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Checkliste: Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums I. Anspruchsinhaber: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer II. Anspruchsgegner: Störer III. Voraussetzungen 1. Abmahnung erfolgt a) durch Anspruchsinhaber b) gegenüber Störer c) durch bestandskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümer 2. Abmahnung genügend? a) ausnahmsweise entbehrlich, weil unzumutbar oder offenkundig aussichtslos b) Abmahnung bestimmt genug c) rechtfertigt abgemahntes Verhalten, unterstellt, die Vorwürfe treffen zu, Entziehung? 3. Entziehungsbeschluss a) Beschluss der Wohnungseigentümer b) Mehrheit nach § 24 Abs. 1 WEG c) Unterlassungsklage hindert Entziehungsklage nicht d) Sind mildere Mittel als Entziehung vorhanden? e) Grund – § 17 Abs. 2 WEG Wohnungseigentümer hat wiederholt gröblich gegen die nach § 14 Abs. 1 und 2 WEG obliegenden Pflichten verstoßen, z.B. Wohnungseigentümer ist fortlaufend in erheblicher Weise seinen Zahlungspflichten nicht nachgekommen. – § 17 Abs. 2 WEG nach Abmahnung [...]
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