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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, der bisherige Schaden meines Mandanten ist belegt und beziffert. Ich habe von Ihnen bisher weder eine Stellungnahme zum Haftungsgrund noch irgendeine Vorschusszahlung erhalten. Mein Mandant ist nicht in der Lage, die fällig gewordenen Rechnungen aus eigenen Mitteln auszugleichen. Er musste einen Zwischenkredit Anfallender Zinsschaden ist ein außergewöhnlicher Schaden, auf den der Gegner vor Inanspruchnahme hingewiesen werden muss (LG Konstanz, Urt. v. 21.07.2004 – 11 S 50/04 N, SP 2005, 18; OLG Naumburg, Urt. v. 19.02.2004 – 4 U 146/03, DAR 2005, 158). in Anspruch nehmen, aus dem laufend Zinsen anfallen, worauf ich bereits hingewiesen habe. Durch sofortige Regulierung, zumindest durch ausreichende Vorschusszahlung können Sie eine ständige Erhöhung des Schadens zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]
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