Anlage: (zu § 14 Absatz 2)
FZV ( Fahrzeug-Zulassungsverordnung )
Anlage 8
(zu § 14 Absatz 2) Zulassungsbescheinigung Teil II Vorbemerkungen 1. Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil II Trägermaterial: Neobond (150 g/m²), Farbe weiß Format: Breite 210 mm, Höhe 12 Zoll (304,8 mm), einseitig bedruckt In das Trägermaterial eingearbeitet sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale: - Wasserzeichen (Motiv: "Stilisierter Adler" - gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei), - Melierfasern, teilweise fluoreszierend, - Planchetten, fluoreszierend, - Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen. 2. Sicherheitsmerkmale: Der Druck auf dem Trägermaterial weist folgende fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale auf: - mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweifarbig verarbeitet) mit Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf der Vorderseite, - Rückseite einfarbig eingefärbt, - Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: Bundesadler mit zweigeteilter Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-Licht fluoreszierend), - Textfarbe dunkelgrün (unter UV-Licht grün fluoreszierend), Integration von Mikroschriftelementen im Formulartext, - Vordrucknummerierung dunkelblau (unter UV-Licht gelb-grün fluoreszierend). 3. Markierung a) Die sichtbare Markierung stellt eine fälschungserschwerende Sicherheitsabdeckung des darunterliegenden Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil II und des Hinweises "Dokument nicht mehr gültig" dar. Die Sicherheitsabdeckung wird auf die Zulassungsbescheinigung Teil II in dem freien Feld unter dem Feld "Datum (I)" angebracht. Rechts daneben wird folgender Hinweis vorgedruckt: "Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig." Für die Schrift "Dokument nicht mehr gültig" ist die Schriftart Arial-Bold, mindestens 7 Punkt - schwarz - zu verwenden. b) Schematische Abbildungen: Die sichtbare Markierung muss gemäß nachfolgender Abbildung nach vorgegebenen Maßen und farblicher Darstellung gestaltet sein: aa) Format: Breite 37 mm, Höhe 28 mm, Eckradien 1 mm. bb) Farbe: Umlaufender farbiger Rand (Verkehrsgrün, RAL 6024), 3 mm (links, rechts) bzw. 4 mm (oben, unten). cc) Zusätzlich muss ein herstellerspezifisches Sicherheitsmerkmal mit sichtbaren und unsichtbaren Elementen angebracht werden. Die fälschungserschwerende Sicherheitsabdeckung muss so beschaffen sein, dass sie beim Freilegen oder bei einer Manipulation unwiderruflich zerstört wird. Bei Entfernung der sichtbaren Markierung wird aaa) ein irreversibles einfarbiges Farbmuster, 45 Grad Winkelung, Strichstärke 2 mm (Verkehrsgrün, RAL 6024) oder bbb) ein irreversibles zweifarbiges Farbmuster, 45 Grad Winkelung, Strichstärke 2 mm (Schraffur Verkehrsblau, RAL 5017/Verkehrsweiß, RAL 9016) freigelegt und die Freilegung oder Manipulation erkennbar. Abbildung der sichtbaren Markierung:*
Stand: 01.04.2024
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