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WEG vor 01.12.2020 Linke Spalte: alter Wortlaut Unterstrichen: Entfallen der Regelung bzw. grundlegende Änderung Bei grundlegenden Änderungen erfolgen Hinweise auf die früheren Vorschriften Änderung durch WEMoG Aktuelle Fassung Rechte Spalte: neuer Wortlaut Fettdruck: neuer Wortlaut des Gesetzes, wenn auf rechter Spalte kein Text bei § oder Absatz, dann ist der Gesetzeswortlaut unverändert (Beispiel § 4 oder § 24 Abs. 7) Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vom 16.10.2020 (BGBl I, 2187); neugefasst aufgrund des Art. 17 WEMoG durch Bekanntmachung v. 12.01.2021 (BGBl I, 34), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 02.07.2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der [...]
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