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BVerwG
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»1. Die Festlegung der Pflichtfremdsprache in der Bremer Orientierungsstufe bedarf einer normativen Regelung, weil sie für die Verwirklichung des elterlichen Erziehungsrechts wesentlich und eine schulpolitische Grundentscheidung von allgemeiner Bedeutung
»1. Ein Handeln ist 'sozialwidrig' und begründet objektiv einen Anspruch des Trägers der Sozialhilfe auf Kostenersatz nach § 92 a BSHG, wenn der Handelnde eine Lage schafft, die den Träger der Sozialhilfe zwingt, trotz vorangegangener Versagung der Hilfe
Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei vormaligem Kinobetrieb; Prägende Nachwirkung des Kinobetriebs
Schon bei Erlaß der EntwicklungsVO ist zu prüfen, ob das Wohl der Allgemeinheit es fordert, grundsätzlich alle Grundstücke in Gemeindeeigentum zu überführen. Die Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen wird auf diesen Zeitpunkt vorverlegt. Die Entwicklungs
Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und Rechtswirkung der Entscheidung der obersten Landesstraßenbaubehörde über Unterbleiben einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung; Anfechtbarkeit
»Die Übertragung eines Amtes an einen Beamten - statt an einen sich darum ebenfalls bewerbenden Soldaten - ist diesem gegenüber keine truppendienstliche Maßnahme. Für ihre Anfechtung ist der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben.«
»Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei dauernder Anstaltsunterbringung.«
»1. Gastgeschenke, die ein Dienstreisender macht, um sich für eine aus persönlichem Entgegenkommen gewährte unentgeltliche Übernachtungsmöglichkeit erkenntlich zu zeigen, sind keine Übernachtungskosten i. S. des § 10 Abs. 3 BRKG. 2. Zur Ermittlung der nac
Der Abschluß von Ablösungsvereinbarungen setzt das Vorhandensein einer Erschließungsbeitragssatzung nicht voraus. Der Inhalt der Satzung hat auch nicht notwendig Einfluß auf den Inhalt von Ablösungsbestimmungen. Verstößt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag
Ablösungsverträge dürfen nur geschlossen werden, wenn die Gemeinde zuvor ausreichende Bestimmungen darüber getroffen hat. Diese müssen regeln, wie der Ablösungsbetrag zu errechnen ist. Es genügt zu regeln, wie die Kosten ermittelt und wie sie verteilt wer
»Sind beim Anfechtungsstreit mehrerer Kläger gegen einen Planfeststellungsbeschluß (hier für einen Großflughafen) einige Verwaltungsstreitsachen noch in der ersten Instanz, andere Verwaltungsstreitsachen schon in zweiter und dritter Instanz anhängig, so i
Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und nachgeschobener fehlerfreier Begründung
Verweigerung einer Ausnahme bei einem Beherbergungsbetrieb im reinen Wohngebiet
»Die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe setzt voraus, daß der Wehrpflichtige das Töten von Menschen durch Menschen nicht nur aus moralischen und ethischen Erwägungen mißbilligt, sondern es grundsätzlich und - abgesehen von zugespit
»1. Zu den Voraussetzungen einer Untersagung der Gewerbeausübung nach § 35 Abs. Satz 1 GewO. 2. Bei der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung einer Verfügung, durch die eine Gewerbeausübung untersagt worden ist, muß auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltung
»Bei einem Strohmannverhältnis ist neben dem Hintermann der Strohmann als Gewerbetreibender und als geeigneter Adressat einer Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO anzusehen. Ist der Hintermann unzuverlässig, so folgt die Unzuverlässigkeit des Strohmannes ber
»Zu den Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO.«
»Die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge wegen schuldhaften unerlaubten Fernbleibens vom Dienst nach § 9 Satz 1 BBesG kann nicht darauf gestützt werden, daß der Beamte der Pflicht zur Mitwirkung bei der Prüfung seiner Dienstfähigkeit (§ 42 Abs. 1
»Die Erteilung der Ausnahmeerlaubnis nach § 10 Abs. 3 BÄO liegt im Interesse der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung, wenn sie erforderlich ist, um eine ärztliche Unterversorgung der Bevölkerung zu vermeiden. Beschränkt sich der Antrag auf Erteilung der
»Die in einem unanfechtbar gewordenen Feststellungsbescheid für die Ermittlung des Ersatzeinheitswertes von Betriebsvermögen zugrunde gelegten Betriebsmerkmale nehmen nicht an der Bestandskraft des Feststellungsbescheides teil und sind in einem späteren,
»Durch Zwischenurteil kann auch über die Zulässigkeit von Berufung und Revision entschieden werden. Durch die zugelassene und in zulässiger Weise eingelegte Sprungrevision eines Prozeßbeteiligten wird mit Wirkung für alle Prozeßbeteiligten die Zuständigke
»Wird der von Wahlberechtigten gestellte Wahlanfechtungsantrag vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen, so müssen mindestens drei Antragsteller Beschwerde einlegen. Eine lediglich von einem Antragsteller eingelegte Beschwerde ist nicht statthaft. Es genügt
»1. Der Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule ist nur dann eine förderungsfähige Ausbildung i. S. des § 25 Abs. 3 Satz 1 BAföG, wenn der für eine Förderung verlangte Ausbildungsstand (§§ 10 Abs. 1 und 2, 68 Abs. 2 Nr. 3 a BAföG) erreicht
»1. Im Disziplinarverfahren ist die Mitwirkung eines Verteidigers nicht notwendig; demgemäß bestellt das Gericht - abgesehen von der Regelung für das Unterbringungsverfahren nach § 60 BDO - keinen Verteidiger von Amts wegen. 2. Zur Ablehnung eines Richter
»Absatz 3 des § 3 BSHG enthält gegenüber dem Absatz 2 keine derart verselbständigte Regelung des Wunschrechts, daß es insbesondere nicht darauf ankäme, ob die Erfüllung des Wunsches unvertretbare Mehrkosten verursacht.«
»1. Zur örtlichen Zuständigkeit des (örtlichen) Trägers der Sozialhilfe, wenn der Hilfesuchende während des das Hilfebegehren betreffenden Rechtsstreits seinen Aufenthalt aus dem Bereich des beklagten Trägers der Sozialhilfe verlegt. 2. Zu den Auswirkunge
»Bewertung einer vom Wehrpflichtigen behaupteten gewissensmäßigen Belastung durch Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls im Rahmen der Gewissensprüfung nach Art. 4 Abs. 3 GG.«
»Auch ein Zweitbescheid (BVerwGE 53, 12) kann nicht angefochten werden, soweit die materielle Rechtskraft einer wehrdienstgerichtlichen Entscheidung entgegensteht.«
'Gründe des Wohls der Allgemeinheit' als öffentliche Belange
Eine satzungsmäßige Tiefenbegrenzung ist in qualifiziert beplanten Gebieten nicht zulässig, weil die gesamte beplante Fläche erschlossen ist. In nicht beplanten Gebieten ist sie zulässig. Ausnahmen sind denkbar, z.B. wenn ein Grundstück über die Begrenzun
Ein Artzuschlag ist nicht vorgeschrieben für gewerblich genutzte Grundstücke in beplanten Wohngebieten, auch dann nicht, wenn solche Grundstücke in unbeplanten Gebieten entsprechend belastet werden.
»Bei der pflichtgemäßen Entscheidung über eine Anregung des Dienstpflichtigen, zu einer von ihm gewählten Dienststelle einberufen zu werden, besitzt die Einberufungsbehörde einen weiten Ermessensspielraum. Sie genügt regelmäßig ihrer Pflicht, wenn sie die
»Besondere Verhältnisse, die eine Festsetzung der Zulassungszahl in voller Höhe des ausstattungsbezogenen Berechnungsergebnisses im Studiengang Zahnmedizin ausschließen, können sich aus der Unterbesetzung und Fluktuation des Personals der Lehreinheit, aus
»Der Nachrang der Beihilfe gegenüber dem Anspruch auf Heilfürsorge (Nr. 3 Abs. 4 BhV) greift nur in den Fällen ein, in denen nach den insoweit maßgebenden Verwaltungsvorschriften überhaupt Heilfürsorge gewährt werden kann. Die truppenärztliche Versorgung
»Das Merkmal 'überregional abgesetzt' in § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1977 erfaßt auch die Fälle der Exportsubstitution. Speisegaststätten erbringen auch dann, wenn sie in Fremdenverkehrsgebieten liegen, allgemein nicht überwiegend Leistungen, die im Sinne de
»1. Zur Zulässigkeit der Artendifferenzierung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1977 bei Spezialbetrieben für Schwer- und Großraumtransporte im Güterfernverkehr. 2. Transportleistungen werden ihrer Art nach 'überregional' im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG
»Eine Berufsausbildung, die neben dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule stattfinden soll, gewährleistet nicht den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen in einem geordneten Ausbildungsgang und ist deswegen mit § 1 Abs. 2 BBiG unvereinbar.«
»1. Die Frage, wie Soldaten allgemein für militärische Aufgaben ausgebildet werden sollen, entscheiden die Vorgesetzten nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten. 2. Daß eine zunächst als zweckmäßig angesehene Ausbildungskonzeption später als unzweckmäßig erkan
»1. Die nunmehrige Altersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes - Nichtvollendung des 30. Lebensjahres, ZDv 20/7 Nr. 308 - ist rechtmäßig. 2. Die Überschreitung dieser Altersgrenze darf bei der Entscheidung übe
»1. Maßgebend dafür, wo der Beamte eine Dienstreise anzutreten und wo er sie zu beenden hat, sind die ihm erteilten Weisungen. Hat er keine Weisungen erhalten, bestimmen sich Ausgangs- und Endpunkt der Dienstreise nach den Erfordernissen des Dienstes unte
»Im Rahmen des § 12 Abs. 1 Satz 1 BFG ist die Regelung des § 230 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAG ebenfalls nur auf Vertriebene und Aussiedler anzuwenden und nicht auf Übersiedler aus dem Schadensgebiet des BFG zu erstrecken (Änderung der Rechtsprechung im Urteil
»1. Der Begriff der 'Personalangelegenheiten' in § 14 Abs. 3 BPersVG ist mit dem in anderen Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes wortgleich verwandten Begriff identisch und umfaßt nur die in § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 BPersVG aufgezählten Ange
Eine wesentliche Änderung ist nicht die Erneuerung des durch Sturm zerstörten Daches, da diese vom Bestandsschutz gedeckt wird, auch wenn die Dachform etwas geändert wird. Bei Erneuerung der Fußböden, der sanitären Anlagen und der Innenwände kommt es dara
Begünstigt ist nicht die Errichtung eines Ersatzbaus für ein Ferienhaus oder Wochenendhaus.
»Das Vorliegen einer die Gewährung und die hinzugefügte Auflage umfassenden einheitlichen Ermessensentscheidung rechtfertigt nicht, die gesonderte Anfechtung der Auflage für unzulässig zu halten (Aufgabe der im Urteil vom 14. Dezember 1977 - BVerwG 8 C 28
Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der Beiladung; Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung
»Die Vorschrift des Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (MRK) findet auf das Disziplinarverfahren keine Anwendung.«
Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung - Befristete Ausweisung
»Beschränkt der Hersteller einer falschen Urkunde ihren späteren Gebrauch im Rechtsverkehr auf den schon bei Herstellung der Urkunde beabsichtigten Zweck, dann besteht zwischen beiden Handlungsteilen ein so enger Zusammenhang, daß beide durch den sie verb
1. Fehlt dem Fahrerlaubnisinhaber die erforderliche Kenntnis der Verkehrsvorschriften, so macht ihn dies mangels Befähigung ungeeignet im Sinne von § 4 Abs. 2 StVG. 2. Die Begutachtung der theoretischen Kenntnisse gemäß § 15b Abs. 2 Satz 2 StVZO ist berec
»Auch bei der Vorausleistung von Ausbildungsförderung nach § 36 Abs. 1 BAföG bleibt für die [nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BAföG vorrangige] Anrechnung des Ehegatteneinkommens der Berechnungszeitraum nach § 24 BAföG maßgebend.«
»Ist eine Gruppe nicht mehr im Personalrat vertreten, weil alle Mitglieder und Ersatzmitglieder ihr Amt niedergelegt haben, so findet, wenn dadurch die Gesamtzahl der Mitglieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist, eine Wahl des
Die Erhebung von Vorausleistungen setzt voraus, daß die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen mit allen vorgesehenen Teilanlagen innerhalb von etwa 4 Jahren durchgeführt wird. Das gilt auch, wenn der Ermittlung des Vorausleistungsbetrags ausschl
»1. Eine Ausnahmebewilligung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 LadschlG setzt voraus, daß das zu befriedigende Bedürfnis nur vorübergehender Natur ist (Bestätigung von BVerwG 1 C 43.77). 2. Der Inhaber einer Verkaufsstelle, die der Ladenschlußregelung des § 3 Ladsc
»1. Die Ermächtigung des § 7 Abs. 4 AuslG, die Aufenthaltserlaubnis nachträglich zeitlich zu beschränken, bezieht sich auch auf befristete Erlaubnisse. Sie ist grundsätzlich anwendbar, wenn der Zweck, um dessentwillen dem Ausländer der Aufenthalt gestatte
Erschließungsbeitragspflicht trotz Bebauungsverbot aufgrund beschränkter persönlicher Dienstbarkeit
»1. Der Soldat kann nicht verlangen, im Rahmen der ihm zustehenden unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung auf seinen Wunsch sterilisiert zu werden, wenn der Eingriff nicht der Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Wehrdienstfähigkeit dient. 2. Die
»Die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug volljähriger Kinder in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Arbeitnehmer widerspricht grundsätzlich nicht dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG.«
Die Verteilungsregelung muß gewährleisten, daß alle Grundstücke in Gewerbe- und Industriegebieten mit einem Artzuschlag von mindestens 10 v.H. auf den für die Berücksichtigung des Nutzungsmaßes maßgeblichen Faktor belastet werden.
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einem außerdienstlichen Diebstahl in einem besonders schweren Fall.«
»1. Der Antrag auf Gewährung von Umzugskostenvergütung kann auf einzelne der in § 3 Abs. 1 BUKG bestimmten Teilleistungen beschränkt werden. 2. Die Ausschlußfrist des § 2 Abs. 7 BUKG (F. 1973) für den Antrag auf Umzugskostenvergütung wird regelmäßig nicht
»1. Die Regelung des § 46 Abs. 3 Satz 1 SG (F. 1977), nach der ein Berufssoldat, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, seine Entlassung erst beantragen kann, nachdem er im Anschluß an das Studium oder di
»Im steuerbegünstigten Wohnungsbau kann der Eigentümer eines Familienheims mit zwei Wohnungen Mehrfläche aus beruflichen Gründen für seine Wohnung nur über die Wohnflächengrenze von 156 qm hinaus in Anspruch nehmen (Aufgabe der in den Urteilen vom 19. Okt
»Eine Zurückstellung vom Wehrdienst für die Zeit des Vorbereitungsdienstes rechtfertigt sich nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nicht deshalb, weil der Wehrpflichtige der einzige männliche Bewerber für den Beruf eines Fachlehrers für Handarbeit und Hauswirtsch
»Der Bund braucht in jedem Haushaltsjahr für Finanzhilfen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 KHG nicht mehr als ein Drittel des Betrages bereitzustellen, der in der Gesamtheit der Länder für die dort genannten Zwecke auch tatsächlich aufgewandt wird. Zuviel erhalten
»Bei der Versagung des Jagdscheines nach § 17 Abs. 4 Nr. 1 BJagdG ist die Behörde nicht ermächtigt, eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheines festzusetzen.«
»Galt eine früher erlittene politische Verfolgung der aus einer konkreten Situation erwachsenen und auf sie beschränkten Protesthaltung, so muß zwar die Gefahr, daß die (beendete) Verfolgung wegen des in der Vergangenheit liegenden Anlasses wieder auflebt
»Das Verwaltungsgericht ist auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht deshalb vorschriftswidrig besetzt, weil an der mündlichen Verhandlung mit Parteivernehmung des Wehrpflichtigen ein blinder Richter mitwirkt (Klarstellung des Urteils vom 16. Dezembe
