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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr... Versicherungsnehmer... hat beim Einfahren aus einem Parkstreifen die ih... nach § 10 StVO obliegenden Sorgfaltspflichten nicht beachtet und den Unfall überwiegend verschuldet. Eine Parkstraße am Abflugterminal eines Flughafens, auf dem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h geht, ist kein Parkplatz oder parkplatzähnliches Gebietsgelände. Wer auf der Abflugebene die dort vorhandenen Parkstreifen und Parktaschen ansteuert, verlässt also den fließenden Verkehr. Wer auspackt, ordnet sich wieder in den fließenden Verkehr ein. Eine Abstandswahrung von 50 cm bei der Vorbeifahrt zum relevanten Bereich eines haltenden Fahrzeugs genügt (OLG Hamburg, Urt. v. 12.08.2022 – 14 U 22/22, SVR 2023, 342). Der Ein- bzw. Anfahrende muss den rückwärtigen fließenden Verkehr dauernd beobachten, um eine Gefährdung der bevorrechtigten [...]
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