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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadensnr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, offensichtlich verzögert sich die Regulierung der Ersatzansprüche meiner Partei, weil Ihnen die amtliche Ermittlungsakte noch nicht vorliegt. Zur Vermeidung weiterer Verzögerungen ist mein Mandant bereit, Ihnen die Ermittlungsakte zu beschaffen und den erforderlichen Auszug zur Verfügung zu stellen. Dies würden wir für unseren Mandanten übernehmen. Die hierbei anfallende Anwaltsvergütung sowie die Auslagen sind Teil des durch den Unfall zu erstattenden Schadens. Die vielfach ausgeübte Praxis, für die gegnerische Versicherung Aktenauszüge zu besorgen und der Versicherung unabhängig von der Regulierungspflicht zu berechnen, ist berufsrechtlich bedenklich. Siehe hierzu Ferner, Handbuch Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 71 Rdnr. 37 ff.; ders., pvr (jetzt svr) 2002, 26; Hartung/Holl, § 3 BORA Rdnr. 33. Als weitere [...]
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