Nach vorstehenden Ausführungen lässt sich somit folgende Checkliste erstellen, anhand derer die Wirksamkeit einer Mieterhöhung nach den §§ 558 ff. BGB überprüft werden kann: 1. Anwendbarkeit der §§ 558 ff. BGB? – Ist die Wohnung preisgebunden? – Fällt die Wohnung unter § 549 Abs. 2, 3 BGB? – Ist die Mieterhöhung vertraglich ausgeschlossen? 2. Absender – Ist der Absender der Vermieter? – Falls Vermieter-GbR, stammt das Erhöhungsverlangen von der GbR oder den Gesellschaftern? – Falls Vermietermehrheit, wurde das Mieterhöhungsverlangen von allen Vermietern abgegeben? – Falls nicht, liegt gegenseitige Bevollmächtigung vor? – Falls ein Dritter das Mieterhöhungsverlangen abgibt, liegt Vollmacht vor? 3. Adressat – Ist das Mieterhöhungsverlangen an den richtigen Mieter gerichtet? – Falls Mietermehrheit, ist das Mieterhöhungsverlangen an alle Mieter gerichtet? – Ist das Mieterhöhungsverlangen ordnungsgemäß zugegangen? 4. Form des [...]