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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, soweit die vorliegende Reparaturrechnung von dem Sachverständigengutachten Grundsätzlich sind auch die Kosten eines fehlerhaften Gutachtens erstattungsfähig, siehe Teil 3.1.8.4.7. abweicht, ist die Überprüfung der hierfür bestehenden Ursachen allein Sache Ihrer Gesellschaft. Ein Unfallgeschädigter kann auch dann die vollen von der Werkstatt berechneten Reparaturkosten ersetzt verlangen, wenn er auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens den Reparaturauftrag erteilt hat und ihn bezüglich der Reparaturwerkstatt kein Auswahlverschulden trifft, selbst wenn die Werkstatt – auch – tatsächlich nicht ausgeführte Arbeiten in Rechnung gestellt hat (AG Nürnberg, Urt. v. 22.06.2018 – 18 C 1662/18, DAR 2018, 522). Den Geschädigten trifft gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich die Darlegungslast hinsichtlich des [...]
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