Abschnitt 4 Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
Abschnitt 5 Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
Abschnitt 6 Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
Abschnitt 7 Fahrzeugregister
Abschnitt 8 Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 64 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
§ 70 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
§ 74 Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
§ 73 Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister
§ 60 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 67 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
§ 63 Mitteilungen an die Finanzbehörden
§ 71 Übermittlungssperren
§ 69 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
§ 72 Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister
§ 65 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
§ 59 Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
§ 68 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
§ 62 Übermittlung von Daten an die Versicherer
§ 61 Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
§ 57 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 58 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister