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»1. Betriebe, die die Voraussetzungen des § 27 Nr. 1 AbgGes. erfüllen, gelten unabhängig von ihrer Rechtsform und selbst dann als Kleinbetriebe im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie ihrem Umfang oder ihrer Struktur nach Großbetriebe sind. 2. Die Auslegungs
»§ 30 des Personenbeförderungsgesetzes steht mit dem Grundgesetz in Einklang.«
»1. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Trennungsentschädigung sind in § 11 des Umzugskostengesetzes in Verbindung mit Nr. 25 Abs. 1 und 2 der Durchführungsverordnung abschließend bestimmt. 2. Die Versagung der Trennungsentschädigun
»1. Macht der Geschädigte geltend, daß er bei regelmäßigem Verlauf seiner Dienstlaufbahn voraussichtlich die Beförderung in eine politische Spitzenstellung erlangt hätte, dann sind die mit der Eigenart dieser Stellung verbundenen besonderen Unsicherheitsf
»Die Gewährung eines Aufbaudarlehens von der Bestellung von Sicherheiten abhängig zu machen, ist jedenfalls im Fall eines erhöhten Risikos nicht ermessensfehlerhaft. Dies gilt besonders, wenn der Darlehensbewerber keine Hauptentschädigung zu erwarten hat.
»Kriegssachschaden als Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG) kann dem entstanden sein, in dessen Vermögen Nutzungen der betroffenen Sache (Sachenmehrheit) unmittelbar mit ihrer Entstehung fielen, ohne daß es erst
»1. Die Verordnung über die Preisauszeichnung vom 16. November 1940 ist rechtsgültig. 2. Die in § 11 der Verordnung enthaltene Ermächtigung begegnet insoweit keinen rechtsstaatlichen Bedenken, als sie die zuständigen Behörden zur Gewährung von Ausnahmen v
»Die Erzeuger von Vorzugsmilch können zu Ausgleichsabgaben nach § 12 des Milch- und Fettgesetzes nicht herangezogen werden.«
»1. Auch sterilisierte Milch, die durch Zusatz einer Vitaminlösung oder durch Bestrahlung vitaminiert worden ist, ist ein Milcherzeugnis im Sinne des Milchrechts (Abweichung von BVerwGE 3, 291). 2. Die Heranziehung zu der in § 12 Abs. 3 des Milch- und Fet
»Es verstößt gegen Art. 12 GG, die Aufbereitung des Hopfens vor der Siegelung gemäß § 11 Abs. 2 des Hopfenherkunftsgesetzes auf gemeindliche Anlagen zu beschränken.«
»In Fragen, für deren Entscheidung eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts besteht, ist die Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofs nicht zuständig.«
»Bedruckte Papierwaren sind keine Drucksachen im postrechtlichen Sinne.«
»'Gesetzlicher Wehrdienst' im Sinne der Nr. 37 Abs. 3 Buchst. b der Besoldungsvorschriften ist auch der im zweiten Weltkrieg abgeleistete Kriegswehrdienst.«
»Ist eine Spareinlage nicht bei der Hauptniederlassung eines Geldinstituts des Vertreibungsgebietes, sondern bei einer Zweigstelle gemacht worden, die außerhalb der zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete gelegen hat, so ist der S
»Zur Auslegung des Begriffs ,,Obliegenheiten des . . . übertragenen Amtes' im Sinne des § 109 Abs. 2 - letzte Alternative - BBG.«
»Eine die tatsächliche Ursache der Fristversäumung etwa überholende neue Ursache kann bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht berücksichtigt werden.«
»Unmittelbar Geschädigter kann bei Vermögensschäden zwar nicht nur der bürgerlich-rechtliche Eigentümer sein, wie das Bundesverwaltungsgericht es nach der ursprünglichen Fassung des Lastenausgleichsgesetzes angenommen hat; die Berücksichtigung des 'wirtsc
»Die Entscheidung, mit der die Landesjustizverwaltung einer Verbindung die Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe zuerkennt, ist ein Verwaltungsakt, der von Dritten nicht angefochten werden kann.«
»Nach § 1 Abs. 1 des Notaufnahmegesetzes in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 GG haben Zuwanderer aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet jedenfalls aus dem Recht auf Freizügigkeit keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn aus ihrem bisherige
»1. Die Unterbelegung einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 2 Sätze 1 und 2 WBewG ist eine Tat- und Rechtsfrage, die in vollem Umfange der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung unterliegt. 2. Davon ist auch der Teil der genannten Vorschrift nicht ausgenomme
»1. Die Grenzen des behördlichen Ermessens bei der Entscheidung über Einbürgerungsanträge sind sehr weit gefaßt. 2. Zum Begriff des unbescholtenen Lebenswandels im Sinne des § 8 RuStAG.«
»1. Hat ein früher selbständiger Schlosser seinen Betrieb aufgegeben und seine Werkstatteinrichtung zehn Jahre lang eingelagert, so kann diese nicht mehr einem Betriebsvermögen zugerechnet werden. 2. 'Für die Berufsausübung erforderlich' im Sinne des § 13
»Die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zur Entscheidung über eine Feststellungsklage im ersten Rechtszuge wird nicht dadurch begründet, daß das Land oder eine oberste Landesbehörde an diesem Rechtsstreit beteiligt ist.«
»Streitigkeiten aus dem Versicherungsverhältnis zwischen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und den bei ihr versicherten Arbeitnehmern öffentlicher Verwaltungen und Unternehmungen sind keine öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten.«
»Die bindende Wirkung, welche die Erteilung der Wohnsiedlungsgenehmigung für das nachfolgende Baugenemigungsverfahren hat (BVerwGE 3, 351), hat ihre Grenze in der Zustädigkeit der Wohnsiedlungsbehörde.«
»1. Eine das Klagerecht ohne weiteres ausschließende Frist besteht im Geltungsbereich der MRVO Nr. 165 nicht. 2. Die Verwirkung eines Anspruchs ist auch im Beamtenrecht möglich.«
»Auch der heimatlose Ausländer muß, wenn er seine Einbürgerung begehrt, nachweisen, daß er imstande ist, sich und seine Familie am Ort seiner Niederlassung zu ernähren.«
»Leistungen der Tuberkulosehilfe, auch der wirtschaftlichen, sind auf Nachzahlungen an Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht anzurechnen, da die Heranziehung nach §§ 3, 4 Tbc.-VO erst bei Einkommen über 7200 DM stattfindet.«
»Die Zustimmung der zuständigen Arbeitsbehörde gemäß § 19 des Heimarbeitsgesetzes ist kein Verwaltungsakt, sondern Akt der Rechtsetzung.«
»1. Zuständig für die 'Ausstellung entsprechender Urkunden' im Sinne des § 93 des Bundesvertriebenengesetzes ist mangels einer durch Gesetz oder Durchführungsvorschrift getroffenen ausdrücklichen Regelung für den Bereich akademischer Prüfungen die dem Woh
»Da der Personalrat bei der Beurteilung von Beamten nicht beteiligt ist, findet auf eine Verwaltungsanordnung, die neben personeller Zuständigkeitsregelung Richtlinien für die Beurteilung enthält, § 58 des Personalvertretungsgesetzes keine Anwendung.«
»Die deutschen Kriegsgefangenen, die sich auf Grund der Richtlinien der französischen Regierung auf ein Jahr als Freiarbeiter verpflichteten, wurden nach wie vor in ausländischem Gewahrsam festgehalten; sie können deshalb auch für das fragliche Jahr Krieg
»Heimkehrer im Sinne des § 1 Abs. 1 des Heimkehrergesetzes sind auch diejenigen Deutsche, die ausschließlich im Bundesgebiet (oder im Lande Berlin) kriegsgefangen waren.«
»Wer im Inland aus politischen Gründen (z. B. im Rahmen des sogenannten automatischen Arrests) interniert worden ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung als Kriegsgefangener.«
»Deutsche Zivilpersonen, die in dem unter sowjetischer Verwaltung stehenden Teil Ostpreußens von der Besatzungsmacht zurückgehalten und zur Arbeit eingesetzt wurden, haben in der Regel keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung.«
»Für die Rechtsverfolgung der Ansprüche, die sich aus der Übernahme von Zuckereinfuhren durch die Einfuhrstelle für Zucker nach § 9 des Zuckergesetzes ergeben, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.«
»1) Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet den Gemeinden ein Rechtsetzungsrecht in allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft nach näherer Bestimmung, insbesendere der Landesgesetzgebung. 2) Gesetzliche Ermächtigungen zur Ausübung dieses Rechtsetzungsrecht
»1. Die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des Vierten Buches des BGB (Familienrecht) sowie des Ehegesetzes vom 20. Februar 1946 sind auch für den Begriff des 'dauernden Getrenntlebens' von Ehegatten im Sinne der Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes
»Wer von einem im Grundgesetz oder in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisteten Grundrecht, das nicht in rechtsstaatlicher Weise eingeschänkt ist, Gebrauch macht, ohne dabei im besonderen aufreizend und herausforder
»1. § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 gewährt dem aus dem Ausland zurückkehrenden Ausländer, der die Voraussetzungen des § 1 erfüllt, die Rechtsstellung des heimatlosen Ausländers auch
»1. Steuerpflichtige Arbeitseinkünfte im Sinne des § 33 Ges. zu Art. 131 GG sind der Einkommensteuer unterliegende - auf Arbeit beruhende - Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes. 2. Von Arbeitseinkünften aus nichtselbständiger Arbeit dürf
»Hat ein Ehegatte nach § 16 Abs. 3 FG die Feststellung eines Verlustes, der an zum gemeinsamen ehelichen Haushalt gehörigem Hausrat entstanden ist, und die Gewährung einer entsprechenden Hausratentschädigung nach § 293 Abs. 2 LAG erwirkt, so wird dadurch
»Hatten Ehegatten trotz Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft aus kriegsbedingten Gründen nicht in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, so sind die einzeln eingetretenen Hausratschäden gesondert festzustellen und zu entschädigen.«
»1. Eine Regelung, durch die eine untrennbare Wechselbeziehung zwischen der Auferlegung von Belastungen und der Gewährung von Begünstigungen geschaffen wird, bedarf als Ganzes der gesetzlichen Grundlage. 2. Der für die deutschen Ölmühlen angeordnete Preis
»1. Zur Erteilung einer Genehmigung für eine wesentliche Veränderung im Betrieb einer nach §§ 16 ff. GewO genehmigungspflichtigen Anlage. 2. Die Befristung einer Realkonzession ist gesetzlich nicht schlechthin ausgeschlossen. Ihre Unzulässigkeit kann sich
»Das Berufungsgericht ist an die rechtliche Beurteilung, die seinem in derselben Streisache früher ergangenen zurückverweisenden Urteil zugrunde liegt, jedenfalls dann nicht gebunden, wenn in der Zwischenzeit die maßgebende Rechtsfrage revisionsgerichtlic
»1. 'Sichtbar' im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Postordnung vom 30. Januar 1929 (RGBl. I S. 33) ist alles, was eingesehen werden kann. 2. § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Postordnung steht in Einklang mit Art. 10 GG.«
»In den von dem Leiter der Dienststelle dem Personalrat vierteljährlich zu gebenden Überblicken über die Unterstützungen und sozialen Zuwendungen sind die Namen der Antragsteller nicht anzugeben.«
»1. Wird die Revision erst zugelassen, nachdem bereits eine Verfahrensrevision eingelegt worden ist, so bedarf es keiner erneuten Einlegung der Revision. Die vor der Zulassung der Revision eingelegte Revision ist in diesem Falle als zugelassene Revision n
»1. Auch psychische Einflüsse, wenn sie als Krankheit oder Gebrechen anzusehen sind, können Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 265 Abs. 1 LAG begründen. 2. Über die Scheidung der Aufgaben medizinischer Sachverständiger von denen der Gerichte.«
»1. Die in § 293 Abs. 2 Satz 4 LAG getroffene Regelung, daß bei geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten jeder die Hälfte der Hausratentschädigung beanspruchen kann, sofern nicht Alleineigentum nachgewiesen ist, gilt - unmittelbar oder entsprechend -
»Wer Dienstherr eines in einem Lande der britischen Besatzungszone aus politischen Gründen amtsenthobenen Landrats alter Art ist, ist nicht dem § 82 Ges. zu Art. 131 GG, sondern dem Landesrecht zu entnehmen.«
»Tatbestand und Entscheidungsgründe eines Urteils dürfen durch Verweisungen und Bezugnahmen nur ersetzt werden, soweit dadurch keine Unklarheiten und Zweifel über wesentliche tatsächliche Grundlagen und über die Rechtsgrundlage der Entscheidung entstehen.
»Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung ist es zulässig, die Benutzung eines ganzen Ortsteils aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu beschränken oder zu verbieten, falls die Voraussetzungen des Verbots für alle Straßen dies
»Zum Hausrat im Sinne des Lastenausgleichsrechts gehören alle Gegenstände, die üblicherweise in einer Wohnung und in ihren Nebenräumen aufbewahrt werden und die nach allgemeiner Lebensanschauung der Lebenshaltung dienen. Maßgebend ist die jeweils herrsche
»Ist ein von § 1 des Gesetzes zu Art. 131 GG erfaßter früherer Beamter vor dem 1. April 1951 lediglich zum Zwecke seiner Versorgung eingestellt und zugleich in den Ruhestand versetzt worden, so scheidet er aus dem Personenkreis dieses Gesetzes nicht aus.«
»1. Einwendungen, mit denen geltend gemacht wird, daß nach Eintritt der Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils, durch das eine auf einer Landschaftsschutzbestimmung beruhende Beseitigungsverfügung bestätigt worden ist, Umstände eingetreten sin
»1. Es ist einem Verwaltungsgericht nicht verwehrt, einen auf eine landesrechtliche Vorschrift gestützten Verwaltungsakt als durch eine bundesrechtliche Vorschrift gerechtfertigt anzusehen. 2. Die Wasserverbandverordnung ist Bundesrecht (Bestätigung von B
»1. Ein Rückforderungsanspruch wegen nachträglich gewährter Rentenzahlungen, wie er bei der Unterhaltshilfe aus den §§ 270 Abs. 3, 288 Abs. 1 LAG folgt, besteht entsprechend bei der Ausbildungshilfe, die von der Bedürftigkeit des geschädigten Erziehungsbe
»1. Teilnehmer einer Flurbereinigungs-Teilnehmergemeinschaft, die ihrerseits Mitglied eines Wasserverbandes ist, sind als dessen mittelbare Mitglieder anzusehen. Ein berechtigtes Interesse an alsbaldiger Feststellung ihrer Rechtsverhältnisse zum Verband i
»1. § 89 Abs. 3 WVVO über die Festsetzung und Einziehung vorläufiger Geldbeträge gilt weiter (kein nationalsozialistisches Recht). 2. § 89 Abs. 3 WVVO ist nicht für Fälle bestimmt, in denen sich - unbeschadet eines an sich schon gegebenen Beitragsverhältn
»§ 4 der dritten rh.-pf. Landesverordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen vom 31. Dezember 1948 ist rechtsgültig.«
»1. Ersatzorganisationen aufgelöster politischer Parteien brauchen nicht selbst politische Parteien zu sein. 2. Einer besonderen Feststellung der Vereinspolizeibehörde, daß die Organisation Ersatzorganisation ist, bedarf es nicht, wenn über die Zulassung
»1. Ein schriftlich ausgefertigter Verwaltungsakt ist im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 3 VGG dort erlassen, wo die ausfertigende Behörde ihren Sitz hat. 2. Die Verweisung eines bei einem örtlich unzuständigen Gericht anhängigen Verwaltungsrechtsstreits ist je
»Den Grundsätzen einer geordneten baulichen Entwicklung entspricht es nicht, durch Fernverkehrsstraßen Baugebiete zu erschließen.«
»Eine Vorschrift, nach der sich die städtebauliche Planung der Landesplanung einfügen muß, widerspricht nicht der Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung in Art. 28 GG. Die Landesplanung ist von der allgemeinen Kommunalaufsicht und der städtebaulichen
»1. Zum Rechtsschutzbedürfnis des Klägers beim Übergang von der Anfechtungsklage zum Antrag gemäß § 79 Abs. 1 Halbs. 2 VGG. 2. Dem Spätheimkehrer steht kein Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst zu; das Gesetz gewährleistet nur seine Einbezi
»Ein Dienstunfall ist im Beamtenrecht für die Dienstunfähigkeit ursächlich, wenn sie durch den Unfall im wesentlichen herbeigeführt worden ist.«
»Die Länder waren in der Zeit von 1945 bis zur Errichtung der Bundesrepublik rechtlich nicht in der Lage, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht zu ändern.«
»§ 6 der Straßenverkehrs-Ordnung steht mit dem Grundgesetz in Einklang.«
»Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz ist für die lastenausgleichsrechtliche Ausbildungshilfe nur bei den Ausbildungskosten desjenigen Kindes zu berücksichtigen, für das es gewährt wird.«
»1. Die Anfechtungsklage gegen ohne Rechtsmittelbelehrung ergangene Verwaltungsakte setzt, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, die Innehaltung einer Klagefrist nicht voraus. 2. Die Frage, ob der Klaganspruch verwirkt ist, gehört dem sachli
»1. Ein minderjähriger Wehrpflichtiger ist in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach dem Wehrpflichtgesetz prozeßfähig. 2. Wird in einem solchen Verfahren die Entscheidung einer Musterungs- oder einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer ange
»1. Ein gewohnheitsrechtlicher Aufopferungsanspruch besonderer Art besteht für die Requisitionsgeschädigten nicht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). 2. Die Finanztechnische Anweisung Nr. 53 ist in der ehemals britischen Zone die Rechtsgrundlage für
»Bewohner von Berlin (West) im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 6 der 2. LeistungsDV-LA können auch solche Einwohner sein, die erst nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 21. August 1953 zur 2. LeistungsDV-LA wieder nach Berlin (West) zugezogen sind.«
»Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages kann nicht im Verwaltungsrechtswege angefochten werden.«
»1. Für die Klage eines Vertriebenen auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe eines Auftrages der öffentlichen Hand ist der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten zulässig. 2. Zur Zulässigkeit einer Vornahmeklage im Sinne des § 21 VGG Berlin genügt
»1. Die Frage, ob ein Verhalten im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes zu vertreten ist, ist nur erheblich, wenn dieses Verhalten für die Zwangslage ursächlich war. 2. Die Ausübung von Berufen, die im sowjetischen Besatzungsgebiet im allge
»1. Für öffentlich-rechtliche Geldforderungen sind in der Regel Prozeßzinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten. 2. Ansprüche nach dem Abgeltungsgesetz sind fällig, sobald ihre Festsetzung rechtskräftig (unanfechtbar) ist.«
»Daß ein Verwaltungsgericht einen ihm unterbreiteten Sachverhalt durch eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen 'spruchreif' im Sinne von § 75 Abs. 3 MRVO Nr. 165 macht und daraus eine Verpflichtung der Verwaltungsbehörde herleitet, die beantragte Amtshan
»1. Der Erzeuger eines unehelichen Kindes kann für dieses Kinderzuschlag zur Unterhaltshilfe bei Gewährung überwiegenden Unterhalts erhalten, ohne daß das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist. 2. Ein Kind wird 'überwiegend unterhalten' von demjenigen,
»Auch der Umstand, daß inzwischen bereits vollendete Tatsachen geschaffen sind (hier: Beziehen einer Wohnung), rechtfertigt es in der Regel nicht, die Behörde durch Urteil zu einer Ermessensleistung zu verpflichten.«
»Zur Unterhaltshilfe wegen Rentenschadens (§ 274 LAG) kann eine selbständige Pflegezulage nicht gewährt werden. Bei Pflegebedürftigkeit erhöht sich jedoch der zulässige Höchstbetrag für diese Rente um den Betrag der Pflegezulage.«
