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»Gemäß Art. 177 Abs. 1 und 3 EWGV wird dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist der Begriff 'Getreidekörner, geschrotet, von Mais' i.S. des Art. 1 Buchst. d der VO (EWG) Nr. 19/62 in Verbindung mi
»Eine Preiserhöhung im Sinn des § 31 Abs. 2 TabStG ist nicht gegeben, wenn nicht vertretungsberechtigte Angestellte des Tabakwarenkleinhändlers gegen dessen Willen beim Verkauf von Tabakerzeugnissen einen Bedienungszuschlag erheben.«
»Gemäß Art. 177 Abs. 1 und 3 des EWGV werden dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist der Begriff 'Grobgrieß von Mais' im Sinne des Art. 1 Buchst. d der VO (EWG) Nr. 19/62 in Verbindung mit de
»Gemäß Art. 177 Abs. 1 und 3 EWGV wird dem EGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist der Begriff 'Getreidekörner, geschrotet, von Hirse' im Sinne des Art. 1 Buchst. d der VO (EWG) Nr. 19/62 in Verbindung mit der Anlage zu dieser VO (Nr. des
»Eine etwa unrichtige, einem Beteiligten ungünstige Rechtsauffassung des Richters ist im allgemeinen kein Grund für dessen Ablehnung wegen Befangenheit.«
»Die Übernahme von Stammeinlagen auf das Stammkapital einer Unterstützungskasse in der Rechtsform der GmbH ist keine Zuwendung im Sinne des ZuwG. Hinsichtlich der Abschreibung der Beteiligung auf einen niedrigeren Teilwert hält der Senat an den Grundsätze
»Bei ausgeführten Seeschiffen kann Umsatzsteuervergütung insoweit nicht gewährt werden, als bereits für die zum Einbau verwendeten Teile (z.B. Schiffsmotoren) anderen Lieferanten Umsatzsteuervergütung gewährt worden war.«
»1. Die Klageschrift bedarf der eigenhändigen Unterschrift des Klägers oder des Prozeßbevollmächtigten. 2. Eine Klageschrift ohne Unterschrift wird nicht durch die beigefügte Prozeßvollmacht zur gültigen Klage ergänzt, wie dies unter Umständen durch ein v
»1. Für im voraus vereinnahmte Kreditgebühren kann ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten, den eine Kreditkasse in ihrer Handelsbilanz für die zeitanteilig auf die Zeit nach dem Bilanzstichtag entfallenden Beträge gebildet hat, bei der Feststellung des E
»Die stille Beteiligung einer Person mit Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in der Schweiz an einem Handelsgewerbe mit Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Beteiligung an einem gesellschaftlichen Unternehmen, für die die Besteuerung
»1. Will der vorlegende Senat in der Frage, in welcher Besetzung er den Großen Senat anzurufen hat, von einer Entscheidung des Großen Senats abweichen, so ist die Vorlage der Besetzungsfrage ohne gleichzeitige Vorlage der eigentlichen Rechtsfrage unzuläss
»Will ein Senat von einer Entscheidung des Großen Senats abweichen, so ist die Vorlage an den Großen Senat nur zulässig, wenn in der Zwischenzeit neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten sind, die bei der ursprünglichen Entscheidung des Großen Senats ni
»Gegenstand der besseren Gestaltung von Bauland sind nicht die Grundstücke im formalen Sinne des § 2 GrEStG, sondern die Grundflächen im natürlichen Sinne bebaubaren Landes. Die Vergünstigung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrEStG wird daher beim tauschwei
»Der BFH schließt sich der vom BVerwG in seinem Urteil VIII C 37 und 38.67 vom 27.02.1969 (BVerwGE 31, 318 ff.) vertretenen Rechtsauffassung an, daß sich im Fall nur einseitiger Erledigungserklärung des Klägers der Streit auf die Erledigungsfrage beschrän
»Ist streitig, ob ein Arbeitsrechtsverhältnis oder eine stille Gesellschaft vorliegt, so ist im Falle des Vorliegens einer stillen Gesellschaft für eine (anderweite) Aufteilung der dem stillen Gesellschafter zugeflossenen Bezüge in Gehalt und Gewinnanteil
»Veräußert ein Betriebsinhaber ein einzelnes Wirtschaftsgut gegen Gewährung eines Leibrentenstammrechts seitens des Erwerbers, so ist das Leibrentenstammrecht mit seinem versicherungsmathematisch errechneten Wert zu aktivieren. Eine Versteuerung der laufe
»Der Senat bleibt bei der Rechtsprechung, daß bei Veräußerung von Grund und Boden, der bei der Gewinnermittlung außer Ansatz bleibt, und aufstehenden Gebäuden und Anlagen der Veräußerungserlös nach dem Verhältnis der Teilwerte der einzelnen veräußerten Wi
»1. Kosten, die ein Verlag für Buchumschläge aufwendet, sind, soweit es sich nicht um Reservestücke (Überdrucke) handelt, beim Umlaufsvermögen zu aktivieren. Der Umstand, daß auf den Umschlägen auch für andere Bücher geworben wird, rechtfertigt nicht die
»Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der FGO verlängert sich der Dreitagezeitraum des § 17 Abs. 2 VwZG nicht deshalb, weil sein letzter Tag ein Sonntag ist.«
»In dem Verfahren zur einheitlichen Feststellung des gemeinen Werts von Anteilen nach den § 64 ff. BewDV darf das Finanzamt, auch wenn es das Verfahren von Amts wegen einleitet, den Bescheid nicht allein gegen die Gesellschaft richten. Es muß vielmehr die
»Die Feststellungsbescheide über die Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes auf den Beginn des Kalenderjahrs 1964 sind nicht deshalb unwirksam und der Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit ist nicht deshalb gehemmt, weil die zukünftige steuerlich
»Ein Teilerlaß der Vermögensabgabe für die gesamte Restlaufzeit aufgrund eines in einem Konkursverfahren oder einem Vergleichsverfahren abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs schließt nicht grundsätzlich einen weiteren Erlaß wegen außerordentlichen Verm
»Aufwendungen, die ein als schuldig geschiedener Steuerpflichtiger an seine frühere Ehefrau zur Ablösung künftiger Unterhaltsverpflichtungen geleistet hat, können nur nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden.«
»1. Eine Abweichung von der Entscheidung eines Senats im Sinn des § 11 Abs. 3 FGO liegt auch dann vor, wenn ein in verschiedenen Gesetzen verwendeter gleicher Rechtsbegriff unterschiedlich ausgelegt wird. 2. Ein Pflegekindschaftsverhältnis ist steuerlich
»Überträgt der Hoferbe (§ 4 Satz 1 HöfeO) Grundstücke an einen weichenden Erben, ist dessen Erwerb nicht gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Auch gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG ist er jedenfalls dann nicht befreit, wenn beide sich über die H
»1. Liegt eine unzulässige Beschwerde vor, so ist die Erklärung, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt sei, ohne Wirkung. 2. Lehnt das FG den Antrag, die Vorlage von Akten (§ 71 Abs. 2 FGO) anzuordnen ab, ist diese Entscheidung nicht selbstständ
»Zur Frage, ob eine Grundstücksübertragung in Ausführung eines im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens zur Abfindung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche geschlossen 'Vergleichs' als Schenkung im Sinne des § 3 Nr. 2 GrEStG behandelt werden kann.«
»Anlehnung an die zu § 9 Abs. 2 FVG vertretene Rechtsauffassung hält es der II. Senat für ernstlich zweifelhaft, ob bis zum Inkrafttreten des neugefaßten Art. 108 GG (Finanzreformgesetz vom 12.05.1969, BGBl I, 359) am 01.01.1970 die FÄ zum Erlaß von Besch
»Gehören dem Kreditausschuß eines Unternehmens neben Vertretern der Darlehnsgeber und mittelverwaltender Behörden und neben den Geschäftsführern auch Mitglieder des Aufsichtsrats des Unternehmens an, so schließt deren Doppelfunktion die Abzugsfähigkeit de
»Berät ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die eingekaufte Stoffe verarbeitet, die Liefer-Firma in den technischen Fragen der Herstellung der Stoffe, so nimmt er damit Aufgaben wahr, die ihm als Geschäftsführer obliegen. Die Bera
»1. Zum Verbot der Verböserung. 2. Die Verzinsung eines Darlehens muß, auch wenn sie gewinnabhängig (partiarisch) gestaltet ist, in einem den Umständen des Falles nach angemessenen Verhältnis zur Darlehenssumme stehen.«
»1. Scheidet aus einer OHG ein Gesellschafter gesellschaftsrechtlich aus, ändert sich aber dadurch an seiner Stellung innerhalb des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens insbesondere hinsichtlich seiner Geschäftsführung und seines Entnahmerechts n
»Abzugsfähige Versendungsauslagen eines Verlags sind die von der Druckerei für das Versandfertigmachen von Druckschriften berechneten Kosten nur dann, wenn der Verlag die Drucksachen nach dem Drucken abnimmt und sie der Druckerei vor dem Versandfertigmach
»1. Ein Hochschullehrer des Rechts, der in einem Verfassungsrechtsstreit als Prozeßbevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht auftritt, übt damit eine der eines Rechtsanwalts ähnliche Berufstätigkeit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus. 2. Erst
»Hat ein Revisionskläger seine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, daß die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) trifft dies jedoch nicht zu, weil bereits eine einschlägige Entscheidung des BFH vorliegt, so kann die Rev
»1. Die Privatnutzung eines unternehmerischen Telefonanschlusses ist Eigenverbrauch. 2. Die Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2b UStG 1967 ist nicht davon abhängig, daß der Unternehmer hinsichtlich der auf die Gegenstandsverwendung entfallend
»1. Im Zeitschriftenhandel kann der Verlag die auf Remittenden- und Freiexemplare entfallenden Versendungsauslagen nicht von den Entgelten für steuerpflichtige Umsätze absetzen. 2. Die auf Remittenden- und Freiexemplare treffenden, nicht abzugsfähigen Ver
»Die von der Rechtsprechung (BFH-Beschluß VI R 129/67 vom 21.07.1967, BFH 89, 509, BStBl III 1967, 706, und die dort genannten weiteren Entscheidungen) verlangten Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung sind nicht erfüllt, wenn der
»Der nichtbeamtete Notar unterliegt mit den Gebühren aus dem Notariat der Umsatzsteuer.«
»Aufwendungen für Lose einer Wohlfahrtstombola sind keine Spenden im Sinne des § 10b EStG und daher nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.«
»1. Erhält ein hauptberuflich tätiger Musiker von seinem Arbeitgeber ein Instrumentengeld und ein Kleidergeld, so sind die Pauschsätze nach Abschn. 24a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a LStR um das Instrumentengeld und die Pauschsätze nach Abschn. 24a Abs. 1 Nr. 3 B
»1. Aufwendungen für die Anschaffung eines Tonbandgeräts sind bei einem Richter auch dann Kosten der Lebensführung, wenn er das Tonbandgerät unter anderem für dienstliche Zwecke verwendet. 2. Eine Schreibmaschine, die ein Richter ganz überwiegend aus dien
»1. Stichtagswert im Sinne des § 12 Abs. 3 GrEStG ist der Wert, der im Zeitpunkt des Erwerbs als Einheitswert festzustellen wäre. 2. Die mittelbare (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG) Bezugnahme des § 9 Abs. 2 Satz 1 GrEStG auf den Einheitswert (§ 12 Abs. 1 GrEStG
»Der besonderen Körperschaftsteuer nach § 9 Abs. 3 KStG unterliegen berücksichtigungsfähige Ausschüttungen nicht, soweit sie bei der ausschüttenden Gesellschaft zu keiner Ermäßigung des Steuersatzes geführt haben.«
»1. Überläßt eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft, an der dieselben Gesellschafter wie an der ersten Kapitalgesellschaft beteiligt sind, Wirtschaftsgüter zum Gebrauch oder zur Nutzung ohne Entgelt oder zu einem unangemessen niedrigen
»Die Umsätze eines blinden Tankstellenunternehmers, der nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt, sind auch dann steuerfrei, wenn er ein Mineralölsteuerlager unterhält und die Kraftstoffe durch zahlreiche selbständige Tankstellenverwalter betreibt.«
»1. Gegen die Schätzung des Umsatzes bei Geldspielautomaten gemäß § 217 AO durch Verdoppelung des Kasseninhalts des Automaten bestehen keine Bedenken. 2. Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8 UStG 1951 ist auf die durch Geldspielautomaten erzielten
»Ist ein Arbeitnehmer tätiger Journalist zugleich als solcher freiberuflich tätig, so sind die hieraus erzielten Einkünfte keine Nebeneinkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG.«
»Bei Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr tritt in dem Jahr des Geschäftsbeginns an die Stelle des abweichenden Abschlußzeitpunkts der Tag des Betriebsbeginns. Dies gilt auch dann, wenn das erste Jahr ein Rumpfwirtschaftsjah
»1. Die ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister in Bayern sind im Sinne des Einkommensteuerrechts Arbeitnehmer ihrer Gemeinden. 2. Die Inanspruchnahme eines Arbeitgebers wegen Nichteinbehaltung von Lohnsteuer ist jedenfalls dann nicht unbillig, wenn die Einbe
»Sind Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, so ist die Beiladung der Ehefrau zu einem vom Ehemann betriebenen Klageverfahren auch dann nicht notwendig (§ 60 Abs. 3 FGO), wenn die Ehefrau zwar eigene Einkünfte hat, diese aber unstreitig und Int
»1. Der gemäß § 65 Abs. 2 LAG zu erlassende Vierteljahrsbetrag der Vermögensabgabe ist auch dann nach dem Kapitalwert des weggefallenen Rechts zu bemessen, wenn eine Leibrente zusammenveranlagten Ehegatten gemeinschaftlich zustand und nach dem Tode des er
»Aufwendungen einer Musiklehrerin für Konzertbesuche sind nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung.«
»Ist die Klage an das richtige Gericht am richtigen Ort gerichtet, so darf sich der Prozeßbevollmächtigte im übrigen darauf verlassen, daß seine Angestellten die Anschrift richtig aus den Akten übernommen haben, es sei denn, daß die Anschrift offensichtli
»Die Steuerbegünstigung nach § 5 der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken vom 26.10.1944 (RStBl 1944, 657) in der Fassung des Gesetzes vom 26.07.1957 (BGBl I 1957, 807) erstreckt sich auch auf das Betriebskapital, das für die
»§ 3 Abs. 4 Nr. 3 KVStG greift bei einem gesellschafterverbürgten Bankdarlehen nicht schon deshalb ein, weil die Bank das Darlehen zu marktüblichen Bedingungen gewährt hat. Wird durch ein solches Darlehen der Geschäftsverkehr des Gesellschafters finanzier
»Die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für mehrere Prozeßbevollmächtigte sind im steuergerichtlichen Verfahren nur insoweit zu erstatten, als die die Gebühren und Auslagen eines Prozeßbevollmächtigten nicht übersteigen.«
»1. Stellt eine Organgesellschaft ohne förmlichen Auflösungsbeschluß ihre gewerbliche Tätigkeit ein und setzt sie ihr Vermögen in Geld um, so fällt der Gewinn, den sie während der (tatsächlichen) Abwicklung erzielt, nicht unter die Ergebnisabführungsverpf
»Dem die Gesellschaft kapitalmäßig nicht beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter und dem einem solchen Gesellschafter auch aus anderen Gründen nicht gleichzuachtenden geschäftsführenden Gesellschafter kann eine Gehaltsnachzahlung mit steuerrechtl
»Anders als im Falle der Betriebsverpachtung bestimmen in den Fällen der Betriebsveräußerung und der Aufgabe des Betriebes bei gleichzeitiger Vermietung der bisher betrieblich genutzten Räume und Veräußerung der bisher im Betrieb genutzten Wirtschaftsgüte
