Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Soll der Mieter Sicherheiten stellen, ist hierfür eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich. Die Parteien können die Stellung einer Mietsicherheit durch den Mieter sowohl bei Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag als auch noch nachträglich vereinbaren. Die Vereinbarung einer Mietsicherheit ist auch formularmäßig möglich, sofern ihre Höhe nicht den üblichen Rahmen übersteigt.1) OLG Brandenburg vom 04.09.2006 – 3 U 78/06, GE 2006, 1402. 1) OLG Brandenburg vom 04.09.2006 – 3 U 78/06, GE 2006, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen