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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadensnr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind der Verpflichtung, gem. § 3a Abs. 1 Nr. 1 PflVersG § 119 VVG gewährt einem Geschädigten einen direkten Anspruch gegen den Versicherer, deshalb gewährt § 3a Abs. 1 Nr. 2 PflVersG einen eigenen Schadensersatzanspruch in Form einer Verzinsung gegen den Versicherer. innerhalb von drei Monaten eine mit Gründen versehene Antwort auf mein Anspruchsschreiben zu erteilen, bisher nicht nachgekommen. Sie werden hiermit nochmals aufgefordert, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende und somit substantiierte Stellungnahme zur Schadensersatzforderung meines Mandanten innerhalb von einer Woche seit obigem Datum abzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich von der in der Begründung des Gesetzgebers (BR-Drucks. 110/02, S. 22) ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, gem. § 87 VAG Beschwerde gegen [...]
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