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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., die Regulierung Ihres Unfallschadens verzögert sich. Ihr Unfallgegner hat noch keine Schadensmeldung Die rechtzeitige Schadensanzeige ist eine Obliegenheit, die sich aus E.1.1 AKB ergibt. Die Frist beträgt eine Woche. bei seiner Versicherung abgegeben, obwohl er dazu verpflichtet ist. Die Versicherung wird eine Zahlung an Sie erst leisten, wenn die Haftung/Schuld Ihres Unfallgegners nachgewiesen ist, er sich also zum Unfallhergang geäußert hat. Deswegen wird die Versicherung abwarten, und das leider verzögert den Ausgleich Ihrer Ansprüche. Ich habe daher Ihren Unfallgegner nochmals zur Schadensmeldung unter Fristsetzung aufgefordert und mit Klageerhebung gedroht. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]
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