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Ort, Datum Vermieter ... Mieter ... Betreff Anrede, im Rahmen der gemeinsamen Begehung der Mietsache am ... wurden, wovon Sie sich selbst überzeugen konnten, eine Vielzahl von Beschädigungen durch vertragswidrigen Gebrauch festgestellt, ebenso Einrichtungen, mit denen Sie die Mietsache versehen haben, sowie von Ihnen vorgenommene bauliche Veränderungen. Sie sind verpflichtet, die Beschädigungen dauerhaft und ordnungsgemäß zu beseitigen, die Einrichtungen zu entfernen und die von Ihnen vorgenommenen baulichen Veränderungen rückgängig zu machen, wobei der frühere Zustand wiederherzustellen ist. Im Einzelnen: (Hier sind nun so konkret wie möglich die Beschädigungen durch die vertragswidrige bzw. über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Nutzung aufzuführen, ebenso die zu entfernenden Einbauten und die rückgängig zu machenden baulichen Veränderungen. Soweit möglich, sollte die Wiederherstellung des vormaligen Zustandes ebenfalls so beschrieben werden, dass der [...]
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