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Wird der analytische Grenzwert nicht erreicht, kann der Tatbestand im Einzelfall dennoch verwirklicht sein, wenn drogenbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können. Das ist in der Rechtsprechung allerdings umstritten: Der Tatbestand ist erst ab Erreichen des jeweils geltenden analytischen Grenzwerts erfüllt: OLG Jena, NStZ 2013, 114; OLG Köln, NStZ-RR 2005, 385; OLG Zweibrücken, NZV 2005, 430; KG, Blutalkohol 47, 133. Der Tatbestand ist auch verwirklicht, wenn im Einzelfall drogenbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können, die zwar nicht zu einer Aufhebung, aber doch zu einer Beeinträchtigung der Fahrsicherheit geführt haben: OLG Koblenz, NJW 2009, 1222; OLG München, NZV 2006, 277. Der Tatbestand ist auch verwirklicht, wenn es die beim Betroffenen unterhalb des analytischen Grenzwerts festgestellte Wirkstoffkonzentration zumindest als möglich erscheinen lässt, dass der Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrsicherheit zum [...]
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