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Anlage: (zu § 42 Absatz 5 Satz 1)

FZV ( Fahrzeug-Zulassungsverordnung )

 
 

Anlage 14


(zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 6 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. Abbildung Vorderseite:



Abbildung Rückseite:







 Stand: 01.04.2024