Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 190 Einheitliche Zustellungsformulare

ZPO ( Zivilprozessordnung )

 
 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.





 Stand: 01.04.2024