»1. Das Asylrecht steht nur dem politisch Verfolgten zu. Allein daraus, daß jemand Familienangehöriger eines politisch Verfolgten ist, läßt sich ein Asylanspruch nicht herleiten. Für seine Einreise und seinen Aufenthalt sind die allgemeinen Vorschriften d
»Versetzung und Abordnung innerhalb einer Behörde (statusberührende Versetzung). Vorläufige Verwendung eines Gerichtsvollziehers im Aufgabenbereich des mittleren Justizdienstes.«
»Umfang der Dienstaufsicht gegenüber einem Gerichtsvollzieher im Kostenbereich (im Anschluß an das Urteil vom 29. April 1982 - BVerwGE 65, 260 -).«
»Der in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG für die Eltern des Ausländers geforderte Aufenthalt von drei Jahren im Geltungsbereich des Gesetzes ist bei einer Unterbrechung von insgesamt mehr als drei Monaten nicht mehr gegeben.«
»Ein Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, ihm - im begrenzten Umfange - zugewiesene Vollstreckungsaufträge in Justizkassensachen auszuführen.«
»Umfang der Dienstaufsicht gegenüber einem Gerichtsvollzieher im Kostenbereich (hier: Erhebung von Schreibauslagen für Abschriften von Pfändungs- und Pfändungsabstandsprotokollen).«
»§ 46 VwVfG findet auf Klagen gegen Bescheide der Prüfungsgremien in Kriegsdienstverweigerungssachen Anwendung. § 46 VwVfG schließt es nicht aus, daß das Verwaltungsgericht den feststellenden Verwaltungsakt einer örtlich unzuständigen Behörde gemäß § 113
»§ 51 Abs. 3 des Gesetzes über das Kreditwesen i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. Mai 1976 (BGBl. I S. 1121) ist mit den Art. 3 und 14 des Grundgesetzes vereinbar.«
»Die Anfechtung der Wahl des Personalrats erstreckt sich, ohne daß es eines besonderen Antrages bedarf, auf die Wahl der Soldatenvertreter. Der Anschluß von Beschäftigten einer Gruppe, die keine Vertretung erhält, an eine andere Gruppe bleibt bei der Sitz
»Beschränkt der Bundesdisziplinaranwalt ohne Vorbehalt die Berufung auf das Disziplinarmaß, so verzichtet er damit zugleich auf die weitergehende Anfechtung des Urteils.«
»1. Auch Einzelnoten sind selbständig anfechtbar, wenn ihnen Außenwirkung zukommt. 2. Zum Anspruch auf ausreichenden Unterricht und zur Mitwirkungspflicht der Lehrgangsteilnehmer bei der Erarbeitung des Prüfungsstoffes während des Grundlehrgangs C an der
»1. Unter der Geltung der Kapazitätsverordnungen III und IV gebietet Bundesrecht nicht, den Curricularrichtwert bzw. Curricularnormwert im Studiengang Medizin entsprechend den curricularen Vorgaben des ZVS-Beispielstudienplans aufzuteilen. 2. Zur bundesre
»1. Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes finden auch bei Drittanfechtungsklagen Anwendung, die gegen eine nach § 16 oder § 25 Abs. 1 GewO erteilte Genehmigung gerichtet sind, sowie bei Anfechtungsklagen, mit denen sich ein Unternehmer gege
»Das durch die Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 (BGBl. I S. 1458) für die ärztlichen Prüfungen eingeführte Prüfungssystem des Antwort-Wahl-Verfahrens verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Ebenfalls rechtsgültig war die - inzwischen w
Ausübung des gemindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Ersatzgrundstücks; Begriff der 'gesetzlichen Pflichten'; Grundstückswert
Das Aufstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugen auf der Straße durch eine Kraftfahrzeugvermietungsfirma, um sie an Kunden zur Wiederinbetriebnahme zu vermieten, ist als zulässiges Parken i. S. v. § 12 Abs. 2 StVO Ausübung des Gemeinge
1. Ein Verkehrsteilnehmer kann als eine Verletzung seiner Rechte geltend machen, die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung seien nicht gegeben. 2. Bei der gerichtlichen Prüfung, ob die Behörde von ihrem Ermesse
»Vertragliche Ansprüche des Trägers der Straßenbaulast auf Beteiligung Dritter an den Kosten einer Straßen-(Kreuzungs-)Änderung dürfen ohne besondere gesetzliche Grundlage nicht dadurch durchgesetzt werden, daß in den fernstraßenrechtlichen Planfeststellu
»Die Einziehung der aus Anlaß der Hauptveranlagung auf den 1. Januar 1974 nachgeforderten Grundsteuer ist nicht deshalb sachlich unbillig, weil der Grundstückseigentümer den Nachveranlagungsbescheid im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen so spät erhalt
»1. Die gemeinsame Notfalldienstordnung der Ärztekammer Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in der ab 1. Januar 1978 geltenden Fassung ist mit Bundesrecht vereinbar. Nach ihren Bestimmungen in Verbindung mit §§ 24 Nr. 2, 25 NW Heilber
»1. Für die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte nach § 120 Abs. 6 Satz 3 und 4 WDO kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auf den der Entscheidung an. 2. Bei einer Anordnung nach § 120 Abs. 2 WDO ist dem Soldaten ein für bescheidene
»Der Antrag nach § 36 BPersVG auf Zuziehung von Gerwerkschaftsbeauftragten zu den Sitzungen des Personalrats kann sich auf die Einladung eines Beauftragten einer bestimmten im Personalrat vertretenen Gewerkschaft beschränken. Diese gesetzlich zugelassene
»1. Die Frage, ob das von einem Soldaten geltend gemachte Umzugshindernis als 'zwingender persönlicher Grund' im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 TGV anzusehen ist, kann nur nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt des Wegfalls des Woh
Der Umbau eines entprivilegierten Wohnhauses, das an ein privilegiertes Gebäude angebaut ist, kann die Eigenart der Landschaft beeinträchtigen, wenn damit erstmals eine Funktionsänderung beabsichtigt ist. Handelt es sich wegen des Umfangs der Umbauarbeite
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ist auch dann mangels Rüge unbeachtlich, wenn vor der Hinweisbekanntmachung bezgl. desselben Bebauungsplans ein Normenkontrollverfahren ohne ausdrückliche Bezeichnung verletzter Verfahrens- oder Formvor
»Die Bestellung eines Mitgliedes des Personalrats, das sich in der Personalangelegenheit eines Beschäftigten gegen die beabsichtigte Maßnahme ausgesprochen hat, zum Beisitzer der Einigungsstelle, die über die Berechtigung der vom Personalrat verweigerten
»Das Maßnahmeverbot des § 14 DO NW (= § 14 BDO) ist bei der Entlassung von Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens nicht anwendbar.«
»Zu den Voraussetzungen, unter denen Wohnungsmangel i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TGV fortbesteht, weil die einem Soldaten im Rahmen der Wohnungsfürsorge zugewiesene Wohnung wegen Lärmimmissionen unzumutbar ist.«
Die Verschwiegenheitspflicht der Beamten gem. §§ 61, 62 BBG sowie § 39 BRRG (mit den entsprechenden Regelungen des Länderbeamtengesetze) gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) und hat damit Verfassungsrang. a. Na
»Bei Gewährung eines Geldausgleichs für den Unterschied zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindung nach § 51 Abs. 1 FlurbG kommt es nicht darauf an, ob die Nachteile daß Maß der den übrigen Teilnehmern entstandenen Nachteile üb
»Zur Auslegung einer unter Hinweis auf die geänderte Gesetzeslage nach dem Wehrpflichtänderungsgesetz 1977 abgegebenen 'Erledigungserklärung' der Wehrersatzbehörde im Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Bestätigung der Rechtsprechu
»1. Die weitere Anwesenheit eines Ausländers beeinträchtigt grundsätzlich Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, wenn zu erwarten ist, daß er seinen Lebensunterhalt auf Dauer nicht ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfe
»Hat die Behörde beim Erlaß eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes den ihr vollständig bekannten 'Sachverhalt' unrichtig gewürdigt oder den Inhalt des anzuwendenden Rechts verkannt, so beginnt die Ausschlußfrist für die Rücknahme des Verwaltungsaktes gem.
»Zur Frage der Rücknahme einer rechtswidrig gewordenen Festsetzung der Versorgungsbezüge. Nichtanrechnung von Vordienstzeiten mit Rücksicht auf ihre rentensteigernde Berücksichtigung als Pflichtversicherungs- bzw. als Ausfallzeit in der gesetzlichen Rente
Anwaltsverschulden bei Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem BVerwG
Eigentümerwege zur 'inneren Erschließung' einer Reihenhausanlage als selbständige Erschließungsanlagen
»Einem beschränkten öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr gewidmete, 3,5 m breite Eigentümerwege, die der 'inneren Erschließung' einer Reihenhausanlage dienen, können selbständige Erschließungsanlagen i. S. des § 123 Abs. 2 BBauG sein. Für die Abgrenzung zwis
»Gegen die vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Zivildienstunfähigkeit ist die Anfechtungsklage zulässig, wenn der Entlassene geltend macht, zivildienstfähig zu sein. Die vorzeitige Entlassung wegen Zivildienstunfähigkeit erledigt sich weder in
»Auch Sozialhilfeleistungen sind nach § 44 Abs. 1 und 2 SGB I zu verzinsen.«
»1. Der Umstand, daß der minderjährige und unverheiratete (einkommens- und vermögenslose) Hilfesuchende mit Eltern (einem Elternteil) nicht in Haushaltsgemeinschaft lebt, ist für die Beurteilung unerheblich, ob den Eltern (dem Elternteil) zuzumuten ist, d
»Der Truppendienstrichter darf seine ablehnende Entscheidung nach § 36 Abs. 3 Satz 1 WDO nicht ändern und dem beabsichtigten Disziplinararrest zustimmen, wenn der Disziplinarvorgesetzte gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 WDO das Truppendienstgericht angerufen hat.«
»Ein Reserveoffizier, der als Teilnehmer an einer politischen Veranstaltung einen in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes handelnden Polizeibeamten angreift und schlägt, ist als potentieller militärischer Vorgesetzter in der Bundeswehr untragbar.«
Anderweitig gedeckt ist der Erschließungsaufwand nur, soweit er durch Zuwendungen gedeckt ist, die nicht Beiträge sind, z.B. auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage zugeflossene zweckgebundene Mittel auch von freiwillig einen höheren 'Beitrag' zahle
»1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 WBO muß innerhalb der Antragsfrist eigenhändig unterschrieben sein. 2. Ein erfahrener Offizier muß damit rechnen, daß die militärische r Dienstpost den Bundesminister der Verteidigung nicht kurzfristi
»1. Im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1973 ist für die Förderungsfähigkeit eines Investitionsvorhabens unter dem Gesichtspunkt der Importsubstitution kein Raum. 2. Das Erfordernis der Unmittelbarkeit des Primäreffekts gilt auch für die Fra
»Zur Frage, ob einer Gemeinde die Klagebefugnis gegen eine Verkehrsbeschränkung (Sperrung des durchgehenden Schwerlastverkehrs) zusteht, die für die Ortsdurchfahrt einer Nachbargemeinde angeordnet ist und zur Zunahme des Verkehrs in der Ortsdurchfahrt der
Aufstellung der Bauleitpläne, Verordnungsermächtigung; Kein subjektiver Anspruch auf Aufstellung eines Bauleitplans
»Bei der Bestimmung der Höhe eines Einbehaltungsbetrages nach § 92 BDO sind die Lebensumstände des Beamten und grundsätzlich seine Verpflichtungen zu berücksichtigen, insbesondere darf ihm nicht die Möglichkeit zur Tilgung seiner Schulden genommen werden.
