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EGGVG Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
DRITTER ABSCHNITT Anfechtung von Justizverwaltungsakten
VIERTER ABSCHNITT Kontaktsperre
FÜNFTER ABSCHNITT Insolvenzstatistik
SECHSTER ABSCHNITT Übergangsvorschriften
VIERTER ABSCHNITT Kontaktsperre
§ 34 (Rechtswirkungen der Maßnahmen)
§ 34 a (Beiordnung einer Kontaktperson)
§ 35 (Bestätigung der Feststellung)
§ 32 (Zuständigkeit für die Feststellung)
§ 37 (Überprüfung der Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen)
§ 31 (Feststellung der Voraussetzungen für eine Kontaktsperre)
§ 36 (Rücknahme der Feststellung; erneute Feststellung)
§ 38 (Geltung bei einer Maßregel der Besserung und Sicherung oder Anstaltsunterbringung)
§ 38 a (Entsprechende Anwendung auf besondere Straftaten)
§ 33 (Maßnahmen zur Kontaktsperre)
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