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Polizeidienststelle Die Polizei ist nicht befugt, einem Rechtsanwalt Akteneinsicht zu gewähren, auf Grund eines Runderlasses des Innenministeriums sind die Polizeidienststellen in den meisten Bundesländer befugt, die benötigten Auskünfte zu erteilen. ... Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Aktenzeichen: ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ich vertrete Herrn/Frau ..., die an dem Unfall vom ...beteiligt ist. Zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hatte ich geben mir die Daten des anderen Unfallbeteiligten (Name und Anschrift des Fahrers sowie des Halterns des gegnerischen Fahrzeugs, sowie die Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer dieses Fahrzeugs) mitzuteilen. Da ich für die Regulierung der Ersatzansprüche hierauf dringend angewiesen bin, bitte ich nochmals um baldmögliche Übersendung. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]
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