Rechtsgüterschutz als Maßstab für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch eine Schießstandanlage
Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des Rechts auf Anliegergebrauch
»Der in § 17 Abs. 3 und 4 WaStrG geregelte Ausschluß verspätet erhobener Einwendungen ist von materieller Wirkung; er erstreckt sich auch auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren und führt zum Verlust der Möglichkeit, Abwehransprüche durchzusetzen. Der m
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans richtet sich die Schutzwürdigkeit eines Gebiets, es sei denn, die Festsetzungen seien wegen Funktionslosigkeit außer Kraft getreten.
Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung als behördliche Freiheitsentziehung
»Ergeht ein mit Gründen versehener Verwaltungsakt mit einer Belehrung darüber, daß dagegen Widerspruch erhoben werden kann, so wird ein ursprünglicher Verstoß gegen das Anhörungsgebot des § 28 Abs. 1 VwVfG in der Regel durch den Erlaß des Widerspruchsbesc
Eine Änderung der bisherigen Nutzung liegt nur vor, wenn der Wechsel von der bisherigen zur neuen andersartigen Nutzung ein einheitlicher Lebensvorgang ist, also nicht bei Aufgabe einer Nutzung und späterer Aufnahme einer neuen Nutzung. Die bisherige Nutz
Auch Zerstörung durch Dritte (spielende Kinder) kann ein außergewöhnliches Ereignis sein, wenn nicht der Eigentümer trotz Kenntnis der Zerstörung naheliegende Gegenmaßnahmen unterlassen hat.
Hat die höhere Verwaltungsbehörde Teile des Flächennutzungsplans von der Genehmigung ausgenommen, ohne daß die Gemeinde dies beantragt hatte, so ist dies für seine Rechtswirksamkeit unbeachtlich.
»1. Die statusrechtliche Unzulässigkeit einer im Einzelfall an sich verwirkten Dienstgradherabsetzung steht als solche der Einstellung des Disziplinarverfahrens wegen vorangegangener sachgleicher strafgerichtlicher Verurteilung nicht entgegen. 2. Die Rege
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit 'rückwirkender' Heilung von gegen § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960/1976 verstoßenden Bebauungsplänen
»Eine nicht im Angestelltenverhältnis zur Entbindungs- oder Krankenanstalt stehende Hebamme (sog. Beleg-Hebamme) bedarf für ihre dortige geburtshilfliche Tätigkeit keiner Niederlassungserlaubnis, sofern die Entbindungs- oder Krankenanstalt unter ärztliche
Rechtliches Verhältnis von Planungs-zur Enteignungsentscheidung bei landesrechtlichem Planungsgebot für raumbedeutsame Planungen
»Bezieht eine dem Ortsgesetzgeber bei Erlaß einer Abgabensatzung abverlangte Prognose ihre Bedeutung vom Landesrecht, bestimmt sich grundsätzlich nur nach Landesrecht, welche Rechtsfolgen die Erkenntnis auslöst, daß die Satzung auf einer Fehlprognose beru
»Die Gewissensnot des Wehrpflichtigen ist lediglich ein Merkmal der in Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 25 Satz 1 WPflG für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorausgesetzten Gewissensentscheidung und kein zusätzliches Erfordernis neben einer solchen G
»Der Fortfall des Anspruchs auf den kinderbezogenen Anteil des Ortszuschlags für unterhaltsberechtigte Kinder, die nicht im Geltungsbereich des Bundeskindergeldgesetzes leben und die der Beamte oder Soldat nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, als Fol
»Die nach § 62 Abs. 2 SVG auch für ehemalige Berufssoldaten und ehemalige Soldaten auf Zeit geltenden Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes sind auf diesen Personenkreis entsprechend anzuwenden. Soweit die Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes
»Zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichteter Erbe des Hilfeempfängers ist auch der (nicht befreite) Vorerbe. Auch in bezug auf ihn ist der 'Wert des Nachlasses' die Differenz zwischen dem im Geld zu veranschlagenden Aktivbestand und den Passiva i
Die Zustimmung kann nachträglich erteilt werden. Das bewirkt, daß vorher erlassene Beitragsbescheide rechtmäßig werden. Ein Beitragsbescheid ist nicht aufzuheben, wenn er z.Zt. der letzten mündlichen Verhandlung rechtmäßig ist. Das Bestehen einer Absicht,
»Zur Beweislast und zum Vertrauensschutz bei der Einziehung eines Vertriebenenausweises. Bei Bewerbern um den Vertriebenenausweis, die aus den Vielvölkerstaaten stammen, ist die deutsche Volkszugehörigkeit widerlegbar zu vermuten, wenn solche objektiven B
»Wird eine öffentlich geförderte Wohnung abweichend von den der Bewilligung öffentlicher Mittel zugrundeliegenden genehmigten Bauplänen von vornherein um einen Raum kleiner als vorgesehen erstellt und wird dieser Raum als Teil einer freifinanzierten Wohnu
»Die nach Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG den Landesfinanzbehörden zustehende Verwaltung der Grundsteuer kann den Gemeinden nur durch ein nachkonstitutionelles Landesgesetz übertragen werden. Zur Verwaltungskompetenz der Gemeinden für die Festsetzung der Grunds
Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren
»1. Für Klagen betr. die Anordnung der Aufnahme von Unterlagen für Zwecke des Erkennungsdienstes (§ 81 b 2. Alternative StPO) ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. 2. Die Rechtmäßigkeit einer nach § 81 b 2. Alternative StPO getroffenen Anordnung wird dur
»Zur Befugnis der Kriminalpolizei, erkennungsdienstliche Unterlagen (Lichtbilder und Fingerabdrücke) aufzubewahren.«
»1. Bei anderen als Laufbahnbewerbern kann keine 'vorgeschriebene' Ausbildung i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG F. 1971 (= § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG F. 1975) vorliegen und daher auch keine anrechenbare Mindestzeit der Ausbildung festgestellt we
Schädliche Umwelteinwirkungen, die insbesondere die Gesundheit des Menschen bedrohen, können auch »Nachbarn« in ihren Grundrechten beeinträchtigen, die nicht dort wohnen, sondern sich nur regelmäßig im Einzugsbereich aufhalten, aber nicht nur gelegentlich
»1. § 18 ÄAppO F. 1979 verlangt, daß der Prüfling dem Landesprüfungsamt den Rücktritt von der Prüfung unverzüglich erklärt und die Rücktrittsgründe unverzüglich mitteilt. 2. § 18 ÄAppO F. 1979 verlangt nicht, daß der Prüfling im Falle des nachträglichen R
»Die Aufrechnungserklärung ist die Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts und für sich allein kein Verwaltungsakt. Die Vorschriften der §§ 387 ff. BGB sind auch im öffentlichen Recht anwendbar. Die Anfechtung eines Leistungsbescheides und die
»Eine Aufrechnung gegenüber dem Gehaltsanspruch eines Beamten mit einem Schadensersatzanspruch nach § 84 Abs. 2 BBG und die Gewährung von Sozialhilfe sind auf die Höhe eines Einbehaltungsbetrages nach § 92 BDO ohne Einfluß.«
»1. Die zur Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets erstellte Gebietskarte gehört zum entscheidenden Teil des öffentlichen bekanntzumachenden Flurbereinigungsbeschlusses. 2. Das Interesse der Beteiligten ist bei der Anordnung der Unternehmensflurbereinigun
Ausnahmsweise ist die Verfestigung einer Splittersiedlung durch ein Wohnbauvorhaben nicht zu mißbilligen und auch nicht unvereinbar mit den Darstellungen eines Flächennutzungsplans.
Nutzungsänderung einer privilegierten baulichen Anlage im Außenbereich
Beschwerde gegen Verweigerung der Aktenvorlage im Normenkontrollverfahren
»Der Genuß alkoholischer Getränke durch einen Soldaten während des Dienstes mit anschließender Trunkenheitsfahrt am Steuer eines Dienstkraftwagens erfordert regelmäßig eine Maßnahme im disziplinargerichtlichen Verfahren.«
Erhebung von Erschließungsteilbeträgen im Wege der Kostenspaltung
Auch einem Betrieb mit verstreuten Flächen kann ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude im Außenbereich dienen. Das Vorhaben muß äußerlich erkennbar nach Verwendungszweck, Größe, Gestaltung, Ausstattung und sonstiger Beschaffenheit dem Betrieb zu- und untergeord
Ein Grundstück im Außenbereich, das an eine einseitig anbaubare Straße angrenzt, ist auch dann nicht erschlossen, wenn es nach Maßgabe des § 35 bebaut ist.
»Zum Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht im Hinblick auf die von einem Asylbewerber angeführten Asylgründe (hier: ihm drohe Gefahr, durch eine militante politische Organisation zur Mitarbeit gezwungen bzw. zwangsrekrutiert zu werden).«
»Mit Rücksicht darauf, daß auf die Anfrage eines Rechtsanwalts an seinen Mandanten, ob gegen die Ablehnung eines Asylantrages ein Rechtsbehelf eingelegt werden soll, regelmäßig eine Antwort zu erwarten ist, darf es der Rechtsanwalt nicht damit bewenden la
»Eine selbst verschuldete wirtschaftliche Notlage ist kein Grund für das ausnahmsweise Absehen von der Höchstmaßnahme bei einem schweren Betrug gegenüber dem Dienstherrn.«
Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von Anwärterbezügen inklusive Sonderzahlungen nach dem Entlassungszeitpunkt; Fortwirken eines Zahlungsanspruchs des Beamten auf Grund der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs
»Der Anspruch des Dienstherrn auf Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge (§ 12 Abs. 2 BBesG) verjährt in dreißig Jahren.«
»Verjährung eines auf einer Ermessensentscheidung beruhenden (Teil-)-Versorgunsanpruchs. Eine Einrede der Verjährung, die keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, kann nicht wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ermessensfehlerhaft sein.
