Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte/r ..., auf den für Mietwagenkosten bezifferten Betrag wird vermutlich keine volle Erstattung erfolgen, da die gegnerische Versicherung entsprechend der ständigen Rechtsprechung einen Abzug für Eigenersparnis vornehmen kann, der regelmäßig mit 15 % der Mietwagenkosten angesetzt wird. Die Anrechnung ersparter Eigenkosten kann vermieden werden, wenn der Geschädigte freiwillig ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse anmietet. Insoweit bleibt das Regulierungsangebot abzuwarten; soweit die Abzüge den nach der Rechtsprechung zulässigen Rahmen überschreiten, werde ich unaufgefordert die Differenz verlangen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]