Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Abwicklung des Mietverhältnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Mietvertrags und den gesetzlichen Bestimmungen, falls die Aufhebungsvereinbarung keine abweichenden Regelungen enthält. Im Übrigen bleiben die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis i.d.R. unberührt. Das gilt namentlich für eine vertragliche Pflicht des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.1) Sternel, IV Rdn. 345 Zu mietvertraglichen Vereinbarungen, wonach der Mieter im Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung eine Kosten- oder Schadenspauschale zu zahlen habe (s.u. § 22 Rdn. 66). Eine vom Vermieter im Rahmen einer Mietaufhebungsvereinbarung gezahlte Abfindung, die den Verzicht des Mieters auf die Ausübung der ihm durch den Wohnungsmietvertrag zugewachsenen vermögenswerten Rechtsposition ausgleicht, unterliegt nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte.2) BFH, Urt. v. 14.09.1999 – IX R 89/95, NZM 2001, 56. Verpflichtet sich der Vermieter in der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen