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SGB X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
ZWEITES KAPITEL Schutz der Sozialdaten
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SGB X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
ZWEITES KAPITEL Schutz der Sozialdaten
ERSTER ABSCHNITT Begriffsbestimmungen
ZWEITER ABSCHNITT Verarbeitung von Sozialdaten
DRITTER ABSCHNITT Besondere Datenverarbeitungsarten
VIERTER ABSCHNITT Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
VIERTER ABSCHNITT Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
§ 85 Strafvorschriften
§ 82 a Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 81 a Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 83 Auskunftsrecht der betroffenen Personen
§ 83 a Benachrichtigung bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten
§ 82 Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
§ 81 c Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
§ 81 Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
§ 84 Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
§ 85 a Bußgeldvorschriften
§ 81 b Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
VIERTER ABSCHNITT Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
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§ 85 Strafvorschriften
§ 82 a Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 81 a Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 83 Auskunftsrecht der betroffenen Personen
§ 83 a Benachrichtigung bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten
§ 82 Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
§ 81 c Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
§ 81 Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
§ 84 Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
§ 85 a Bußgeldvorschriften
§ 81 b Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter