Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Ort, Datum Vermieter ... Mieter ... Betreff Anrede, das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über ... endete zum .... Bis heute sind Sie Ihrer Räumungs- und Herausgabeverpflichtung nicht nachgekommen, sondern enthalten mir die Mietsache i.S.v. § 546a Abs. 1 BGB vor. Nach der genannten Vorschrift sind Sie verpflichtet, mindestens die bisher vereinbarte Miete, nach Wahl des Vermieters aber auch stattdessen die ortsübliche Vergleichsmiete als Nutzungsentschädigung zu zahlen. Diese ortsübliche Vergleichsmiete beziffert sich ausweislich des hier beigefügten Mietspiegels/Sachverständigengutachtens/der Mitteilung des Rings Deutscher Makler/des Haus- und Grundeigentümervereins Hierfür reicht eine einfache Behauptung nicht aus; der Vermieter muss vielmehr konkrete Vergleichsobjekte benennen. Eine Ausnahme mag allenfalls dann bestehen, wenn es für das Mietobjekt wegen dessen baulicher Besonderheit (Fernsehturm, Fabrikgelände, Gesundheitszentrum) keine Vergleichsobjekte gibt [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen