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Wer ist verpflichtet? Bauherren zu errichtender Gebäude Eigentümer bestehender Gebäude, WEG ist Eigentümer i.S.d. GEIG (§ 2 Nr. 1 GEIG) Wer ist nicht verpflichtet? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Eigentümer von Nichtwohngebäuden, sofern diese überwiegend selbst von ihnen genutzt werden, § 2 Nr. 2 GEIG Was ist zu tun? Errichtung von bzw. Ausstattung mit Leitungsinfrastruktur Errichtung von bzw. Ausstattung mit Ladeinfrastruktur Was ist das? Leitungsinfrastruktur = die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen (§ 2 Nr. 10 GEIG) Ladeinfrastruktur = die Summe aller elektrotechnischen Verbindungen, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, einschließlich Überstrom- und Überspannungsschutzeinrichtungen, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung von Ladepunkten [...]
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