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Gerade wegen der fehlenden gesetzlichen Regelungen ist die Aufnahme von Mietanpassungsklauseln in den Mietvertrag von überragender praktischer Bedeutung. Beratungsfehler können hier für die betroffene Partei erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Eine Mietanpassungsvereinbarung kann im Mietvertrag auch formularmäßig getroffen werden. Zulässig ist auch eine Kombination verschiedener Mietanpassungsvereinbarungen, solange diese sich nicht wechselseitig ausschließen oder zeitlich überschneiden.1) OLG Brandenburg vom 04.06.2008 – 3 U 113/07 (Staffelmietvereinbarung und Wertsicherungsklausel). In der Praxis kommen verschiedene Varianten von Mietanpassungsvereinbarungen vor. 1) OLG Brandenburg vom 04.06.2008 – 3 U 113/07 (Staffelmietvereinbarung und [...]
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