»Rückstellungen für zukünftige Instandhaltungsaufwendungen des Eigentümers von Mietwohngrundstücken sind weder unter dem Gesichtspunkt ungewisser Verbindlichkeiten (§ 536 BGB) noch unter dem Gesichtspunkt drohender Verluste aus schwebenden Geschäften gere
»Auch wenn die zu besteuernde Kapitalgesellschaft selbst an der Personengesellschaft des Handelsrechts beteiligt ist, in deren Gesellschaftsvermögen sich die Anteile der zu besteuernden Kapitalgesellschaft befinden, gehören diese Anteile nicht natürlichen
»Die in § 234 AO a.F. vorgeschriebene Einschränkung der Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden gilt auch dann, wenn ein Steuerpflichtiger nicht die Beseitigung der im Änderungsbescheid festgestellten Gewinnerhöhung, sondern die Feststellung eines noch höh
»1. Veräußert ein Landwirt den gesamten bisher seinem Betrieb dienenden Grund und Boden, nimmt er aber alles lebende und tote Inventar auf ein neu gekauftes landwirtschaftliches Gelände mit, so liegt keine die Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres rechtfer
»Wird einem Beteiligten die Auflage gemacht, daß ein Bevollmächtigter bestellt werden muß, so sind alle von diesem Beteiligten persönlich vorgenommenen weiteren Prozeßhandlungen unzulässig. Insbesondere kann der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung ni
»1. Die Anwendbarkeit des § 152 AO auf rechtswidrig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuerbeträge ist durch das Inkrafttreten des § 42 EStG 1958 nicht berührt worden. 2. Der § 152 AO hat nur zu Unrecht entrichtete Steuerbeträge, der § 42 EStG 1958 jedoch
»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Festsetzung der Erbschaftsteuer auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 ErbStG angesichts der Absätze 2 bis 4 des § 23 ErbStG mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.«
»Erfüllt ein Unternehmen grundsätzlich die Voraussetzungen der Vorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, so wird durch den gelegentlichen Verkauf eines Grundstücks die Ausschließlichkeit seiner Tätigkeit als eines Grundstücks(verwaltungs)unternehmens nicht
»Wer Steuerschuldner ist, bestimmt sich im Zweifel danach, für wessen Rechnung jemand ein Unternehmen tatsächlich führt, nicht danach, für wessen Rechnung er es im Innenverhältnis führen sollte.«
»Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Einkaufsagenten ausgeführten Versendungen sind nicht zwangsläufig Nebenleistungen im Rahmen der Vermittlungstätigkeit (Fortführung der Rechtsprechung im BFH-Urteil V R 69/66 vom 13.08.1970, BFH 99, 507).«
»Rollenlagerachsen und Scheibenräder sind keine Radsätze im Sinne der Freiliste 3 Nr. 9b (Anlage 1 zum UStG 1951), da die Räder auf die Achse nicht unverrückbar aufgepreßt sind.«
»Die Lade- und Rollkostenzuschüsse, die die Deutsche Bundesbahn einem Unternehmer gewährt, wenn er seine Waren mit der Bundesbahn versenden läßt, sind zusätzliches Entgelt für die Lieferungen des Unternehmers an seine Kunden.«
»Zur Frage, ob die von einer Mineralölfirma an den Vorsitzenden einer Erdöl-Interessentenschaft gezahlten Förderzinsen das Entgelt für umsatzsteuerbare Leistungen der Interessentenschaft oder der einzelnen Grundeigentümer darstellen.«
»1. Hat ein Steuerpflichtiger zur Vermeidung der Enteignung seines Grundstücks ein Tauschgrundstück und einen Wertausgleich in bar angenommen und sich der öffentlichen Hand (Gemeinde) gegenüber vertraglich verpflichtet, auf dem eingetauschten Grundstück i
»Bei einem Erlaß der Vermögensabgabe wegen Vermögensverfalls ist die Erlaßquote nicht auf den ursprünglichen, sondern auf den nach den § 47a, § 47b LAG geminderten Vierteljahrsbetrag anzuwenden.«
»Für die sachliche Vermögensteuerbefreiung von Vermögen, das dazu bestimmt ist, dem öffentlichen Verkehr zu dienen, genügt es, wenn dem Unternehmen die Betriebspflicht und die Beförderungspflicht durch ein öffentliches Verkehrsunternehmen im Sinn des § 3a
»Nach § 18 Abs. 1 Nr. 10 LAG ist von dem der Lagerei dienenden Vermögen eines öffentlichen Hafens nur das unmittelbar der Umschlagslagerei dienende Vermögen von der Vermögensabgabe befreit. Die Ermächtigung in § 78 Abs. 1 Nr. 1 LAG, wonach zur Durchführun
»Die Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, bb EStG 1961 (und folgende) dauert an, wenn bei Einberufung zum Wehrdienst zwar nur ungenaue Vorstellungen über Art und Umfang der weiteren Ausbildung bestehen, die Gesamtumstände jedoch erke
»1. Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend. 2. Ist das Urteil des FG, mit dem ein Steuerbescheid aufgehoben wurde, mit der Revision angegriff
»1. Bei der Verhältnisrechnung zur Ermittlung der 80-v.H.-Grenze gemäß § 1 Nr. 1 Buchst. a NdsGrESWG 1958 sind Zusatzräume im Sinne des § 42 Abs. 4 Nrn. 1, 2 der II. BVO (Zubehör- und Wirtschaftsräume) gleichermaßen bei der Berechnung der Wohn-(Wohnraum-)
»1. Eine (Zins-)Forderung kann wegen Verjährung uneinbringlich und deshalb bei der Bewertung der Gegenleistung außer Ansatz zu lassen sein. 2. Ist zweifelhaft, ob eine möglicherweise verjährte Forderung durchsetzbar ist, so kann sie entsprechend mit einem
»Das Damnum rechnet nicht zu den Dauerschuldzinsen im Sinn des § 8 Nr. 1 GewStG. Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des I. und des VI. Senats des BFH an (vgl. Urteile VI 209/63 vom 23.02.1966, BFH 86, 32, BStBl III 1966, 375; I 172/64 vom 23.08.19
»Die Abgabenbefreiung des § 18 Abs. 1 Nr. 11 LAG ist nicht auf Unternehmen beschränkt, die einen öffentlichen Verkehrsflughafen unterhalten und betrieben haben.«
»Personenaufzüge und Rolltreppen eines Warenhauses sind nicht Betriebsvorrichtungen des Warenhausbetriebes. Sie gehören deshalb als Grundstücksbestandteile zum Grundvermögen.«
»Aus der Anfrage eines Mitglieds des FG, ob der Kläger im Hinblick auf eine Entscheidung des BVerfG die Klage zurücknehmen wolle, kann nicht ohne weiteres auf eine Befangenheit des Richters geschlossen werden.«
»Die schriftliche Klagerücknahme kann auch bei dem beklagten FA eingereicht werden.«
»1. Ist in einem auf eine bestimmte Zeit abgeschlossenen Erbbauvertrag vereinbart, daß dem Erbbauberechtigten das Recht zusteht, durch einseitige Erklärung eine Verlängerung der Laufzeit des Erbbauvertrages herbeizuführen (Optionsrecht), so ist für die Zu
»1. Das Fehlen eines Nachtbriefkastens und eines zur Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift befugten und bereiten Gerichtsbediensteten ist ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. 2. Fordert das FG den Streitstoff betreffende Zivilprozeßakten
»1. Fordert das FA durch Bescheid gegen den Schuldner der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer, so kann der Gläubiger der Kapitalerträge (Steuerschuldner) den Bescheid mit der Anfechtungsklage angreifen. 2. Ist in einem Vertrag über die Beteiligung eine
»In Fällen, in denen die Bestimmung eines angemessenen Pachtzinses nicht einfach ist, kann zu Beginn des Pachtverhältnisses zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter die Bestimmung der Angemessenheit einem unbefangenen Dritt
»Eine Krankheit des Steuerpflichtigen kann nur dann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist rechtfertigen, wenn der Steuerpflichtige durch die Krankheit gehindert ist, selbst die (versäumte) Prozeßhandlung vorzunehmen oder e
»Werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verpflichtung des FA zur Zahlung von Erstattungszinsen nach dem 31.12.1965 im Anschluß an einen Rechtsstreit verwirklicht, der bereits vor dem 01.09.1961 rechtshängig geworden war, so beginnt die Verzinsung
»Die Tatsache, daß das FG einen Antrag des Klägers auf Aussetzung der Vollziehung als sachlich unbegründet zurückgewiesen hat, rechtfertigt nicht die Ausschließung oder Ablehnung des Gerichts in der gleichen Zusammensetzung für die spätere Entscheidung in
»1. Die Anweisungen in den Abschnitten 76 bis 79 VStR 1963 über die Ermittlung des gemeinen Werts von nichtnotierten Aktien und Anteilen halten sich im Rahmen des § 13 Abs. 2 und 3 BewG und verstoßen auch nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1
»Die öffentliche Zustellung als letztes Mittel der Bekanntgabe ist nur zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln. Bevor durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird, ist mit Sorgfa
»1. Die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit in einem vor dem 01.01.1966 vor dem FG anhängigen Verfahren kann ohne die zeitliche Beschränkung des § 79 AO a.F. erhoben werden (BFH-Entscheidung III R 116/69 vom 07.08.1970, BFH 100, 169). 2. Der für die örtlic
»Unter den Begriff 'Gewebe aller Art' in § 61 UStDB 1951 fallen nicht die Gewirke.«
»Ausfuhrhändlervergütung steht bei nicht steuerbarem Erwerb von privaten Endabnehmern nicht zu. Soweit sich aus dem Leitsatz 3 der BFH-Entscheidung V 133/63 U vom 20.05.1965 (BFH 82, 517, BStBl III 1965, 433) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat d
»Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, daß § 1a der 3. UStDV für rechtsunwirksam erklärt wird. Die Vollziehung von Umsatzsteuerbescheiden, die auf diese Vorschrift gestützt sind, ist ohne Sicherheitsleistung auszusetzen.«
»1. Bei einer Ausfuhrlieferung über einen steuerlich zugelassenen inländischen Beauftragten des ausländischen Abnehmers ist der Ausfuhrnachweis dann erbracht, wenn die (weiße, grüne, rote) Ausfuhrbescheinigung die darin vorgesehenen Angaben enthält. 2. Ge
»Bei der Bemessung der Last, die ein Unternehmen, das sich zur Gewährung von Ruhegeldern an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige einer rechtsfähigen Unterstützungskasse bedient, nach dem Urteil III 28/61 U vom 22.10.1965 (BFH 84, 4, BStBl III 1966, 3)
»In Niedersachsen sind auch die Eigentümer verpachteter Stückländereien verpflichtet, an die Landwirtschaftskammer Beiträge zu entrichten.«
»Es ist kein Grund für eine Billigkeitsmaßnahme nach § 131 AO gegeben, wenn Mineralöl, das zur steuerbegünstigten Verwendung an einen Verteiler abgegeben worden ist, der Verfügungsgewalt des Verteilers ohne oder gegen seinen Willen entzogen wird und dadur
»Die Steuerfreiheit für die Vermietung eines Grundstücks wird in der Regel nicht dadurch ausgeschlossen, daß zur Ergänzung oder zur Erweiterung der Rechte des Mieters oder zu seiner Sicherung an dem Grundstück eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit be
»Die Befreiung des freiwilligen Austausches von Grundstücken zur besseren Gestaltung von Bauland setzt voraus, daß 'Bauland' eine andere Gestalt erhält.«
»Lehnt es das FA ab, einen unanfechtbar gewordenen Steuerbescheid gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 StAnpG zu ändern, so ist der Ablehnungsbescheid kein im Sinne des § 69 FGO vollziehbarer Verwaltungsakt.«
»Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 19 BHG 1964 kann ein Kassenhäuschen gehören, das in einer Markthalle errichtet ist, um unmittelbar und ausschließlich dem Gewerbebetrieb eines Händlers zu dienen.«
»Für ein Gebäude, das außer zwei Wohnungen, die zu Wohnzwecken benutzt werden, eine dritte Wohnung enthält, in der eine Zahnarztpraxis betrieben wird, können die erhöhten Absetzungen nach § 54 EStG nicht gewährt werden.«
»Die Abfindungen nach § 172 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 01.08.1960 (GVBl 1960, 716) sind nachträgliche Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne des § 24 Nr. 2 EStG.«
»Werden von dem Konkursverwalter Wirtschaftsgüter, für die Investitionszulage gewährt worden ist, vor Ablauf von drei Jahren aus dem Anlagevermögen einer Westberliner Betriebstätte (der Konkursmasse) veräußert, so bildet der Anspruch des FA auf Rückzahlun
»1. Unter dem Begriff der Valuta-Schuldverhältnisse im Sinne des § 4 Abs. 5 des 4. DMBEG fallen auch Valutaforderungen. 2. Die auf Wirtschaftsjahre nach dem 21.06.1948 entfallenden Zinsen aus Valutaforderungen nach Nr. 1 erhöhen den steuerpflichtigen Gewi
»Der Senat hält daran fest, daß gegenüber einer Nachforderung von Eingangsabgaben seitens der Verwaltung ein Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben dann gegeben sein kann, wenn die Nachforschung lediglich darauf ber
»Die Rechtsfrage, der bei der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird, muß auf etwas Bezug haben, was Gegenstand des finanzgerichtlichen Urteils gewesen ist oder hätte sein können.«
»Die Darlehensgewährung (§ 3 Abs. 1 KVStG) an eine überschuldete Kapitalgesellschaft wird nicht durch § 9 Abs. 2 Nr. 1 KVStG begünstigt. Es bleibt offen, ob etwas anderes gelten könnte, wenn der Gesellschafter sich bei Gewährung des Darlehens ausdrücklich
»Verpachtet im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Besitz-Personengesellschaft ihren Betrieb samt Geschäftswert an die Betriebs-Kapitalgesellschaft, so hat diese nach Beendigung der Betriebsaufspaltung und des Pachtvertrags den Betrieb samt Geschäftswert
»1. Es ist nicht erforderlich, daß der Träger einer öffentlichen Kasse im Sinne des § 3 Nr. 12 EStG 1957 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Sollte das Urteil des Senats IV 609/54 U vom 09.02.1956 (BFH 62, 493, BStBl III 1956, 183) anders zu ve
»1. Der IV. Senat des BFH stimmt mit dem BVerwG und dem V. Senat des BFH darin überein, daß eine wegen Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht die Klage als unzulässig abweisende Vorentscheidung auf die Revision hin aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz z
»Die auf tatsächlichem Gebiet liegende Würdigung des FG, eine von einem Kaufmann zusammen mit einem Angestellten unternommene Reise in die USA, bei der fast ausschließlich beruflich informierende Veranstaltungen in großer Anzahl besucht wurden, sei weitau
»1. Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die berufliche Veranlassung des Besuches eines Ärzte-Kongresses, wenn dieser nur 4 1/2 Tage dauert und die Hin- und Rückreise (mit dem Schiff) 16 Tage beansprucht. 2. Hält das FG die Schiffsreise für privat veranl
»Ermittelt der Erbe den Gewinn aus einem im Erbgang auf ihn übergegangenen Gewerbebetrieb wie sein Rechtsvorgänger nach § 4 Abs. 3 EStG, so sind bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart für die notwendigen Gewinnkorrekturen beim Gewerbeertrag die Verhäl
»Der An- und Verkauf von Pfandbriefen unter gezielter Ausnutzung eines sog. 'grauen' Marktes kann eine gewerbliche Tätigkeit begründen.«
»Zur Abgrenzung, wann ein Grundstück zwar mit Hilfe eines Kredites, aber nicht mit Hilfe einer Kapitalabfindung erworben und der ursächliche Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und Kapitalabfindung nicht gewahrt ist.«
»1. Der Senat hält an der Auffassung fest, daß das FA nach § 5 WoPG berechtigt ist, bereits gewährte Wohnungsbau-Prämien zurückzufordern, wenn der Prämienstelle nicht bekannt war, daß die Voraussetzungen des § 1 WoPG vom Anfang an nicht erfüllt waren. 2.
