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Staatsanwaltschaft/ In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (etwa fahrlässige Körperverletzung) kann nur die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht gewähren. Verwaltungsbehörde In Verfahren über Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde anstelle der Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens, für die Gewährung von Akteneinsicht ist daher in OWi-Verfahren allein die Verwaltungsbehörde zuständig. Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Aktenzeichen: ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, ich vertrete Herrn/Frau ... und bin mit der Regulierung der Schäden aus dem Unfall beauftragt. Aus diesem Grund habe ich bereits einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Da ich für die Regulierung der Ersatzansprüche dringend auf die Einsicht angewiesen bin, bitte ich nochmals um baldmögliche Übersendung bzw. um Mitteilung von Hinderungsgründen. Bitte überlassen Sie mir in jedem Fall die ersten Seiten der Verkehrsunfallanzeige. Mit freundlichen Grüßen ... [...]
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