»Die förmliche rückwirkende Beurlaubung für ein ganzes Studiensemester führt dazu, daß ein Anspruch auf Ausbildungsförderung auch für den Zeitraum entfällt, in dem der Auszubildende vor der Entscheidung der Hochschule über seinen Antrag auf Beurlaubung na
»Zur Frage des Rechtsweges für die Klage eines evangelischen Geistlichen betreffend sein Pfarrerdienstverhältnis (Statusklage) einschließlich seiner vermögensrechtlichen Ansprüchen gegen seine Landeskirche.«
»Ehegatten müssen eine Änderung des von ihnen gemeinsam geführten Familiennamens (Ehemannes) gemeinschaftlich beantragen und als (eigentliche) notwendige Streitgenossen gerichtlich geltend machen.«
»1. Es widerspricht grundsätzlich nicht dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, aus einwanderungspolitischen Gründen die Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern von Ausländern abzulehnen, die sich im Bundesgebiet zu Erwerbszwecken niedergelassen hab
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs
»Die unterbliebene Anhörung des Personalrats vor einer fristlosen Entlassung eines Beamten auf Probe kann nicht im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden.«
»Art. 2 Abs. 2 EinbrG hat keine drittschützende Wirkung. Zur Klagebefugnis eines Berufsfischers gegen eine nach Art. 2 Abs. 2 EinbrG erteilte Erlaubnis zur Einleitung von Dünnsäure in die Nordsee.«
»§ 9 Abs. 2 Satz 2 AbfG ist nur auf solche Altanlagen anwendbar, die nach bisherigem Recht materiell oder formell legal errichtet oder betrieben worden sind. Zur Befugnis der zuständigen Behörde, einen illegal errichteten und betriebenen Autowrackplatz zu
»1. Zum Begriff der Anlage im Sinne des § 5 Abs. 1 AbfG. 2. Das Erfordernis der besonderen Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen nach §§ 7, 8 AbfG verstößt nicht gegen Art. 14 GG. 3. Die gewerechtliche Erlaubnis zum Handel mit unedlen Metallen umfaßt un
»Bleibt ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung unvertreten, weil sie zu einem Zeitpunkt durchgeführt wird, zu dem nicht geladen worden war, so liegt darin ein Verfahrensmangel nach §§ 133 Nr. 3, 138 Nr. 4 VwGO).«
»1. Das Asylverfahrensgesetz verstößt dadurch, daß es in Asylstreitigkeiten für offensichtlich aussichtslose Klagen einen Rechtsmittelausschluß bestimmt, weder gegen das Grundrecht auf Asyl noch sonst gegen die Verfassung. 2. Die Erstreckung des Prozeßrec
»1. Zur Auslegung des Begriffs 'politisch' in § 13 SG. 2. Der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder dienende Veranstaltungen von Vereinigungen nach Art. 9 Abs. 3 GG sind grundsätzlich nicht 'politisch' i. S. v. § 1
c-d. Kein schon für den Regelfall bestehendes Gebot der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme zusätzlich zu einer erstmaligen Kriminalstrafe (d) im Falle erstmaliger Ä außerdienstlicher Ä Trunkenheitsfahrt eines dienstlich mit der Führung von Kraftfahrzeug
Ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich muß auch auf Grundstücksnutzungen im benachbarten Außenbereich Rücksicht nehmen, wenn auch Innenbereichsgrundstücken die Bebaubarkeit nicht grundsätzlich entzogen werden kann. Das Gebot der Rücksichtnahme ist als ö
Auch die mehrfache rechtswidrige Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen verletzt subjektive Rechte nur dann, wenn die verletzten Vorschriften dem Schutze bestimmter Dritter dienen, nicht, wenn sie allein im öffentlichen Interesse erlassen sind.
Eine Jagdhütte ist nur privilegiert, wenn sie im Jagdbezirk steht.
»Die Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens setzt nicht voraus, daß Vorermittlungen stattgefunden haben, die in jeder Hinsicht den Vorschriften des § 26 BDO entsprechen.«
Die Erhebung einer Gebühr für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nicht gedeckt.
Die Feststellung, wer das Kraftfahrzeug zur Tatzeit einer mit ihm begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung geführt hat, ist in der Regel unmöglich i.S.v. § 31a StVZO, wenn sich der befragte Fahrzeughalter erkennbar weigert, an der Aufklärung des Verkehrs
»1. Zu den gesundheitlichen Merkmalen im Sinne des § 3 Abs. 4 SchwbG gehört nicht nur das Leiden als medizinischer Befund; vielmehr gehören dazu auch dessen unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensumstände des Behinderten. 2. Die Feststellung des Versorgu
Führung von Ausländerakten - Entfernung einzlener Blätter
»1. Nach der besonderen Ruhensvorschrift des § 20 Abs. 1 Senatorengesetz sind nicht nur Amts-, Dienst- oder Versorgungsbezüge aus einer Verwendung als Beamter, sondern jedes aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst erzielte Einkommen auf das Ruhegehalt
»Sanitätsoffiziere haben keinen Anspruch auf Erstattung der von ihnen an eine berufsständische Kammer geleisteten Beiträge.«