»1. Der Senat bleibt dabei, daß in einer Gaststätte zum Tanz spielende Musiker regelmäßig auch dann Arbeitnehmer des Gastwirts sind, wenn sie nicht dauernd für ihn tätig sind. 2. Zwischen dem Kapellenleiter und den nebenberuflich tätigen Angehörigen einer
»1. Das StBerG und die DVStBerG verbieten nicht, den schriftlichen und den mündlichen Teil der Steuerberater- oder der Steuerbevollmächtigtenprüfung als gleichwertig zu berücksichtigen. 2. Lösungshinweise und Bewertungsvorschläge für die Prüfenden sind nu
»1. Wird bei vergleichsweiser Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Mehrheit von Grundstücken zunächst nur in der Weise aufgeteilt, daß der eine Gesellschafter Grundstücke im Werte von 2/5, der andere Gesellschafter Grundstücke im
»1. Der Bescheid, durch den eine Marktordnungsstelle die von ihr erteilte Genehmigung zur abschöpfungsfreien Einfuhr einer Ware widerruft, ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt. Die in ihm ausgesprochene Rechtsfolge tritt deshalb unabhängig davon ein,
»Gegen die Entscheidung eines FG über die Entschädigung eines Sachverständigen ist eine Beschwerde an den BFH nicht gegeben.«
»Durch die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung eines rechtsgestaltenden Verwaltungsaktes wird der Eintritt der in ihm ausgesprochenen Rechtsfolge weder gehindert noch nachträglich beseitigt. Jedoch verbieten es diese Anordnungen den zuständigen Behö
»1. Durch die Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids, durch den eine Marktordnungsstelle die von ihr erteilte Genehmigung zur abschöpfungsfreien Einfuhr einer Ware widerrufen hat, wird die Verjährung der durch diesen Widerruf begründeten Abschöpfungsa
»1. Der Antrag nach § 68 FGO ist nicht fristgebunden. Der Senat schließt sich der im BFH-Urteil II 113/65 vom 30.01.1968 (BFH 91, 27, BStBl II 1968, 210) vertretenen Rechtsauffassung an. 2. Gewerbeertrag im Sinne des § 9 Nr. 3 GewStG ist der gemäß § 7 Gew
»Hat eine GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist, ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer und Kommanditisten der KG eine Pensionszusage erteilt, so ist allein im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung des
»Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft aufgenommen worden sind, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit ihnen nicht steuerbefreite Erträge aus dieser Beteiligung gegenüberstehen.«
»Eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO ist weder im Beitreibungsverfahren nach der AO noch im finanzgerichtlichen Vollstreckungsverfahren nach § 150 FGO gegeben. Insoweit scheidet daher auch eine Aussetzung der Vollziehung nach § 769 ZPO oder nach
»Der Senat hält an seiner Rechtsprechung im Urteil V 290/61 U vom 23.07.1964 (BFH 80, 172, BStBl III 1964, 536) fest. Wenn ein Unternehmer Aktiven und Passiven in eine Kapitalgesellschaft einbringt, besteht das Entgelt in den ihm gewährten Gesellschaftsan
»Im Rahmen einer allein auf Grund § 116 Abs. 1 FGO zulässigen Revision ist nur über die die Zulässigkeit der Revision begründende Verfahrensrüge zu entscheiden, wenn nicht zugleich eine der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO vorliegt.«
»Ein Körperschaftsteuerbescheid, durch den die Steuer auf 0 DM festgesetzt wurde, kann nicht mit der Begründung angefochten werden, der Verlust sei höher, als das FA angenommen habe, und der Bescheid habe Auswirkungen auf die Gewerbesteuer.«
»Leistungen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter, die auf Grund eines Vertrages bewirkt werden, stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar, wenn und soweit die Gesellschaft bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesc
»1. § 7 Abs. 1 EStDV 1958 entspricht den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts. In den dort geregelten Fällen liegt weder eine Entnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG) noch eine Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung (§ 16 EStG) vor. 2. Bei Übertragung eines B
»Eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ist nicht gegeben, wenn der Revisionskläger zwar die nach seiner Meinung verletzte Rechtsnorm bezeichnet, im übrigen aber lediglich die Verletzung geltenden Rechts rügt und auf sein Vorbringen in der Vorinstanz ver
»1. Eine kirchensteuerrechtlich wirksame Erklärung des Kirchenaustritts konnte im Jahre 1961 in Bayern nur bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, nicht aber gegenüber dem Kirchensteueramt abgegeben werden. 2. Die Ausführungsv
»1. Überläßt ein freier Erfinder gegen Lizenzzahlung die Herstellung des erfundenen Gegenstandes einer von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft, von der eine Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, die Erzeugnisse erwirbt und dann vertreibt, so lie
»Die Kündigung des Vollmachtvertrags zwischen dem Beteiligten und seinem Prozeßbevollmächtigten wird dem Gericht gegenüber erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht wirksam.«
»Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Gewerbebetrieb aus dem Inland in das Ausland, so ist dieser Vorgang als Aufgabe des Gewerbebetriebs nach § 16 Abs. 3 EStG zu beurteilen, wenn der Gewinn aus dem in das Ausland verlegten Gewerbebetrieb auf Grund eines
»1. Im Vollziehungsaussetzungsverfahren ist § 68 FGO entsprechend anzuwenden. 2. Die Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids ergreift auch den Anspruch des FA auf Rückzahlung eines im Voranmeldungsverfahren erstatteten Betrags, sofern dem S
»Der beim Versendungsauslagenabzug nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 UStG 1951 zu fordernde Nachweis der Begünstigungsvoraussetzungen in der Buchführung (RdF-Erlaß vom 13.05.1942, § 54 Abs. 1 Satz 1 UStDB 1951 in der ab 13.09.1961 geltenden Fassung) beurteilt sich na
»Der Vater eines nicht ehelichen Kindes kann die diesem Kind gegenüber bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht mit ihrem Kapitalwert bei der Ermittlung des Gesamtvermögens vom Rohvermögen abziehen.«
»Die Anteile des Trägerunternehmens an einer in der Rechtsform einer GmbH errichteten Unterstützungskasse sind jedenfalls dann nicht wertlos, wenn das Kassenvermögen durch keinerlei Verpflichtungen aus laufenden Raten belastet ist.«
»Der geldliche Wertausgleich aus einem Umlegungsverfahren ist bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als zusätzlicher Erwerbspreis für das zugeteilte Grundstück anzusehen, der auf den Grund und Boden und die aufstehenden Gebäude w
»Bei der Anteilsbewertung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren zum 31.12.1962 sind die Pensionsanwartschaften mit dem nach § 62a BewG in der vor dem BewG 1965 geltenden Fassung ermittelten Wert anzusetzen.«
»§ 24 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes in der vor dem Bewertungsgesetz 1965 geltenden Fassung ist mit dem GG vereinbar. Er geht § 49 BewDV vor. Deshalb ist ein Grundstück, das Ehegatten gemeinsam gehört und zu mehr als 50 v.H. dem Betrieb eines der beiden Ehe
»1. Die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 28.07.1961 (BGBl I 1961, 1091) läßt die Kaufpreisforderung auch bewertungsrechtlich rückwirkend vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an entstehen. 2. Ein aufl
»Zahlungen, die der Mieter dem Vermieter leistet, weil der Vermieter die vertragswidrige Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit Ausfälle an (höheren) Mieteinnahmen aus dem geplanten Neubau erleidet, stellen Einnahmen aus Vermietung und V
»1. Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 AO stellt keinen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar, sondern ist Bestandteil des Veranlagungsverfahrens. Sie kann nur im Wege des Einspruchs gegen den das Veranlagungsve
»1. Der in § 211 Abs. 1 BGB enthaltene Rechtsgedanke, daß eine Verjährung nicht eintreten soll, wenn eine Partei das ihrerseits Erforderliche zur Unterbrechung der Verjährung getan hat, ist auch in seinen in § 211 Abs. 2 BGB bestimmten Ausprägungen zu bea
»Der Senat hält an der Auffassung fest, daß die Erhebung der Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch nicht von einem vorangegangenen Vorsteuerabzug abhängig ist.«
»Noch nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen können bei der Ermittlung des Gesamtvermögens insoweit nicht als Schulden vom Rohvermögen abgezogen werden, als die bereits bezahlten Vorauszahlungen zur Deckung der zu veranlagenden Einkommensteuersch
»1. Der Steuerpflichtige und sein Kind haben Umstände nicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 VStG zu vertreten, die zwingend in das Leben des Kindes von außen eingreifen, auf deren Eintritt bzw. Nichteintritt der Steuerpflichtige und sein Kind also keinen Ei
»1. Eine Vorrechtsbewilligung nach § 116 und § 152 LAG kann sowohl für Aufbaukredite als auch für Instandhaltungskredite gewährt werden. 2. Ist für einen derartigen Kredit ein Vorrecht eingeräumt worden, so sind die Zinsen hierfür im Rahmen einer Ertragsb
»1. Eine typische stille Beteiligung ist trotz ihres gesellschaftsrechtlichen Charakters für die Vermögensbewertung wie eine Kapitalforderung zu behandeln. 2. Eine Bewertung der Vermögenseinlage auf Grund einer stillen Beteiligung mit einem höheren Wert a
»Im steuergerichtlichen Verfahren ist auch der Betrag, der als Erstattung der Aufwendungen für einen Prozeßbevollmächtigten, der nicht Rechtsanwalt ist, festgesetzt ist, in sinngemäßer Anwendung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu verzinsen.«
»Zur abschöpfungsrechtlichen Behandlung von Gemischen, deren Bestandteile einer unterschiedlichen Abschöpfung unterliegen.«
»1. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn die Verwaltung nach Ergehen des Urteils des BFH II 12/61 S vom 03.12.1964 (BFH 81, 55, BStBl III 1965, 19) zunächst von der Festsetzung von Gesellschaftsteuer bis zur Entscheidung des BV
»Die Zulassung von Touristen zur Benutzung eines Campinggeländes ist keine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung.«
»Bei der Verpflegung von Heimbewohnern durch ein privates Altersheim, dessen Umsätze nicht nach § 4 Nr. 16 UStG 1967 steuerfrei sind, werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle geliefert.«
»1. Der Erlaß des Veranlagungsbescheides erledigt einen um Vorauszahlungen geführten Rechtsstreit nicht in der Hauptsache. 2. Im Falle einer Klage ohne Vorverfahren nach § 46 FGO muß die Behörde in jedem Verfahrensstadium prüfen, ob noch zureichende Gründ
»Ein gewerblicher Betrieb kann bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens weder die anteilige kapitalisierte Rentenlast auf Grund der von den Berufsgenossenschaften zu leistenden Unfallrenten noch die kapitalisierte Beitragsverpflichtung zur Berufsge
»Versicherungsentgelte für Rückdeckungsversicherungen, die privatrechtliche Unternehmer wegen ihrer den Betriebsangehörigen gegenüber übernommenen Ruhegeld-, Witwengeld- und Waisengeldverpflichtungen eingegangen sind, sind von der Versicherungsteuer befre
»Die Ehefrau eines unbeschränkt steuerpflichtigen deutschen Staatsangehörigen, die zum zivilen Gefolge der US-Streitkräfte gehört, ist ihrerseits unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie mit ihrem Ehemann eine gemeinsame Familienwohnung innehat und ihre Anw
»Bei der Bemessung eines Betriebsaufgabegewinns kann kein Abschlag wegen der inzwischen eingetretenen allgemeinen Geldentwertung vorgenommen werden.«
»Buchverluste, die anläßlich einer Betriebsaufgabe durch die entschädigungslose Überlassung von Gebäuden entstehen, mindern den Betriebsaufgabegewinn und nicht den Gewinn des laufenden Geschäftsjahres.«
»Begehrt ein Steuerpflichtiger mit der Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid in einem Streitpunkt eine Erhöhung der Steuer und in einem anderen Streitpunkt eine Herabsetzung der Steuer, so sind zur Ermittlung des Streitwerts der Betrag der Erhöhung
»Errichtet der Ehemann mit Mitteln seines gewerblichen Betriebs ein Gebäude auf einem Grundstück, das bürgerlich-rechtlich ihm und seiner Ehefrau je zur ideellen Hälfte gehört, kann die Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG nur von dem auf seinen Anteil entfallen
»1. Zur Bedeutung interner Zusatzvereinbarungen zu Arbeitsgemeinschaftsverträgen. Die Umsätze von Arbeitsgemeinschaften, die nach außen hin als Unternehmer auftreten, unterliegen, sofern die Voraussetzungen des § 1 Nr. 1 UStG 1951 gegeben sind, der Umsatz
»1. Gegen Einspruchsentscheidungen, in denen der Rechtsbehelf in der Hauptsache für erledigt erklärt wird und die Kosten des Einspruchsverfahrens dem Steuerpflichtigen auferlegt werden, ist - ohne Zwischenschaltung eines weiteren Vorverfahrens - die Klage
»1. Hat der Einspruch des Abgabepflichtigen gegen den Abgabenbescheid des Finanzamts zu einer Herabsetzung des Abgabenbetrages geführt und ist der Streit um die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung durch Anfechtungsklage des Abgabepflichtigen vor dem Fin
»Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG sind auch dann erfüllt, wenn der Bewerber durch Besuch von sechs Klassen eines Gymnasiums entsprechende Kenntnisse in den Fächern, die für die Allgemeinbildung erforderlich sind, nachgewiesen hat.«
»Haben sich die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft verpflichtet, deren Verluste anteilig zu übernehmen, so ist das gesellschaftsteuerrechtliche Tatbestandsmerkmal der Leistung nicht schon dann verwirklicht, wenn die Gesellschafter die einen Verlust
»Der IV. Senat des BFH ruft den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 4 FGO zur Entscheidung folgender Rechtsfrage an: Kann ein Gewerbetreibender Anteile seines Gewerbebetriebs an nicht mitarbeitende Familienangehörige unentgeltlich mit der Wirkung übertragen, daß
»Eine einmalige Abfindungszahlung, durch die eine dauernde Last im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abgelöst wird, ist selbst keine unter diese Vorschrift fallende Sonderausgabe.«
»Das Drängen des Steuerpflichtigen, die Veranlagung alsbald nach Maßgabe der Einkommensteuererklärung vorzunehmen, stellte eine Anerkennung des Steueranspruchs im Sinne des § 147 AO a.F. dar. Es unterbrach die Verjährung jedoch nur hinsichtlich des Steuer
»Aufwendungen eines bereits im Beruf stehenden Steuerpflichtigen für den Besuch eines Lehrganges können nicht als Fortbildungskosten zu den Werbungskosten gerechnet werden, wenn der Lehrgang lediglich die Erweiterung der Allgemeinbildung zum Ziel hat. Es
»Für die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs an den Handelsvertreter nach § 89b HGB darf vor Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Handelsvertreter steuerlich keine Rückstellung gebildet werden. Der IV. Senat des BFH schließt sich der ständi
»1. Durch auf freiem Willensentschluß beruhende Maßnahmen tatsächlicher Art kann eine Lage geschaffen werden, in der ein Steuerpflichtiger sich der Leistung von Unterhalts- und Ausbildungsaufwendungen, zu denen er weder rechtlich noch sittlich verpflichte
»1. Die Unterbringung eines Kindes in einer Ganztagspflegestelle ist eine auswärtige Unterbringung im Sinne des § 33a Abs. 2 Satz 3 EStG. 2. Die Unterbringung erfolgt zwangsläufig, wenn die Berufsausbildung zu der auch der Besuch der Volksschule gehört, d
»Das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus einer auf Weisung des inländischen Arbeitgebers vom inländischen Arbeitnehmer im Ausland ausgeübten Tätigkeit steht dem anderen Staat auch dann zu, wenn der zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche Auslandsaufe
»Die Ermächtigung in § 35c Nr. 1 Buchst. b GewStG 1955 entspricht den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG. Die Bestimmung des § 23 GewStDV 1955 hält sich im Rahmen der genannten Ermächtigung.«
»Für Nebeneinkünfte aus der Synchronisation von Kultur-, Lehr- und Industriewerbefilmen, bei der der Filmbegleittext in eine Fremdsprache zu übertragen und der fremdsprachliche Text zu dem Filmstreifen zu sprechen ist, kann die Tarifvergünstigung des § 34
»Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn, die ein Gewerbetreibender wegen einer behördlich veranlaßten Verlegung von Geschäftsräumen erhält, gehört zum Gewerbeertrag.«
»1. Auch wenn ein Erfinder die Herstellung und den Vertrieb des von ihm erfundenen Gegenstandes einer hierzu gegründeten und von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft überläßt, verwertet er die Erfindung in einem fremden Betrieb. 2. Mit der Verwertung eine
»1. Die Anfechtungsklage ist auch dann gegeben, wenn ein Kürzungsanspruch nach den Berlinhilfegesetzen die 'geschuldete Umsatzsteuer' im Sinne der Berlinhilfegesetze übersteigt. Sie ist in diesem Fall auf Festsetzung der erstrebten negativen 'verbleibende
»Ein Werbungsmittler, der von seiner inländischen Betriebstätte aus für andere Werbeaufträge zur Ausführung im Ausland an ausländische Werber erteilt, erbringt eine Inlandsleistung.«
»Trifft ein gewöhnlicher Brief, mit dem eine am Montag ablaufende gesetzliche Frist gewahrt werden soll und der am vorhergehenden Samstag in den Postlauf gebracht wurde, verspätet ein, so kann der Absender die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht m
»Die Bewertung einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle ist eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung.«
»1. Das Ertragswertverfahren des BewG 1965 für die Bewertung bebauter Grundstücke ist ein Bewertungsverfahren, durch das der Einheitswert auf der Grundlage des Reinertrages ermittelt wird. Die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch die Mieter mui desha
»Bei dem Umspannwerk eines Elektrizitätsunternehmens gehört die äußere Einfriedigung (Zaun und Tor) zu den Bestandteilen des Grund und Bodens. Dagegen sind Schutzgitter innerhalb des Umspannwerkes sowie Platzbefestigungen, die der Wartung der Anlage diene
»Bevollmächtigte, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, haben keinen Anspruch darauf, daß das FA ihnen allgemein gestattet, die Steuererklärungen ihrer Mandanten an deren Stelle zu unterzeichnen.«
»Sogenannte Erfrischungstücher aus Papier, mit Branntwein getränkt und einem Zusatz von Zitronenöl versehen, die hauptsächlich der Reinigung und Desinfektion verschmutzter Hände dienen, sind keine Riech- und Schönheitsmittel im Sinne des Branntweinmonopol
»Ist zu prüfen, ob Ehegatten nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu veranlagen sind, so dürfen ihre Einkünfte zur Ermittlung der nach dieser Vorschrift maßgeblichen Grenzen nicht deshalb zusammengerechnet werden, weil die Ehegatten einen Antrag auf gemeinsamen Lo
»Geldbestände (Bank- und Postscheckguthaben, Bargeld) gehören nur insoweit nicht zu dem der freien Berufstätigkeit eines Steuerpflichtigen dienenden Vermögen (§ 55 BewG i.d.F. vor BewG 1965), als sie Beträge enthalten, die entweder privaten Ursprungs sind
»Die Steuerbefreiung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 GrESWuBBauG Schleswig-Holstein ist nicht anwendbar auf den Erwerb eines Grundstücks, das der Erwerber als Ersatz für ein freihändig - wenn auch möglicherweise zur Abwendung einer Enteignung nach § 85 ff. BBauG -
»1. Werden bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die durch die Umlage für ein Geschäftsjahr nicht verbrauchten Vorschüsse mit dem Vorschuß für das folgende Geschäftsjahr verrechnet, so ist die auf den verrechneten Betrag entfallende Steuer auf
»Die Steuerbefreiung des § 1 Abs. 1 Nr. 10 GrEStBBauG-NW 1962 ist nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar auf den Erwerb eines Grundstücks, das der Erwerber als Ersatz für ein freihändig - wenn auch möglicherweise zur Abwendung einer Enteignung gemäß
»1. Wird bei Veräußerung von forstwirtschaftlich genutztem Grund und Boden mit aufstehendem Holz ein einheitlicher Kaufpreis gezahlt, der die Teilwerte übersteigt, so ist bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns der Kaufpreis in der Regel nach dem Verhä
»Zur Haftung des Abwicklers einer GmbH für Steuerschulden der Gesellschaft.«
»Erfahrungssätze bieten dem Richter nur ein Mittel zur rechtlichen Einordnung von Tatsachen. Sie können - auch was die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung zugewiesenen Beträge betrifft - die Feststellung der Tatsachen nic
»Leisten die Gesellschafter einer neu gegründeten Aktiengesellschaft ihre Einlagen durch Einbringung des Betriebsvermögens eines von ihnen bisher betriebenen Unternehmens, unterliegen die von diesem Unternehmen begründeten Pensionsverpflichtungen bei Über
»Eine von der Vermögensteuer persönlich befreite öffentlich-rechtliche Feuerversicherungsanstalt ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts auf landesrechtlicher Grundlage, die nach den landesrechtlichen Vorschriften für Feuerversicherungsanstalt
»1. Ob Umbauten an einem bebauten Grundstück dessen Bestandteil geworden sind, ist für die Einheitsbewertung nach bürgerlichem Recht zu entscheiden. 2. Umbauaufwendungen einer Personengesellschaft auf ein von einem Gesellschafter gepachtetes Grundstück be
»Ein Gutachter auf dem Gebiet der Schätzung von Einrichtungsgegenständen und Kunstwerken ist gewerblich tätig.«
»Die Buchführung einer Maschinenfabrik ist nicht ordnungsmäßig, wenn das Vorratsvermögen in erheblichem Umfang mangelhaft inventarisiert ist (Fehlen von Mengenangaben) und die Uraufzeichnungen nicht mehr vorhanden sind.«
»1. Die Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen. 2. Auf die Wirksamkeit der Zustellung hat es ke
»Ist streitig, wie sich die Vereinbarung der allgemeinen Gütergemeinschaft zwischen Eheleuten einkommensteuerlich auswirkt, so ist über die streitigen Einkünfte im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung (§ 215 AO) zu befinden. Das gilt a
»1. Eine vor Scheidung der Ehe getroffene Vereinbarung über die Gewährung nachehelichen Unterhalts (§ 72 EheG) begründet kein Rentenstammrecht in dem Sinne, daß eine etwa schenkungsweise Zuwendung ausgeführt wäre (BFH 91, 106). 2. Unterhaltsvereinbarungen
»1. Die 'Garantiezahlung' des Filmverleihers an den Filmproduzenten während der Produktionszeit gegen Übertragung der künftigen Urheberrechte am Film zur Auswertung kann in der Regel nicht als Darlehen, sondern muß als Entgelt beurteilt werden. Garantieza
»1. Zum Begriff des Vermögensschadens. 2. Zum Entgelt gehört auch, was der Leistungsempfänger oder ein Dritter dem Unternehmer als Ersatz für den Ausfall der Gegenleistung einer Lieferung oder sonstigen Leistung gewährt.«
»1. Die nach § 384 AO am Zerlegungsverfahren Beteiligten sind nach § 60 Abs. 3 FGO zu diesem Verfahren beizuladen (notwendige Beiladung). 2. Das FG kann die notwendige Beiladung nicht deshalb unterlassen, weil seine Entscheidung den Beizuladenden nicht na
»1. Die Klage auf Zahlung von Prozeßzinsen kann sowohl mit der Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid als auch mit der Verpflichtungsklage wegen eines Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs verbunden werden. 2. Ansprüche auf Erstattung von Abgaben aus
»Eine Verbindlichkeit, die wirtschaftlich mit der Gründung eines Betriebes zusammenhängt und sich z.B. auf die Beschaffung von Betriebsanlagen bezieht, ist ohne Rücksicht auf ihre Laufzeit eine Dauerschuld.«
»Die Beteiligung eines Berufsverbandes an einer Kapitalgesellschaft stellt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dann nicht dar, wenn der Verband tatsächlich keinen entscheidenden Einfluß auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft nimmt und somit
»Das aufgrund eines klar und eindeutig vereinbarten und dieser Vereinbarung gemäß vollzogenen Ehegatten-Arbeitsverhältnisses an die Ehefrau gezahlte Arbeitsentgelt ist als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn die Ehefrau im gleichen Veranlagungszeitraum dem
»Im mechanisierten Veranlagungsverfahren ist eine Tatsache 'neu' im Sinne von § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn sie dem FA nach abschließender Zeichnung des Eingabewertbogens durch den zuständigen Beamten bekannt wird.«
»1. Zur Kostentragungspflicht nach Erledigung der Hauptsache in einem Erstattungsrechtsstreit, wenn das FA die Erstattung im Hinblick auf die Aufrechnungsmöglichkeit auf Grund eines erst noch zu erlassenden Steuerbescheids hinausgezögert hat. 2. Im Steuer
»Der BFH ist an die Zulassung der Revision durch das FG nicht gebunden, wenn die Zulassung offensichtlich gesetzwidrig ist.«
»Wird ein Rechtsanwalt gelegentlich als Berater oder Gutachter in wirtschaftlichen Angelegenheiten tätig, so sind die daraus erzielten Einkünfte von denen aus seiner anwaltlichen Berufstätigkeit nicht im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG abgrenzbar.«
»1. Bei doppelter Haushaltsführung können die Aufwendungen für eine Besuchsfahrt der Ehefrau Werbungskosten sein, wenn der Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen gehindert ist, selbst eine Familienheimfahrt zu unternehmen, und die Aufwendungen im Zusammenh
»1. Die Zurechnung eines Gesamthandvermögens an die Beteiligten hat in erster Linie nach dem Anteil des einzelnen Beteiligten (Vermögensanteil) zu erfolgen. Die Zurechnung nach dem Verhältnis dessen, was dem einzelnen Beteiligten bei Auflösung der Gesamth
»Eine Kapitalgesellschaft erzielt - auch im Falle beschränkter Steuerpflicht - keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.«
»In der Regel kann das FG nicht mit dem Begehren angerufen werden, die Vollziehung eines Gewerbesteuerbescheids auszusetzen, da der Finanzrechtsweg insoweit nicht eröffnet ist.«
»1. 'Andere Körperschaften des öffentlichen Rechts' im Sinne des § 19 Abs. 1 UStDB 1951 können auch katholische Orden nach altem bayerischem Recht sein. 2. Gestellt ein solcher Orden, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken die Erteilung von Unterricht gehört,
»Die Verwendung von Öl im Rahmen von Ausbesserungen an Motor, Getriebe oder Differential von Kraftfahrzeugen geht in der mit 4 v.H. zu versteuernden Reparaturarbeit Werklieferung oder -leistung unter; es liegt daher neben dieser keine steuerfreie Großhand
»Es ist rechtlich zweifelhaft, ob § 2 NATO-ZAbk-UStDV rechtswirksam ist, soweit er den Abzug der Vorsteuerbeträge auch für sonstige Leistungen gewährt, die nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk steuerfrei sind.«
»1. Hausgewerbetreibender kann auch eine Personengesellschaft sein. Dann müssen alle Gesellschafter wesentlich am Stück mitarbeiten. 2. 'Zwischenmeister' ist nicht ein Gewerbetreibender, der nur Teilarbeiten in Heimarbeit verrichten läßt. 3. Unter 'Mitarb
»Die Steuerbefreiung für Umsätze von Versicherungsvertretern aus der verwaltenden Tätigkeit für Versicherungsunternehmen nach § 4 Nr. 17 UStG 1951 in der Fassung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 26.03.1965 (BGBl I 1965, 1
»1. Bei der Entscheidung, ob ein Gebäude nach § 7b EStG zu mehr als 66 2/3 v.H. Wohnzwecken dient, ist der nicht ausgebaute Dachboden mit der nach der 'Berechnungsverordnung' berechneten Grundfläche zu berücksichtigen (II. BVO vom 17.10.1957, BStBl I 1957
»Zur Abgrenzung von Werklieferungen und Werkleistung bei Veredelungsarbeiten unter Verwendung von elektrischem Strom.«
»Bei der Festsetzung des Streitwerts einer Beschwerde, die das FA gegen einen isolierten Kostenbeschluß erhoben hat, bleiben die Gerichtskosten des Hauptsacheverfahrens, von deren Entrichtung das FA befreit ist, außer Betracht.«
»Ein von der Grundsteuer befreites Dienstgrundstück eines Geistlichen oder Kirchendieners ist grundsätzlich nur anzunehmen, wenn der betreffende Grundbesitz unmittelbar zum Unterhalt des Stelleninhabers bestimmt ist und der Stelleninhaber über Nutzungsart
»1. In der ehemaligen Provinz Hannover gilt Grundbesitz, der zwar der Pfarrerbesoldung gewidmet ist, an dem aber dem Stelleninhaber der Nießbrauch durch 'Kirchengesetz, betreffend das Diensteinkommen der Geistlichen der evangelisch-lutherischen Kirche der
