ZWEITER ABSCHNITT Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
DRITTER ABSCHNITT Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
VIERTER ABSCHNITT Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten
FÜNFTER ABSCHNITT Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln
SECHSTER ABSCHNITT Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln
SIEBTER ABSCHNITT Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern
ACHTER ABSCHNITT Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
NEUNTER ABSCHNITT Sicherung der Qualität der Leistungserbringung
ZEHNTER ABSCHNITT Eigeneinrichtungen der Krankenkassen
ELFTER ABSCHNITT Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern
ZWÖLFTER ABSCHNITT Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten
DREIZEHNTER ABSCHNITT Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesreg...
§ 107 Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
§ 108 Zugelassene Krankenhäuser
§ 108 a Krankenhausgesellschaften
§ 109 Abschluß von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern
§ 110 Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern
§ 110 a Qualitätsverträge
§ 111 Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
§ 111 a Versorgungsverträge mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen
§ 111 b Landesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung
§ 111 c Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen
§ 111 d Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Einnahmeausfällen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2, Verordnungsermächtigung
§ 112 Zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung
§ 113 Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung
§ 114 Landesschiedsstelle
DRITTER ABSCHNITT Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen