Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., die Regulierung Ihres Unfallschadens verzögert sich. Das gegen Ihren Unfallgegner eingeleitete staatsanwaltschaftliche/ordnungsbehördliche Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ich benötige die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte und einen entsprechenden Auszug für die gegnerischen Versicherung. Sonst kann ich dort die Haftung Ihres Unfallgegners nicht nachweisen. Ohne einen solchen Nachweis wird die Versicherung keine Zahlung leisten. Ich habe gleichzeitig nochmals die Akteneinsicht angemahnt und werde auch telefonisch weiter nachfragen, wann mir Akteneinsicht gewährt wird. Akteneinsicht gewähren die Verwaltungsbehörde, die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Die Polizei verschickt teilweise gegen Gebühr eine Kopie der ersten Seiten der Verkehrsunfallanzeige. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG [...]