»Der Senat hält an der im Urteil III 340/61 U vom 17.04.1964 (BFH 79, 405, BStBl III 1964, 380) vertretenen Auffassung fest, daß die Steuerschuld für die veranlagte Körperschaftssteuer bei der Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens als Betri
»Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird.«
»Der Tausch einer Genehmigung für den beschränkten Güterfernverkehr gegen eine solche für den unbeschränkten Güterfernverkehr stellt auch ohne Wertausgleich einen Anschaffungsvorgang dar, bei dem die Anschaffungskosten nach dem gemeinen Wert des ausgetaus
»Hat die Marktordnungsstelle bei der Gewährung einer Agrarerstattung (EWG) die mit der Genehmigung zur abschöpfungsfreien Einfuhr verbundene Einfuhrlizenz nicht dem als Ausführer Erstattungsberechtigten, sondern einem Dritten erteilt, so muß ein Widerruf
»Zum Umfang des Eigenverbrauchsprivilegs nach § 3 Abs. 1 MinöStG beim Verbrauch von Mineralöl in einem Kraftwerk des Herstellers.«
»Das Vorliegen einer Betriebstätte im Sinne der Vorschriften der § 28 GewStG, § 16 Abs. 2 Nr. 2 StAnpG setzt voraus, daß dem selbständigen Vertreter des Unternehmens im Eigentum des Unternehmers stehende Einrichtungen in der Weise überlassen werden, daß b
»Die Vorschrift des § 36c GewStG enthält keine lex spezialis gegenüber den allgemeinen Verjährungsvorschriften.«
»1. Stirbt der durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene Kläger im Laufe des finanzgerichtlichen Verfahrens, so verliert der Prozeßbevollmächtigte sein Recht, die Aussetzung des Verfahrens zu beantragen, nicht schon dadurch, daß er ohne Vorbehalt in d
»Hat der Bevollmächtigte die Revisionsbegründung mit einem Begleitschreiben übersandt und das Begleitschreiben, aber nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist die Revisionsbegründung unterzeichnet, so ist die Revision unzulässig.«
»Ist die Klageschrift von einem Steuerbevollmächtigten unterzeichnet, für den die Vollmacht nach Ablauf der Klagefrist nachgereicht wird, so ist die Klage zulässig; in der nachgereichten Vollmacht ist in der Regel eine Genehmigung der bisherigen Prozeßhan
»Ist in der Hauptsache streitig, ob eine unanfechtbar festgesetzte Steuer wegen unbilliger Härte zu erlassen ist, und wird beantragt, durch einstweilige Anordnung dem Finanzamt zu untersagen, die Steuer einzuziehen, sind grundsätzlich Anspruch und Anordnu
»1. Gegen ein Zwischenurteil des Finanzgerichts über die Rechtmäßigkeit der Weigerung eines Zeugen, Zeugnis abzulegen, ist nicht die Revision, sondern in sinngemäßer Anwendung des § 387 Abs. 3 ZPO die Beschwerde gegeben. 2. Das Finanzgericht ist nicht bef
»Mietbeiträge, die auf Grund von § 15 Abs. 2 des Gesetzes über die Umzugskostenvergütung und Trennungsentschädigung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten vom 08.04.1964 (BGBl I 1964, 253) gezahlt werden, gehören zum steuerpflichtigen
»Werden gleichzeitig Revision und Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt, so verbleibt es im Falle der Verwerfung der Beschwerde als unzulässig für die Zulässigkeit der Revision bei den Fristen des § 120 Abs. 1 FGO.«
»Der Senat hält an der in den Urteilen III R 89/66 vom 18.04.1969 (BFH 97, 87, BStBl II 1970, 2) und III 170/65 vom 02.05.1969 (BFH 96, 540, BStBl II 1969, 700) vertretenen Auffassung fest, daß eine Verpflichtung zur Einlösung diskontierter Wechsel bei de
»Eine vZTA, die dem Antragsteller erst zugeht, nachdem die in ihr angewandten Rechtsvorschriften geändert wurden, ist zwar rechtswidrig, aber deshalb nicht unwirksam und kann daher angefochten werden.«
»Ausschüttungen aus einem US-Nachlaß durch den mit der Nachlaßverwaltung bestellten Trustee sind jedenfalls dann keine wiederkehrenden Bezüge im Sinne von § 22 EStG, wenn die Nachlaßberechtigten hierum in einem besonderen Bittbrief nachsuchen müssen und w
»Die Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 KVStG auf Steuerfälle, die nach dem BFH-Urteil vom 03.12.1964 (BFH 81, 55) und vor dem Beschluß des BVerfG vom 02.10.1968 (BVerfGE 24, 174) verwirklicht wurden, enthält weder einen Verstoß gegen das Verbot unzulässiger
»Ist durch einen unanfechtbar gewordenen Steuerbescheid der Erwerb eines Grundstücks einschließlich des möglicherweise auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes besteuert worden, dann ist es unzulässig, einen Erwerb der Verwertungsbefugnis am Gebäu
»Hat das FG einen ihm bekannten Sachverhalt nicht unter allen rechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt, sich aber mit der Frage des Streitgegenstandes überhaupt nicht befaßt, so hat das FG lediglich eine Vorschrift des materiellen Rechts fehlerhaft nicht ang
»1. Die Regelung über die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Ausfuhrvergütung (§ 7, § 78 UStDB 1951) wird durch die Ermächtigung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1951 gedeckt. 2. Ausfuhrvergütung kann auch gewährt werden, wenn bei einem ausgeführten Schiff di
»Die Berücksichtigung eines Schrottwerts bei der Bemessung der Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH Gr.S. 1/67 vom 07.12.1967, BFH 91, 93, BStBl II 1968, 268) kommt jedenfalls auch dann nicht in Betracht, wenn b
»Hat ein Steuerpflichtiger einen Wohnsitz im Sinne des Art. 8 Abs. 1 DBAS sowohl in der Schweiz als auch in der BRD und hält er sich in der BRD nur auf, um seine bisherige berufliche oder geschäftliche Tätigkeit abzuwickeln, während es sein Hauptbestreben
»Ein Abschlag bei der Bewertung der Anteile einer Familien-GmbH, bei der sich die nahe verwandten Anteilseigner gegenseitige Beschränkungen bei Veräußerung und Vererbung der Anteile auferlegt haben, ist nur dann zu versagen, wenn am Bewertungsstichtag noc
»1. Bei der Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen einer GmbH, der über Gesellschaften bürgerlichen Rechts von deren Organgesellschaften erwirtschaftete Gewinne zufließen, sind Vermögen und Erträge der Beteiligungsgesellschaften bei der Berechnung des
»1. Die für die Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren erforderliche wesentliche Abweichung von den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern kann sich auch aus dem Zusammenwirken von besonderer Gestaltung und besonderer Au
»Eine Verpflichtung der Behörde zur Befreiung von der Steuerbevollmächtigtenprüfung kann nicht im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesprochen werden.«
»1. Wer für Dienstleistungen in einem Unternehmen neben einem Festgehalt eine Gewinnbeteiligung erhält, ist - unabhängig von der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Betriebsinhabers - stiller Gesellschafter, wenn sich aus den näheren Vereinbarungen über
»1. Merkmale für die Anerkennung des Sägewerks einer Waldgenossenschaft als eines forstwirtschaftlichen Betriebs. 2. Rohes Schnittholz, das in einem Forstsägewerk hergestellt wurde, ist ein forstwirtschaftliches Erzeugnis.«
»Der steuerrechtlichen Anerkennung eines sonst ordnungsgemäß vereinbarten und tatsächlich durchgeführten Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten steht im allgemeinen der Rückfluß von Teilen des Arbeitslohnes als Darlehen in den Betrieb des Ehegatten nicht
»Ist ein Ehegatte innerhalb der ersten vier Monate des Veranlagungszeitraums gestorben, so greift die Ehegattenbesteuerung nach § 26 EStG 1961 nicht ein; beide Ehegatten sind gegebenenfalls besonders zu veranlagen, wobei der Splittingtarif zwar auf die Ve
»Die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs 'Luxusgegenstände' als steuerbegründendes Merkmal für die Vermögensteuer verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip.«
»1. Es verstößt weder gegen Art. 6 Abs. 1 noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, daß Personen, die nach § 32a Abs. 2 EStG besteuert werden, der besondere Freibetrag nach § 32 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht gewährt wird. 2. Einem verheirateten Steuerpflichtigen,
»1. Die Anwendung der Vergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist allein davon abhängig, daß eine zusammengeballte Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit gegeben ist und daß für die Zusammenballung wirts
»Gegen Entscheidungen der FG nach § 257 Abs. 2 AO ist die Beschwerde nach § 128 FGO gegeben.«
»Überlassen Eltern ihren minderjährigen Kindern Anteile am Betriebsvermögen einer von ihnen gebildeten Personengesellschaft unter der Auflage, daß diese über die auf ihre Anteile entfallenden Gewinnanteile nur in dem von den Eltern gebilligten Umfang verf
»Erhält ein Nichterbe als Vermächtnis eine bestimmte Menge stehendes Holz (Holz am Stamme), dessen Einschlag die Erben des forstwirtschaftlichen Betriebes ihm überlassen, so ist der nach dem Einschlag durch Veräußerung oder Überführung des Holzes in das P
»Verpachtet eine Kapitalgesellschaft an eine andere Kapitalgesellschaft, deren alleinige Gesellschafterin sie ist und mit der ein steuerlich anerkanntes Organverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag besteht, ihren Betrieb und damit auch den Kundenstamm, s
»1. Überträgt ein Steuerpflichtiger einzelne, nummernmäßig nicht näher bezeichnete Aktien aus seinem im Streifbanddepot verwahrten Gesamtbestand, so reicht es für die zur Übereignung der einzelnen Aktien notwendigen Individualisierung nicht aus, wenn die
»Die Vermutung, der gemeine Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die sich im Aufbau befindet (Abschn. 89 VStR 1963), sei der Wert des eingezahlten Kapitals, kann durch den Nachweis entkräftet werden, daß die Gründung der GmbH eindeutig eine Feh
»1. Im Falle nicht notwendiger Streitgenossenschaft sind die Kosten dem unterlegenen Streitgenossen und seinem Gegner in sinngemäßer Anwendung des § 136 FGO aufzuerlegen. 2. Bei einer Klageverbindung kann die verhältnismäßige Aufteilung der Kosten durch e
»1. Fehlt es an einem ziffernmäßigen Antrag, so ist aus dem Vorbringen des Steuerpflichtigen zu schließen, was begehrt wird. 2. Wenn beide Parteien etwa in gleichem Maße unterlegen sind und für einen hinzugezogenen Bevollmächtigten außergerichtliche Koste
»Der III. Senat schließt sich auch für das Bewertungsrecht der für das Gewerbesteuerrecht vertretenen Auffassung des IV. und des I. Senats (vgl. Urteile IV R 20/67 vom 29.04.1970, BFH 99, 485, BStBl II 1970, 726, und I R 94/70 vom 14.10.1970, BFH 100, 407
»1. Wird ein Einzelunternehmen in eine neu zu errichtende OHG eingebracht, so werden die Steuerfreiheit nach § 16 Abs. 4 bzw. die Tarifvergünstigungen nach § 34 Abs. 1, 2 EStG nur gewährt, wenn sämtliche stillen Reserven einschließlich der in einem Geschä
»Zinsen aus im Erbgang übergegangenen festverzinslichen Wertpapieren gehören beim Erben auch insoweit zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, als diese auf den Zeitraum bis zum Tode des Erblassers entfallen.«
»Verlorene Baukostenzuschüsse, die ein Genosse auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung einer Genossenschaft zu zahlen hat, sind als Beteiligung zu aktivieren und dürfen nur unter dem Gesichtspunkt eines niedrigeren Teilwerts abgeschrieben werde
»1. In der Regel bedarf das Rechtsmittel des Einspruchs der Schriftform. Mündliche Erklärungen eines Steuerpflichtigen, er wolle Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen, reichen zur rechtswirksamen Einlegung des Einspruchs selbst dann nicht aus, wen
»Die unternehmensfremde Nutzung eines Telefons und eines Pkw durch einen Steuerbevollmächtigten ist in vollem Umfang Eigenverbrauch, der dem allgemeinen Steuersatz unterliegt.«
»1. Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen, so können diese Beiträge in Höhe der Zuschüsse nur insoweit als Sonderausgaben berücksichtigt werden, als die Zuschüsse zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. 2. Z
»Der Senat hält daran fest, daß die Frist für den Antrag auf gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 JAV vom FA nicht verlängert werden kann. Die für die Abgabe der Einkommensteuererklärung allgemein den Angehörigen der steuerberate
»Personen, die in der fiskalischen Verwaltung tätig sind, leisten keine öffentlichen Dienste im Sinne des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG) gehören zur fiskalischen Verwalt
»Im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit gelten die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts der BRAGebO.«
»1. Der im Gaststättengewerbe übliche, nach einem v.H.-Satz des Preises für Speisen und Getränke dem Gast in Rechnung gestellte Bedienungszuschlag ist ein Teil des vom Unternehmer (Gastwirt) vereinnahmten umsatzsteuerpflichtigen Entgelts, auch wenn das Be
»Arbeiten in dem Betrieb des Steuerpflichtigen Familienmitglieder mit, so kann der Steuerpflichtige entscheiden, ob er mit den Familienmitgliedern Arbeitsverträge abschließen oder ob er sich darauf beschränken will, ihnen Unterhalt im Sinn des § 12 Nr. 1
»1. Der Begriff des Wirtschaftsguts ist für Zwecke der Selbstverbrauchbesteuerung nach einkommensteuerlichen Grundsätzen zu bestimmen. Erweiterungs- und Verbesserungsinvestitionen sind kein Selbstverbrauch. 2. Das Rohrnetz innerhalb der Wasserversorgungsa
»1. Bei der Bestimmung des Begriffs Wirtschaftsgut für Zwecke der Selbstverbrauchbesteuerung sind bewertungsrechtliche Grundsätze nur heranzuziehen, wenn sie mit den einkommensteuerlichen Grundsätzen übereinstimmen. 2. Die Ingebrauchnahme einer neuen Stra
»Die Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung hängt nicht davon ab, daß diese nach § 15 Abs. 4 VwZG im Veröffentlichungsblatt für amtliche Bekanntmachungen bekanntgegeben wird.«
»1. Die Vorschrift des § 13 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen vom 30.04.1962 in der Fassung des AGFGO vom 01.02.1966 (GVBl 1966, 23) ist dahin zu verstehen, daß die für die Einspruchsentscheidung z
»Zur Abgrenzung der Tarifnrn. 30.01 und 30.03 Gem.ZT voneinander.«
»Ein zur Sicherstellung der betrieblichen Stromversorgung für die Errichtung einer Trafostation gezahlter verlorener Baukostenzuschuß ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG als abnutzbares immaterielles Anlagewirtschaftsgut zu aktivieren, und zwar auch dann, wen
