Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

I. Gesetzliches Leitbild

Anders als bei preisgebundenen Mietverhältnissen, bei denen § 20 NMV 1970 eine Nettomiete nebst gesonderter Umlage der Betriebskosten vorsieht (s.a. § 15 Rdn. 123 ff.), ist die Bruttomiete (s.o. § 10 Rdn. 18) bei preisfreien Mietverhältnissen und Mietverhältnissen über Gewerberäume auch nach der Neuordnung des Mietrechts durch das MietrechtsreformG weiterhin das gesetzliche Leitbild. Dies bedeutet, dass grundsätzlich mit der gezahlten Miete sämtliche Leistungen des Vermieters abgegolten sind. Will der Vermieter die Betriebskosten gesondert auf den Mieter umlegen, bedarf es grundsätzlich einer vertraglich zu vereinbarenden Änderung der Mietstruktur (s.o. § 10 Rdn. 24 ff.). In bestimmten Fällen kann der Vermieter jedoch berechtigt sein, die Umlage bestimmter Betriebskosten auf den Mieter durch einseitige Erklärung für die Zukunft herbeizuführen (s.u. § 14 Rdn. 85 ff.). Als Ausnahme vom Grundsatz der Bruttomiete sieht die Heizkostenverordnung (HeizkV) in § 2 HeizkV [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen