messfilm, der der Ermittlungsakte beilag, sieht man, dass sowohl der Fahrer als auch das Fahrzeugkennzeichen allein mit Hilfe der Übersichtskamera identifiziert werden konnten. Anhaltspunkte eines nicht nur vorübergehenden Verstoßes finden sich hingegen nicht. Die Bitte um Akteneinsicht sollte mit dem Übersenden eines DVD-Rohlings verbunden werden. Die Bußgeldstelle wird den Messfilm auf den DVD-Rohling brennen. Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Mit welcher Kamera lassen sich Fahrer und Fahrzeugkennzeichen identifizieren? Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Wenn (noch) kein Anfangsverdacht vorhanden ist und Aufzeichnungen gefertigt werden, mit deren Hilfe Fahrer und Kennzeichen identifiziert werden können, dann ist § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO [...]
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