»Bürgerlich-rechtlich wirksame Pflichtteilsansprüche können bei der Ermittlung des vermögensabgabepflichtigen Vermögens nur dann als Schuld abgezogen werden, wenn sie den Erben wirtschaftlich belasten. Eine wirtschaftliche Belastung liegt nicht vor, solan
»Ehegatten leben im Sinne des § 26 EStG nicht dauernd getrennt, wenn sie zwar räumlich getrennt leben, aber den Willen haben, die Ehe aufrechtzuerhalten und die eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen. Ob dies der Fall ist, ist nach dem Gesamtbild des Ei
»Der VIII. Senat des BFH legt gemäß § 11 Abs. 4 FGO dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: 1. Ist die Frage, ob Heizungs-, Fahrstuhl- sowie Belüftungs- und Entlüftungsanlagen einer gegenüber dem Gebäude gesonderten AfA unterl
»1. Teilt das HZA dem Abgabenpflichtigen mit, daß es die Entscheidung über seinen Einspruch gegen einen Abschöpfungsnachforderungsbescheid bis zum Abschluß des Verfahrens betreffend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Widerruf der Erstattung in Gestalt
»1. Der Verlust einer betrieblich veranlaßten Darlehensforderung kann bei der Gewinnermittelung nach § 4 Abs. 3 EStG in dem Zeitpunkt gewinnmindernd berücksichtigt werden, in dem der Verlust feststeht. Der Senat hält an seiner abweichenden Entscheidung IV
»1. Für die Auslegung des umsatzsteuerrechtlichen vergütungsrechtlichen Begriffs Seeschiff sind die Vorschriften des Seerechts (§ 1 FlaggRG vom 08.02.1951, BGBl I 1951, 79, in Verbindung mit der 3. FlaggRGDVO vom 03.08.1951, BGBl I 1951, 155) heranzuziehe
»Die Absetzungen auf Anzahlungen nach § 14 Abs. 3 BHG 1964 setzen voraus, daß die Wirtschaftsgüter bei ihrer Anschaffung Anlagevermögen desjenigen Steuerpflichtigen werden, der die Absetzungen auf Anzahlungen in Anspruch genommen hat.«
»Die Aufteilung eines Fertigungsbetriebes mit mehreren Produktionszweigen in Teilbetriebe ist in der Regel nicht möglich, wenn für die einzelne Produktion wesentliche Maschinen nur für alle Produktionsabteilungen gemeinsam zur Verfügung stehen.«
»Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG bringt mit ihrem Hinweis auf den Teilwert die Maßgeblichkeit der Vorschriften des BewG für die Bewertung der dem Einheitswert des gewerblichen Betriebs hinzuzurechnenden fremden Wirtschaftsgüter zum Ausdruck. D
»Macht ein Steuerpflichtiger für die Umstellung seines Geschäftsjahrs auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr Gründe geltend, die ernsthaft und nach den Verhältnissen seines Betriebes einleuchtend sind, darf das FA das Einverständnis in der
»Der Verkauf eines Erbanteils an einer ungeteilten Erbengemeinschaft ist einkommensteuerrechtlich sowohl für den Veräußerer als auch für die übrigen Miterben grundsätzlich ohne Auswirkung. Der I. Senat des BFH schließt sich der Auffassung des IV. Senats d
»Zur Sorgfaltspflicht eines Zustellungsbevollmächtigten.«
»Ergeht ein Gewerbesteuermeßbescheid wegen des zum Gesamtgut der Eheleute gehörigen Gewerbebetriebs nur gegen einen Ehegatten, so kann der andere Ehegatte hiergegen keinen Rechtsbehelf einlegen. Daß der andere Ehegatte wegen der Gewerbesteuerschuld ggf. p
»1. Zur steuerrechtlichen Anerkennung eines sogenannten Ausschließlichkeitsvertrags zwischen einem Künstler und einer Kapitalgesellschaft. 2. Die nichtselbständige Arbeit eines Filmschauspielers wird in dem Land verwertet, in dem das Unternehmen, das den
»Vermietet oder verpachtet der Nießbraucher das ihm zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgut an eine Personengesellschaft, an der er selbst als Gesellschafter beteiligt ist, werden ihm die Erträge des Nießbrauchsrechts als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zuger
»Ein nach württembergischem Recht zu beurteilendes Wassernutzungsrecht alter Art, das zur Nutzung der Wasserkraft befugt, ist als ein der Gewerbeberechtigung ähnliches Recht nicht zum Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts zu rechnen.«
»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die unterschiedliche Bewertung nach § 23 Abs. 1 ErbStG einerseits und § 23 Absätze 2 bis 4 ErbStG andererseits mit Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist.«
»Richtet sich die Klage gegen die Ablehnung eines Steuererlasses nach § 131 Abs. 1 Satz 1 AO, so ist ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung statthaft, durch die dem FA untersagt wird, vor Beendigung des Hauptverfahrens den Steuerbetrag einzuziehen. Ei
»Der Senat schließt sich der Auffassung des IV. Senats an (Beschluß IV R 34/70 vom 10.03.1970, BFH 98, 461, BStBl II 1970, 457), daß der Anschlußrevisionskläger die Kosten der Anschlußrevision zu tragen hat, wenn die unselbständige Anschlußrevision wegen
»1. Das FG kann die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 1 FGO) nur im Urteil oder im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision nach § 115 Abs. 3 FGO aussprechen. In der Übersendung der Revision an den BFH (§ 120 Abs. 3 FGO) liegt keine Zulassun
»1. Die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden vom 16.06.1964 (BGBl I 1964, 353) vorgeschriebenen AfA-Sätze sind mit Wirkung vom 01.01.1965 an die Stelle der bisherigen AfA-Sätze ge
»Ein Veräußerungsgewinn wird nicht für die Personengesellschaft als solche, sondern für einen oder mehrere ihrer Gesellschafter festgestellt.«
»Die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ist nicht unverschuldet, wenn sie darauf beruht, daß sich der Prozeßbevollmächtigte nach dem plötzlichen Tod eines nahen Angehörigen zwei Wochen lang nicht um seine Kanzlei gekümmert und keinen Vertreter beste
»Der Steuerpflichtige verschuldet die Versäumung der Revisionsfrist, wenn er es unterläßt, seinen Anwalt, dessen ablehnende Rechtsauffassung ihm bekannt ist, unmißverständlich mit der Einlegung der Revision zu beauftragen.«
»Wird ein Teil eines Grundstücks veräußert, ist in der Regel für die Berechnung des Veräußerungsgewinns von den für das Grundstück aufgewendeten Anschaffungskosten auszugehen.«
»1. Die Frage, ob ein Grunderwerbsteuerbescheid in beschränktem oder in vollem Umfange vorläufig war, ist auch dann revisibel, wenn die Revision gegen ein nach dem 01.01.1970 ergangenes Urteil eines FG eingelegt worden ist. 2. Ein Grunderwerbsteuerbeschei
»Die durch einen Gesellschafter verbürgte Darlehensgewährung unterliegt nicht der Gesellschaftsteuer, wenn die Gesellschaft die erforderlichen Mittel ohne Sicherheitsleistung eines Gesellschafters von Dritten in gleicher Weise, zu gleichen Bedingungen und
»Der Senat hält daran fest, daß die Fortschreibung des Einheitswerts eines Grundstücks wegen Flächenänderung und aus anderen Gründen selbständig nebeneinander bestehende Fälle der Wertfortschreibung sind, deren Voraussetzungen getrennt zu prüfen sind. Bei
»Gegen auf bürgerlichem Recht beruhende Haltungsbescheide (§ 120 AO) ist die Beschwerde (§ 230 AO) und nicht der Einspruch (§ 229 Nr. 5 AO) zulässig.«
»Der VIII. Senat schließt sich der vom IV. und I. Senat vertretenen Auffassung (vgl. Urteile IV R 20/67 vom 29.04.1970, BFH 99, 485, BStBl II 1970, 726, und I R 94/70 vom 14.10.1970, BFH 100, 407, BStBl II 1971, 28) an, nach der ein Geschäftswert bei Verp
»1. Für ein steuergerichtliches Verfahren, das bei Inkrafttreten der FGO bereits anhängig war, sind die Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften des GKG zu erheben. 2. In einem steuergerichtlichen Verfahren kann eine Urteilsgebühr auch für ein Urteil e
»Die Mitwirkung eines Schauspielers an der Herstellung eines Fernsehfilms ist in der Regel eine nichtselbständige Arbeit. Aus dem Umstand, daß ein Schauspieler in einem Streitjahr daneben noch andere Tätigkeiten ausübt, kann noch nicht geschlossen werden,
»Das FG versagt das rechtliche Gehör, wenn es vor der vollständigen Ausführung eines Beweisbeschlusses ein Urteil verkündet, ohne die Beteiligten darauf hingewiesen zu haben, daß es die angeordnete Beweisaufnahme (ganz oder teilweise) nicht mehr durchführ
»1. Eine stille Gesellschaft, bei der die Einlage des Stillen in Form einer Dienstleistung erbracht wird, ist im Unterschied zum partiarischen Arbeitsverhältnis dann anzunehmen, wenn das Rechtsverhältnis nach den Umständen des Einzelfalls entscheidend das
»Ein Fotograf, der in Museen Kunstwerke, und zwar hauptsächlich Bilder, fotografiert, übt keine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus.«
»Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern, die sich in den Vorjahren noch nicht als Betriebsausgaben ausgewirkt haben, bei der Veräußerung des Wirtschaftsgutes auch dann vom
»Nimmt der Steuerpflichtige laufend Saisonkredite zur Durchführung bestimmter Aufträge unter Abtretung der mit diesen Aufträgen in Zusammenhang stehenden Forderungen auf und werden diese Kredite jeweils innerhalb eines Zeitraums von weniger als 12 Monaten
»Tritt eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft ein, entsteht die Gesellschaftsteuer (BFH 98, 369) aus dem Wert der Kommanditanteile auch dann, wenn die Kapitalgesellschaft keine Einlage leistet und a
»Der Streitgegenstand ist bei Anfechtung eines Feststellungsbescheids in der Klage ausreichend bezeichnet, wenn sich aus der Klageschrift die Art der gesonderten Feststellung (z.B. Einheitswertfeststellung) und der Zeitpunkt ergibt, auf den die Feststellu
»1. Bescheide, durch die die Vierteljahrsbeträge an Vermögensabgabe in Erbfällen aufgeteilt werden (Aufteilungsbescheide), können nach § 222 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 AO geändert werden. 2. Bei Berichtigungen gemäß § 222 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 AO erfaßt die Berich
»Haftet ein Kommanditist auch im Innenverhältnis nur mit seiner Einlage, hat er aber Verluste, die seine Einlage übersteigen, so stellt die Verpflichtung des Kommanditisten, etwaige Gewinne nachfolgender Jahre zuerst zur Deckung eines negativen Kapitalkon
»Eine von einer Organgesellschaft aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags gebildete Rücklage für Werkserweiterung im Sinne des Abschn. II Nr. 4 des gemeinsamen Ländererlasses betreffend körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Behandlung von Organ
»Das Finanzgericht kann die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren nicht für notwendig erklären, wenn sein Urteil auf eine Sprungklage gegen einen auf Einspruch hin geänderten Steuerbescheid ergangen ist.«
»1. Der Finanzrechtsweg ist nicht zur Ausfüllung von behaupteten Lücken des Rechtsschutzes gegenüber Verwaltungsakten der Finanzbehörden gegeben, für deren gerichtliche Nachprüfung ausdrücklich ein anderer Rechtsweg vorgeschrieben ist. 2. Ist der Finanzre
»Ergibt sich nach Aufdeckung und Berücksichtigung von Tatsachen, die zu einem niedrigeren Gewinn aus Gewerbebetrieb führen, ein Mißverhältnis zwischen diesem und dem höheren Durchschnittsergebnis vergleichbarer Betriebe, dann ist dieses Mißverhältnis eine
»Aufwendungen für die Aufnahmegebühr des bisherigen Inhabers bei Übernahme eines Bausparvertrages sind auch dann nicht Geldbeschaffungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Bausparvertrag als Kreditgrundlage für die Fortsetzun
»Der Senat hält nach nochmaliger Prüfung an seiner Entscheidung I R 77/67 vom 14.05.1969 (BFH 96, 168, BStBl II 1969, 598) fest, daß § 15 Abs. 2 KStG auch auf die verschmelzende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ihren alleinigen Gesellschafter (in
»Die Änderung eines Wertansatzes im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des 4. DMBEG setzt voraus, daß in die nach den Vorschriften des DMBG oder der DMBEG errichtete Bilanz ein entsprechender Wert eingesetzt war, daß also der Vermögensgegenstand als solcher best
»Zahlungen, die ein Unternehmen dem Berechtigten für die Entlassung aus einem langfristigen, im Ergebnis benachteiligenden Erbbaurechts-Verpflichtungsvertrag leistet, sind nicht aktivierungspflichtig.«
»Der Verkauf von Sarg und Sterbewäsche, Einsargung und Überführung der Leiche in das Ausland stellen eine einheitliche sonstige Leistung dar. Für die Ausfuhrlieferung des Sarges und der Sterbewäsche kann Ausfuhrvergütung nicht gewährt werden.«
»Die entgeltliche Übertragung des Betriebsvermögens einer GmbH auf eine neu errichtete Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) ist kein Innenumsatz innerhalb einer Unternehmereinheit, sondern ein Leistungsaustausch, der die Entstehung eines neuen Unternehmen
»Aufwendungen für die Ausübung eines Sports können nur dann als Krankheitskosten nach § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die Ausübung des Sports als für die Heilung oder Linderung der Krankheit eindeutig erforderlich
»1. Die Verpachtung eines Grundstücks, verbunden mit der Einräumung eines zeitlich befristeten Vorkaufsrechts an diesem Grundstück, sowie die zur Sicherung dieses Rechts eingetragene Auflassungsvormerkung führen nicht zu einer so starken Bindung, daß dies
»1. Der sich beim Übergang von der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ergebende Gewinn ist keine Tatsache im Sinne von § 222 Abs. 1 AO, wohl aber der Wechsel der Gewinnermittlungsart. 2. Unterläßt
»Werden neben der Hauptkasse Sonderkassen geführt, erfordert die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung das Vorliegen von Nebenkassenbüchern (Kladden) für jede einzelne Sonderkasse. Mit seiner Vereinnahmung in die Sonderkasse ist das Entgelt dem Unternehmer zu
»Der I. Senat des BFH legt dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor (§ 11 Abs. 3 FGO): 1. Kann alsbald nach Übernahme der Stammeinlagen auf das Stammkapital einer rechtsfähigen Unterstützungskasse in der Rechtsform der GmbH eine
»Ein Versicherungsvertreter hat Provisionsansprüche für diejenigen von ihm vermittelten Lebensversicherungsverträge zu aktivieren, für die die Erstprämie am Bilanzstichtag bereits bezahlt war. Das gilt auch dann, wenn anstelle von Einmalprovisionen laufen
»Leistungen, die nach dem Inkrafttreten des UStG 1967 bewirkt werden, unterliegen der Besteuerung nach dem UStG 1967 auch dann, wenn der Unternehmer die Istversteuerung beibehalten hat und bereits vor dem Inkrafttreten des UStG 1967 Vorschüsse auf die Lei
»Die Verabreichung von Saunabädern ist nur insoweit nach § 4 Nr. 14 UStG 1967 umsatzsteuerfrei, als diese eine Hilfstätigkeit zu einem von dem Steuerpflichtigen ausgeübten Heilberuf oder einem diesem ähnlichen Beruf (z.B. als Vorbereitung oder als Nachbeh
»1. Der Einbau und die Inbetriebnahme eines Lastenaufzugs in einem Fabrikgebäude sind Selbstverbrauch. 2. Zur Frage, wann Einbauten in gemietete (gepachtete) Gebäude körperliche Wirtschaftsgüter sind.«
»Für die Aussetzung der Vollziehung eines Säumniszuschlags ist Gericht der Hauptsache der Bundesfinanzhof, wenn bei diesem das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids (§ 211 AO) anhängig ist und die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit
»Nach § 10b Abs. 1 EStG 1965 können zwar auch Sachspenden als 'Ausgaben' anzusehen sein; Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Ausgabe ist aber, daß ihre Höhe in der Spendenbescheinigung bescheinigt wird.«
»Wird bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Abzug von Dauerlasten geltend gemacht, die mit der Einräumung eines Wassernutzungsrechts im Zusammenhang stehen, so ist zu prüfen, ob nach den getroffenen Vereinbarungen diese Dauerlasten als Ansch
»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Finanzamt die Grunderwerbsteuer vom Veräußerer eines Grundstücks fordern darf, wenn es infolge Rechtsirrtums nicht in angemessener Zeit über den Freistellungsantrag des Erwerbers entscheidet und dadurch den Veräußerer
»1. Ein Zusammenveranlagungsbescheid nach § 27 EStG a.F. unterbrach die Verjährung des Einkommensteueranspruchs auch den Kindern gegenüber, deren Einkünfte durch den Bescheid erfaßt waren. Das gilt, wenn der Bescheid nur an den Stiefvater als Haushaltsvor
»Wird nach Ergehen eines Vorbescheides ein zulässigerweise gestellter Antrag auf mündliche Verhandlung vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, so wirkt der Vorbescheid als Urteil. Der II. Senat hält an seiner abweichenden Auffassung im Urtei
»Ein nach § 4 Nr. 4 GrStG in Verbindung mit § 7 GrStDV anerkannter Sportverein, der nach seiner Satzung auch die Förderung der Freikörperkultur bezweckt, war an den Stichtagen vom 01.01.1964 bis einschließlich 01.01.1967 nicht ausschließlich gemeinnützig
»Ist ein Haftungsbescheid wegen Vermögensabgabe im ganzen angefochten, richtet sich der Streitwert nach der geltend gemachten Haftungsschuld.«
»1. Die Zulässigkeit der Revision setzt nicht die Revisibilität der gerügten Rechtsnorm voraus (BGHZ 10, 367). 2. Zur Revisibilität des Grunderwerbsteuerrechts. 3. Mit der Anfechtungsklage gegen den Steuerbescheid kann nicht das Begehren verfochten werden
»Bei der Prüfung, ob ein Steuerpflichtiger durch Krankheitskosten außergewöhnlich belastet ist (§ 33 EStG), sind zwar nicht die Bezüge aus der Krankentagegeldversicherung, wohl aber die Bezüge aus einer Krankenhaustagegeldversicherung zu berücksichtigen,
»1. Über einen nach Zustellung eines Vorbescheids verspätet gestellten Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem BFH ist, wenn die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, durch Beschluß zu entscheiden. 2. Wer den Brief m
»Einem i.S. des Gesetzes Nr. 47 der Alliierten Hohen Kommission bzw. des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden schwerbeschädigten deutschen Staatsangehörigen ist die Vergünstigung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG bei Vorliegen der sonstigen Vorau
»Ein Verein, dessen Haupttätigkeit darin besteht, als Fachverband für das gesamte Zelt- und Wohnwagenwesen den Zusammenschluß aller Zelt- und Wohnwagenwanderer auf sportlicher Grundlage und deren Interessenvertretung durch Zusammenarbeit mit Behörden und
»Die Regelung des § 51 Abs. 1 Nr. 2p EStG in Verbindung mit § 10a Abs. 1 Nr. 1 EStDV, die als Bemessungsgrundlage der AfA bei vor dem 21.06.1948 angeschafften oder hergestellten Privatgebäuden den Einheitswert vorsieht, steht mit dem Grundgesetz in Einkla
»1. Die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung setzt nicht das Eigentum oder ein dingliches Recht des Verpächters an der verpachteten Sache voraus. Es genügt, wenn der Verpächter obligatorisch gegenüber dem Eigentümer der Sache zur Verpac
»Der Senat hält an den Grundsätzen des BFH-Urteils V R 49/71 vom 12.08.1971 fest. Hilfsgeschäfte eines freiberuflich Tätigen unterliegen dem allgemeinen Steuersatz.«
»1. Bei Beantwortung der Frage nach dem gewerblichen Charakter der Erstellung und Veräußerung von Eigentumswohnungen kommt es hinsichtlich des Erfordernisses der Nachhaltigkeit der Betätigung wesentlich auf den Umfang des durchgeführten Bau- und Verkaufsp
»Ein Steuerbevollmächtigter, der im finanzgerichtlichen Verfahren in eigener Sache tätig war, kann vom Erstattungspflichtigen Kostenersatz verlangen, wie wenn er durch einen anderen Steuerbevollmächtigten vertreten worden wäre.«
»Der zugunsten eines Gesellschafters ausgesprochene Verzicht der Kapitalgesellschaft auf die Annahme eines günstigen Kaufangebots beinhaltet eine verdeckte Gewinnausschüttung.«
»1. Die Fahrten von Außenmonteuren, die täglich von ihrer Wohnung aus zu ständig wechselnden Montagestellen fahren und am Betriebssitz keinen ständigen Arbeitsplatz besitzen, sind keine Dienstreisen. 2. Leistet im Fall der Nr. 1 der Arbeitgeber seinen Mon
»1. Der Arbeitnehmer, der die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beantragt, hat die Richtigkeit seiner Angaben auf Verlangen nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. 2. Die Eintragung eines Freibetrages darf das FA nicht von vornherein ab
»1. Zur mehr als 12 Stunden betragenden Abwesenheit eines Arbeitnehmers von der Wohnung. 2. Abweichend von Abschn. 24 Abs. 4 LStR 1968 (Abschn. 24 Abs. 3 LStR 1970) steht dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 01.01.1967 bis 31.12.1970 der Pauschbetrag von 2,50
»1. Die Anwendung der Reisekostenpauschbeträge des Abschn. 21 LStR setzt voraus, daß eine von der tatsächlichen Arbeitsstätte abweichende regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden ist. Bei Arbeitnehmern, die ständig auf auswärtigen Bau- oder Montagestellen täti
»Bei Gewerbebetrieben mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr entfallen Gewerbesteuerschulden nur insoweit auf die Zeit vor dem abweichenden Abschlußzeitpunkt als das abweichende Wirtschaftsjahr in den Erhebungszeitraum fällt.«
»1. Der Senat schließt sich dem Beschluß des V. Senats V B 71/70 vom 29.04.1971 (BFH 102, 429, BStBl II 1971, 632) an, nach dem im Vollziehungsaussetzungsverfahren § 68 FGO entsprechend anzuwenden ist. 2. Die Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheide
»Der Antrag nach § 68 FGO muß nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Änderungsbescheids gestellt werden.«
»Im Fall der echten oder sogenannten unechten Betriebsaufspaltung ist es nicht Voraussetzung für die Bejahung der Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens, daß an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungen derselben Personen bestehen. Es genügt, daß
»Der Senat hält an seiner Entscheidung VI R 322/66 vom 04.08.1967 (BFH 90, 23, BStBl III 1967, 782) fest. Danach bedeutet das Wort 'regelmäßig', daß der Arbeitnehmer auf das Jahr gesehen bei gleichbleibenden Arbeitsbedingungen überwiegend mehr als 12 Stun
»1. Zu den als Werbungskosten berücksichtigungsfähigen Fortbildungskosten gehören auch Mehraufwendungen für Verpflegung, die dem Arbeitnehmer aus diesem Anlaß entstanden sind. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Arbeitnehmer die Fortbildungsveransta
»Ein eigener Hausstand im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG wird von einem Arbeitnehmer nur dann unterhalten, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und in der hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich de
»1. Ein Arbeitnehmer wohnt auch dann am Beschäftigungsort im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 1967, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von hier aus zur Arbeitsstätte fährt. 2. Bei einem Arb
»1. Wird der Betrieb, in dem ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, an einen Ort verlegt, der mehr als 40 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt liegt, so ist, wenn der Arbeitnehmer seine Wohnung beibehält, in aller Regel anzuerkennen, daß ein zwingende
»Die erhöhte AfA nach § 7b EStG steht in der Regel dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer auch dann zu, wenn er sich zum Zwecke der Erbauseinandersetzung verpflichtet, ein von ihm aus eigenen Mitteln zu errichtendes Wohnhaus einem Miterben zunächst zur Nut
»Eine Zustellung nach § 3 VwZG, durch die mehrere Schriftstücke verschiedenen Inhalts in einem verschlossenen Briefumschlag zugestellt werden sollen, ist unwirksam, wenn als Geschäftsnummer auf dem Briefumschlag lediglich die Steuernummer des Empfängers a
»Eine Überlassung von Gegenständen an die Kapitalgesellschaft i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c KVStG liegt nicht vor, wenn die Gesellschaft eine Güterfernverkehrsgenehmigung erhält, weil zuvor der Gesellschafter auf eine ihm zustehende Güterfernverkehr
»1. § 138 Abs. 1 FGO räumt dem Gericht einen erheblichen Spielraum ein. Das Gericht kann unter einer Mehrzahl möglicher Verhaltensweisen wählen. Der Entscheidung nach billigem Ermessen sind Elemente des Wertens, Abwägens und Vergleichens immanent. 2. Desh
»Erstellt ein Facharzt als Obergutachter im Auftrag einer Versicherungsanstalt Gutachten zu Anträgen von Versicherten auf Heilbehandlung bzw. Berufsförderung wegen Leiden nicht tuberkulöser Art, so erbringt er keine ärztliche Hilfeleistung im Sinne des US
»Bei Gesamtrechtsnachfolge innerhalb eines Veranlagungszeitraums kann der Freibetrag nach § 7a UStG 1951 nur einmal gewährt werden.«
»Vergütungen, die ein nichtselbständig tätiger Oberarzt in einer Universitätsklinik von dem Klinikdirektor für die Vertretung oder die Mitarbeit bei der Behandlung der Privatpatienten des Klinikdirektors erhält, sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbei
»Hat der Ehegatte des Inhabers einer Einzelfirma der Firma ein Darlehen gegeben, so ist dieses Darlehen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Betriebsschuld abzusetzen.«
»Die Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz im Inland, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und dort die Geschäfte der Gesellschaft führen, üben ihre persönliche Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft im Inland aus (Art. 4 Abs. 1 DBAS, BStBl I 1959, 1006).«
»Das FA kann gegen das Urteil des FG auch dann Revision einlegen, wenn das Urteil zwar den vom FA beim FG gemachten Ausführungen oder seinen Anträgen entspricht der Verwaltungsakt des FA aber nicht in vollem Umfang vom FG bestätigt wurde.«
»Läßt das Urteil des FG eine Überprüfung der im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Würdigung mangels hierfür geeigneter tatsächlicher Feststellungen nicht zu, so liegt hierin ein Fehler der Urteilsfindung, der auch ohne Verfahrensrüge zur Auf
»Die Grundsätze über die Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei mehr als 12stündiger Abwesenheit von der Wohnung gelten auch für im Schichtbetrieb eingesetzte Arbeitnehmer.«
»Verpflegungsmehraufwendungen können pauschal als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluß an den Dienst Fortbildungsveranstaltungen an einer Verwaltungsakademie besucht. Die Regelmäßigkeit ist gegeben, wenn er während des ganzen
»1. Der Senat hält auch unter der Geltung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 1967 daran fest, daß Mehraufwendungen für Verpflegung, die durch eine vorübergehende Beschäftigung an einem anderen Ort oder durch die Teilnahme an auswärtigen Fortbildungsveranstaltungen
»Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung sind bei einem Unverheirateten nur gegeben, wenn er vor der Aufnahme der auswärtigen Beschäftigung mit von ihm finanziell abhängigen Angehörigen einen eigenen Hausstand im Sinn des BFH-Urteils VI R 285/70
»Beschränkt sich der Vorsitzende in der mündlichen Verhandlung über die Erörterung der Streitsache, mit den Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht darauf, den Sach- und Streitstand vom Berichterstatter vortragen zu lassen und erteilt er den
»Tritt bei einer von einer Personengesellschaft abgeschlossenen, einen Betriebsvorgang darstellenden Insassenunfallversicherung der Versicherungsfall dadurch ein, daß ein Mitunternehmer auf einer Betriebsfahrt mit dem zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw v
»Im finanzgerichtlichen Verfahren darf der Inhalt von polizeilichen Vernehmungsniederschriften nur mit Einverständnis der Beteiligten gleich einem Zeugenbeweis gewürdigt werden.«
»1. Die ununterbrochene Belassung desselben Kapitals kann nicht unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten der Kapitalzuführung - also doppelt - zur Gesellschaftsteuer herangezogen werden. 2. Gewährt ein Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ein zinsloses
»Schließen sich Angestellte eines Unternehmers zu einer Personengesellschaft zusammen, um im Rahmen ihrer Obliegenheiten als Angestellte wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen zu erlangen und handelt die Gesellschaft nur unter Einsatz des Personals
»Begehrt ein Steuerpflichtiger die Genehmigung eines Verfahrens zur Erleichterung der Trennung der Entgelte unter Zulassung eines Verlustabschlages für die von der Einkaufsseite (Wareneingang) her ermittelten Entgelte, so kann das FA von dem Steuerpflicht
»Ein durch rechtskräftiges Urteil festgestellter Einheitswert hat für Fortschreibungsbescheide auf spätere Feststellungszeitpunkte keine Bindungswirkung.«
»Ein Lediger, der nach einer Versetzung oder Abordnung an einen anderen Beschäftigungsort die Voraussetzungen für die Annahme eines doppelten Haushalts hinsichtlich seiner mit eigenen Möbeln eingerichteten Wohnung am bisherigen Wohnort nicht erfüllt, kann
»1. Der Senat hält auch für Rechtsstreitigkeiten über Einheitswerte des Grundvermögens, die nach den Wertverhältnissen vom 01.01.1964 festgestellt worden sind, zunächst daran fest, daß der Streitwert grundsätzlich mit 40 v.T. des streitigen Wertunterschie
»Ein Verkehrsunternehmen, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird und dessen Anteile sich nicht ausschließlich in der öffentlichen Hand befinden, unterliegt auch dann der Mindestbesteuerung, wenn sein gesamtes Vermögen sachlich von der Vermögenste
»1. Erfolgt die Inventur leicht aufnehmbarer Bestände unmittelbar in Reinschrift, so ist das Inventar nur dann ordnungsgemäß, wenn es mit dem Datum der Aufnahme und den Unterschriften der aufnehmenden Personen versehen ist. 2. Für ein Kontokorrentkonto (D
»1. Hat der Vorsteher des FA vor Inkrafttreten der FGO am 01.01.1966 gegen eine Einspruchsentscheidung des Steuerausschusses eine zulässige Berufung eingelegt, so ist dieser Rechtsbehelf nicht deshalb unzulässig geworden, weil die FGO eine Klagebefugnis d
»Lehnen FA und OFD die Einsichtnahme in einen gelegentlich einer Betriebsprüfung erstellten Ermittlungsbericht über nichtsteuerliche Straftaten ab, so ist für die hiergegen gerichtete Klage der Finanzrechtsweg gegeben.«
»Ist die Klageschrift von einem Angestellten des Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet worden, so kann dieser Mangel in der Vertretungsmacht dadurch geheilt werden, daß die Prozeßpartei durch eine Erklärung zur Niederschrift des Gerichts zum Ausdruck bring
»1. Zur Befreiung des Meistgebots eines Grundpfandgläubigers und eines Bürgen 'zur Rettung seines Rechts'. 2. Zu den Grenzen entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 GrEStG auf Garantieversprechen. 3. Von der Grunderwerbsteuer nicht befreit is
»Das vom Darlehensgeber bei Ausreichung der Darlehensvaluta vereinbarungsgemäß einbehaltene Damnum ist Teil des Effektivzinses. 'Hingegeben' ist das Darlehen in voller Höhe seines Nennbetrages. Das gilt auch für solche Darlehen, deren Hingabe nach § 17 Ab
»Zu den Geschäften, die unmittelbar der Durchführung der Flurbereinigung dienen, gehören auch Kaufverträge, welche die Teilnehmergemeinschaft mit Teilnehmern abschließt, um von ihnen Einlagegrundstücke zu erwerben und an aufstockungswürdige Teilnehmer abz
»Eine medizinisch-technische Assistentin übt keine arztähnliche heilberufliche Tätigkeit aus.«
»Orchestermusiker, die neben ihrer nichtselbständigen Haupttätigkeit im Orchester gelegentlich für ihren Arbeitgeber künstlerisch tätig sind, können insoweit Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG haben, als die Tätigkeit
»1. Durch die Zahlung eines Entgelts für den anteiligen Geschäftswert beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils wird ein Gesamtgeschäftswert des Unternehmens nur in Ausnahmefällen konkretisiert, und zwar nur dann, wenn das für den anteiligen Geschäftswert g
»Ein Ausnahmefall im Sinne des Rechtssatzes 1 des Urteils III R 87/70 vom 26.11.1971 (BFH 104, 367), der den Ansatz eines Gesamtgeschäftswerts des Unternehmens rechtfertigen könnte, liegt nicht vor, wenn der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters von e
»Ein Ausnahmefall im Sinne des Rechtssatzes 1 des Urteils III R 87/70 vom 26.11.1971 (BFH 104, 367), der den Ansatz eines Gesamtgeschäftswerts des Unternehmens rechtfertigen könnte, liegt nicht vor, wenn der vom Erwerber übernommene Anteil 60 v.H. aller A
»Zur Gültigkeit und Auslegung von § 24 Abs. 1 Nr. 2 ZG und § 57 AZO.«
»Zur Abgrenzung der Tarifnrn. 67.03 und 67.04 GZT voneinander.«
»1. Der Senat bleibt bei seiner mit Urteil I 204/64 vom 12.07.1967 (BFH 90, 122, BStBl III 1967, 781) getroffenen Entscheidung, daß Erträge aus Genußscheinen in Wertpapierform zu den Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 DB
»Ist ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zu 24.000 DM nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 ff. EStG zu veranlagen, so führt die Anwendung des § 46 Abs. 3 EStG nicht zur Ablehnung der Veranlagung. Der Senat hält an dem Urteil IV 89/63 S vom 06.08.1964 (BFH 80, 20,
»Zur Frage des Erwerbs der Verwertungsbefugnis, wenn ein Architekt, der den Kaufpreis für das ganze Grundstück zu zahlen hat, berechtigt ist, das Grundstück zu parzellieren und an von ihm zu bestimmende Bauinteressenten zu veräußern, die in der Verwendung
»Der Kapitalwert einer als Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks vereinbarten lebenslänglichen Geldrente ist nicht in Anwendung der Begrenzungsvorschrift des § 17a Abs. 1 BewG 1963 (§ 16 Abs. 1 BewG 1965), sondern der Vorschrift des § 16 BewG 196
»Einkünfte, die ein angestellter Journalist aus selbständiger Tätigkeit als Kommentator politischer Themen in Rundfunk und Fernsehen, als Teilnehmer an Fernsehdiskussionen oder aus ähnlicher publizistischer Arbeit erzielt, sind keine tarifbegünstigten Neb
»Beantragt ein Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben einer nach Einlegung der Revision verstorbenen Prozeßpartei das Armenrecht, so ist die Armut zu unterstellen, wenn die Prozeßkosten nicht aus dem Nachlaß gedeckt werden können.«
»Wenn bei einem Erlaßverfahren nach § 131 LAG a.F. nur ein Ehegatte Schuldner der HGA-Leistungen, der andere Ehegatte aber der Hauptverdiener der Familie ist, so kann es gerechtfertigt sein, im Rahmen eines Erlaßverfahrens gemäß § 131 LAG a.F. bei der Ber
»1. Für den Streit über die Prozeßfähigkeit einer Partei ist diese als prozeßfähig zu behandeln. 2. Wird die Prozeßunfähigkeit einer Partei, die bereits im finanzgerichtlichen Verfahren vorlag, erst im Revisionsverfahren festgestellt, darf die Revision ni
»Bei der unentgeltlichen Übernahme eines Betriebes sind die Zu- und Abschläge anläßlich des vom Rechtsvorgänger vorgenommenen Wechsels in der Gewinnermittlungsart beim laufenden Gewinn des Rechtsnachfolgers zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Zurec
»Wird ein Gewerbebetrieb im ganzen verpachtet, so erlischt in der Regel die werbende Tätigkeit des Verpächters. Der Wert der verpachteten Wirtschaftsgüter ist daher dem Einheitswert des gewerblichen Betriebes des Pächters hinzuzurechnen.«
»§ 9 Nr. 2 GewStG ist für Anteile am Gewinn ausländischer Personengesellschaften nicht anwendbar.«
»1. Der Gewinn aus der Veräußerung einer zum Betriebsvermögen einer natürlichen Person gehörenden Beteiligung mit 100 v.H. an einer Kapitalgesellschaft gehört zum Gewerbeertrag. 2. Der Gewinn aus der Veräußerung dieser Beteiligung ist kein von der Kapital
»Bei der Rückforderung zuviel gezahlten Branntweinübernahmegeldes können keine Zinsen für den überzahlten Betrag gefordert werden.«
»Die Revision ist gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO auch dann innerhalb des an die Revisionsfrist anschließenden weiteren Monats zu begründen, wenn wegen der Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt ist.«
»1. Der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 KVStG stand nicht entgegen, daß neben der Kapitalgesellschaft noch eine natürliche Person Komplementär der Kommanditgesellschaft war. 2. Der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 KVStG stand nicht entgegen, daß die Kapitalg
»1. Für die Anerkennung der Organschaft im Bereich des Rechts der Gewerbesteuer ist es nicht erforderlich, daß die eingegliederte Kapitalgesellschaft gewerblich tätig ist. 2. Das in § 3 GewStDV geforderte Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung in ein
»Wird eine Personengesellschaft unter Fortführung der Buchwerte in eine Kapitalgesellschaft eingebracht und übernimmt die Kapitalgesellschaft die Vermögensabgabeschulden der Gesellschafter, so liegt hierin eine Entnahme im Sinne des § 10a EStG.«
»Anders als vom Finanzamt erstattete Körperschaftsteuer bleibt eine Schadenersatzleistung des steuerlichen Beraters bei der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen auch dann nicht außer Betracht, wenn die Leistung ihre Ursache in einer vom steuerlichen Ber
»Abwicklungsgewinne im Sinne von § 14 KStG gehören nicht zu den 'Gewinnanteilen jeder Art' im Sinne von § 9 Abs. 1 KStG, die 'auf die Beteiligung' entfallen.«
»Es ist eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Untätigkeitsklage zulässig ist, wenn das FA auf Antrag des Steuerpflichtigen über dessen Einspruch nicht entschieden hat, ohne dies dem Steuerpflichtigen mitzuteilen.«
»Die künstliche Tierbesamung ist als sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UStDB 1951 nicht nach § 4 Nr. 19 UStG 1951 steuerfrei.«
»Eine innerhalb einer Großwohnanlage vom Vermieter vertraglich übernommene Balkonbepflanzung gegen Kostenumlage ist als übliche Nebenleistung zur Wohnungsvermietung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG 1951 von der Umsatzsteuer befreit.«
»Benutzt ein Arbeitnehmer bei Dienstreisen mit Billigung des Arbeitgebers sein eigenes Kraftfahrzeug, so können die Kraftfahrzeugkosten in aller Regel bis zu 0,25 DM je Kilometer ohne Einzelnachweis als Werbungskosten berücksichtigt werden. Ersatzleistung
»1. Der Senat hält daran fest, daß die Unterhaltszuschüsse der Justizreferendare (Gerichtsreferendare, Rechtsreferendare) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind. 2. Der Senat hält die Unterscheidung zwischen Ausbildungskosten und als Werbungskosten
»Kosten des Studiums an einer Ingenieur-Fachschule mit dem Ziel, die Stellung eines graduierten Ingenieurs zu erlangen, sind Ausbildungskosten.«
»Die Kosten eines Hochschulstudiums, das ein Steuerpflichtiger mit dem Ziel, die entsprechenden Abschlußprüfungen abzulegen, absolviert, gehören auch dann zu den Ausbildungskosten, wenn es sich um ein dem bereits abgeschlossenen Erststudium verwandtes Zwe
»Mehraufwendungen eines Referendars anläßlich einer auswärtigen Beschäftigung, die auf seine Ausbildungszeit als Referendar angerechnet wird, können als Werbungskosten zu berücksichtigende Fortbildungskosten sein. Das gilt auch für eine Beschäftigung im b
»Hat ein Arbeitnehmer zur Bezahlung von Kosten der Berufsfortbildung ein Darlehen aufgenommen, so sind nicht die zur Rückzahlung des Darlehens geleisteten Beträge, sondern die zur Begleichung der Fortbildungskosten geleisteten Ausgaben Werbungskosten.«
»Bei Dienstreisen von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes kann in der Regel der Unterschied zwischen den nach Reisekostenrecht erstattenden Beträgen und den Pauschbeträgen der LStR als Werbungskosten anerkannt werden. Das gilt nicht, wenn die Anwendun
»1. Das einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren des gemeinen Werts von Anteilen und Genußscheinen nach § 220 Nr. 2 Satz 3 und Nr. 4 AO in Verbindung mit § 64 ff. BewDV wird durch einen Grundlagenbescheid abgeschlossen. Die Wirkungen der Folgebe
»Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind stets Ausbildungskosten. Sie gehören auch dann nicht zu den als Werbungskosten berücksichtigungsfähigen Fortbildungskosten, wenn sie von einem Arbeitnehmer gemacht werden, der schon im Beruf ste
»Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Finanzierungshilfe, die für die auf ein stillgelegtes Steinkohlenbergwerk entfallende Vermögensabgabe gewährt wird, bildet das den technischen Anlagen zur Kohlegewinnung dienende Anlagevermögen des stillgelegten
»Bei der Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft müssen solche Umstände außer Betracht bleiben, die auf den persönlichen Verhältnissen der Gesellschafter beruhen.«
»Ist der Steuerpflichtige, nicht aber dessen Prozeßbevollmächtigter, vom FG zur mündlichen Verhandlung geladen, so stellt dies einen wesentlichen Mangel des Verfahrens dar, der die zulassungsfreie Revision eröffnet. Der Mangel führt dazu, daß das Urteil s
»1. Eine Zwischenentscheidung im Sinne der § 97, § 121 FGO kann durch Vorbescheid ergehen. 2. Die Zustellung eines gegen Ehegatten ergangenen Urteils durch Übergabe nur einer Ausfertigung des Urteils an beide Ehegatten zusammen verstößt gegen das Gesetz.
»Nachhaltig tätig wird, auch wer fortgesetzt über längere Zeit Eingriffe in den eigenen Rechtskreis duldet. Eine solche steuerbare Duldungsleistung erbringt, wer einmalig einen Nießbrauch an seinem Grundstück bestellt. Ihm kann nicht Steuerfreiheit nach §
»Verzugszinsen und die dem Abnehmer in Rechnung gestellten Wechselumsatzspesen und Wechselvorzinsen gehören zum Entgelt im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 UStG 1951.«
»Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vom FA geänderten oder zurückgenommenen Bescheids (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO) kann nur dann bestehen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit auch in den Folgejahren ein im wesentlichen g
»Bei Steuerpflichtigen, die die erste Lehrerprüfung abgelegt haben und sich als Beamte auf Probe auf die zweite Lehrerprüfung vorbereiten, können die Aufwendungen hierfür Fortbildungskosten sein.«
»Ein Arbeitnehmer, der wegen Unterbrechung seiner Arbeitszeit um mehr als vier Stunden zweimal täglich zu seiner Arbeitsstätte fahren muß, kann für jede Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Kilometerpauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1967 als We
»1. Auch bei unverheirateten Seeleuten sind die Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung an Land und dem Liegehafen des Schiffes Werbungskosten nach Maßgabe des § 9 Nr. 4 EStG 1963. 2. Hat das Schiff, auf dem der Seemann beschäftigt ist, wechselnde d
»§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1967 gilt nicht für Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn es sich bei dieser um eine zweite, entfernt liegende Arbeitsstätte handelt und der Arbeitnehmer aus diesem Grunde nicht am selben Arbeitstag, sond
»Der Ansatz der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen führt zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, wenn sich die Reisetätigkeit des Arbeitnehmers am Dienstort in arbeitstäglichen Fahrten zu und von der jeweiligen Arbeitss