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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte/r ..., für die vom Sachverständigen geschätzte Dauer des reparaturbedingten Fahrzeugausfalls habe ich den Nutzungsausfall Auch wenn der Geschädigte eine Abrechnung auf fiktiver Basis geltend macht und der Anspruch aber kein fiktiver ist, sondern dem Ausgleich eines tatsächlich entstandenen fühlbaren Nutzungsausfalls dient (BGH v. 10.06.2008 – VI ZR 248/07, juris, Rdnr. 7), ist es dem Geschädigten – im Rahmen der Erforderlichkeit einerseits und der Verhältnismäßigkeit andererseits – auch bei fiktiver Abrechnung des Sachschadens unbenommen, dem Schädiger daneben alle Zeiträume in Rechnung zu stellen, die laut Gutachten für die Reparatur erforderlich sind (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 27.10.2004 – 14 U 112/03, juris). geltend gemacht. Zu einer Erstattung wird die gegnerische Versicherung jedoch nur dann verpflichtet sein, wenn der Nachweis geführt werden kann, dass das Fahrzeug [...]
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