§ 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden. (2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.
Stand: 01.04.2024
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