»1. Das Farbentragen der Mitglieder studentischer Vereinigungen bedeutet in der Regel keine Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 GG. 2. Der Ausschluß von der Universität wegen einer Übertretung des Verbots des Farbentragens verletzt das durch Art. 12 GG g
»1. Dem in Personalvertretungssachen anzuwendenden arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist eine auf der Erklärung der Beteiligten beruhende Erledigung der Hauptsache grundsätzlich fremd. 2. Das eine Sachentscheidung rechtfertigende Rechtsschutzbedürfni
»1. Die Verordnung des Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft über die Vereinfachung des Verfahrens nach § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 27. September 1939 ist geltendes Recht. 2. Die Verordnung vom 27. September 1939 erweitert das in § 4 Abs.
»Diejenige Dienststelle, welche die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ausgesprochen hat (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BWGöD), braucht an der Verfolgung (§ 1 BWGöD) nicht beteiligt gewesen sein.«
»Die Feststellung und Entschädigung eines einem Ehegatten vor der Ehe entstandenen Hausratverlustes ist dadurch, daß der Verlust des gemeinsamen ehelichen Hausrats bereits festgestellt und entschädigt worden ist, auch dann nicht ausgeschlossen, wenn Antra
»Die seit dem 1. September 1957 geltende Neufassung des § 4 Abs. 2 G 131 ist nicht auf die am 1. September 1957 anhängigen Gleichstellungsverfahren anzuwenden.«
»Die Bedürfnisprüfung bei der Zulassung der Zweigniederlassung eines Teilzahlungsfinanzierungsinstituts ist mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar.«
»1. Es besteht kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, nach dem den Beamten Einsicht in gesondert von den Personalakten aufbewahrte Prüfungsakten zu gewähren ist. 2. Ein Recht hierauf kann auch nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet werden.«
»Die auf prozessualen Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Übung der Selbstbindung der Revisionsgerichte an die in einem zurückverweisenden Urteil ausgesprochene rechtliche Beurteilung des Prozeßstoffes kann durchbrochen werden, wenn zwischen dem ersten un
»1. Ein Sanitätsoffizier (E) der Luftwaffe ist erstmalig berufsmäßig in den Wehrdienst eingetreten, wenn er im Einverständnis mit dem Dienstherrn ein hauptberufliches Dienstverhältnis in seiner Laufbahn eingegangen ist. 2. § 81 a Ges. zu Art. 131 GG enthä
»1. Die Erhöhung des Ruhegehalts eines Wiedergutmachungsberechtigten auf die vollen Dienstbezüge (§ 10 Abs. 2 und 3 BWGöD) setzt voraus, daß sich die Erfüllung eines nach Grund und Ausmaß bereits anerkanntes Wiederanstellungsanspruches verzögert. 2. Auch
»§ 331 LAG schränkt die freie Beweiswürdigung und die Aufklärungspflicht der Verwaltungsgerichte nicht ein.«
»1. Die in der Arzneimittelverordnung angeordnete Apothekenpflichtigkeit von Arzneiwaren widerspricht auch nach den vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Juni 1958 entwickelten Grundsätzen nicht dem in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet
»1. Die Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung eines Kredits auf öffentlichen Mitteln, die für die wirtschaftliche Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen bestimmt sind, gehört jedenfalls dann dem öffentlichen Recht an, wenn die Verwaltung die
»Die Ablehnung des Antrags einer Tarifvertragspartei auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages ist kein Verwaltungsakt.«
»Die von den Gruppenvertretern gewählten Vorstandsmitglieder des Personalrats sind die geborenen Stellvertreter des Vorsitzenden, die von der Stellvertretung nicht ausgeschlossen werden können.«
»Die Heranziehung juristischer Personen zur Kirchenbausteuer nach Maßgabe des Art. 13 des badischen Ortskirchensteuergesetzes vom 30 Juni 1922 (GVBl. S. 501) i. d. F. des württ.-bad. Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuerrechts im Landesbezirk Baden vom
»1. Ehemalige Wehrmachtangehörige sind als Evakuierte nicht nur unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesevakuiertengesetzes, sondern auch dann anzuerkennen, wenn in ihrer Person die Erfordernisse des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt sind. 2
»Gebrechlichkeitswaisengeld ist an ein über 25 Jahre altes Beamtenkind nach § 164 Abs. 2 Nr. 2 BBG nur zu gewähren, wenn die dort näher bezeichneten Voraussetzungen nicht erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sind.«
»Der Leiter des Bezirks-Wehrersatzamts kann gegen Bescheide der Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer verwaltungsgerichtliche Klage erheben.«
»Berufsmäßig in den Wehrdienst eingetreten ist nicht, wer sich freiwillig für die Rechtswehr nur auf wesentlich kürzere Zeit als die vorgeschriebenen zwölf Jahre verpflichtet hat, weil dieser Wehrdienst als Voraussetzung für seine Einstellung als Beamtena
»Die im Verwaltungsstreitverfahren entsprechend anwendbare Vorschrift über die Tatbestandsberichtigung ist gegenüber der Vorschrift des Verwaltungsgerichtsgesetzes, daß bei Entscheidungen, die ohne mündliche Verhandlung ergehen können, ehrenamtliche Beisi
»1. Eine Ehefrau verlor nach dem bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgrundsatzes geltenden Rechts durch Heirat sowohl ihren Haupt- wie ihren Nebenwohnsitz. 2. Seinen ständigen Aufenthalt hat ein in der Berufsausbildung begriffener an dem Ort, an
»1. Die Dienststellen der Grenzpolizei waren am 8. Mai 1945 Dienststellen der früheren Geheimen Staatspolizei im Sinne des § 3 Nr. 4 G 131. 2. § 67 G 131 ist unanwendbar auf Personen, die vor ihrer mit dem Zusammenbruch beendeten Verwendung im Dienste der
»Der Vertreter des öffentlichen Interesses darf, auch wenn er Vertreter des Anfechtungsgegners im Verwaltungsstreit ist, ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen, die seiner eigenen bisherigen Stellungnahme entspricht.«
»Bei der Anwendung des § 3 Nr. 4 G 131 ist ein abgeordneter Beamter einem versetzten Beamten gleichzuachten, wenn er dauernd und hauptberuflich bei einer Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei beschäftigt worden ist.«
»Als ,,Tätigkeit' im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 2 Ges. zu Art. 131 GG kann grundsätzlich nur die Wahrnehmung einer Dienstaufgabe angesehen werden, die eine Mitwirkung des Bediensteten an der rechtsstaatswidrigen Arbeitsweise der früheren Geheimen Staatspo
»1. Das Reichssicherheitshauptamt war ,,Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei' für die Bediensteten des Amtes IV und für alle diejenigen innerhalb der übrigen Ämter verwendeten Bediensteten, die dort eine nach Aufgabenbereich und Herkunft mit d
»Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn die in der jeweiligen Verfahrensordnung vorgeschriebene Form für die Gelegenheit zur Stellungnahme nicht beachtet ist; dazu gehören auch die Voraussetzungen für einen ausdrücklichen oder gesetzlich ve
»Die Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung rechtfertigt die Abweisung der Klage nur, wenn alle anderen Möglichkeiten der Sachaufklärung erschöpft sind und der Kläger darauf hingewiesen worden ist, daß das Gericht aus seiner Weigerung für ihn nachteil
»Die Aufenthaltnahme oder Wohnsitzbegründung eines illegal eingereisten Ausländers kann nachträglich z. B. durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig werden. Die sofortige Vollziehung eines Aufenthaltsverbots gegen einen heimatlosen Ausländer o
»Bei der Entscheidung über eine Einbürgerung gemäß § 8 des Rechts- und Staatsangehörigkeitsgesetzes darf die Behörde die Frage nach den Mindestvoraussetzungen für die Einbürgerung dahingestellt lassen, wenn sie aus anderen Gründen der Auffassung ist, die
»1. Der Unterhalt, den ein (nicht verwandter) Pflegevater dem Pflegekind gewährt, bleibt als karitative Leistung bei der von dem Kind bezogenen Unterhaltshilfe außer Ansatz. 2. Die Kinderzulage, die ein Beamter als Pflegevater bezieht, ist auf die dem Pfl
»1. Die Berechtigung des Wehrpflichtigen, aus Gewissensgründen den Wehrdienst mit der Waffe zu verweigern, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer über die Berechtigung hat nur deklarato
»Der bei einer 'weiter nachgeordneten' Stelle gewählte Personalrat gilt mangels Wahlanfechtung gemäß § 22 PersVG auch dann als rechtmäßig gewählt, wenn die Selbständigkeitsvoraussetzungen des § 7 Abs. 2 PersVG nicht vorgelegen haben, es sei denn, daß ihr
»Die in den Personalrat gewählten Vertreter einer Gruppe können gemäß § 31 Abs. 1 PersVG nicht den Vertreter einer anderen Gruppe als das auf sie entfallende Vorstandsmitglied wählen.«
»Die Zuständigkeit des Hauptpersonalrates bei der Bundesfinanzverwaltung erstreckt sich nicht auf die Bediensteten der Bundesschuldenverwaltung.«
»1. Wird gegen einen seuchenkranken oder -verdächtigen Viehbestand zur Vorbereitung der Tötungsanordnung ein Verbot des freien Weidegangs verhängt und erleidet der Viehbestand infolge der Mangelhaftigkeit der verbliebenen zugewiesenen Weidefläche eine Wer
»Die Preisberechnung der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel bei Verkäufen aus der Bundesreserve ist Bestandteil eines nach dem privaten Recht zu beurteilenden Kaufvertrages. Sie kann deshalb nicht vor den Verwaltungsgerichten angefoc
»Der uneheliche Vater zählt nicht zu den Verwandten im Sinne des § 267 Abs. 2 Nr. 1 LAG. Seine Unterhaltsleistungen sind anrechnungsfähige Einkünfte des Kindes.«
»1. Das Währungsausgleichsgesetz gewährt nicht für jede früher vorhandene Spareinlage des Vertriebenen einen besonderen Ausgleichsanspruch; es faßt vielmehr die Gesamtheit der Reichsmarkspareinlagen zu einem einzigen 'Sparguthaben' zusammen und gewährt da
»§ 2 Abs. 5 der 2. LeistungsDV-LA i. d. F. vom 16. Juli 1958, wonach Leistungen aus dem Härtefonds nur an den unmittelbar Geschädigten selbst gewährt werden können, steht der Bewilligung einer Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat an solche Erben eines Sow
»Einem Deutschen kann die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling nicht allein deshalb versagt werden, weil er seinen Wohnsitz nicht schon im Zeitpunkt der Besetzung im sowjetischen Besatzungsgebiet gehabt, sondern erst später dort begründet hat.«
»Die Feststellung des Vertreibungsschadens als Verlust der Existenzgrundlage in einem unanfechtbar gewordenen Bescheid über die Gewährung von Unterhaltshilfe bindet nicht bei der Entscheidung über die Gewährung der Entschädigungsrente.«
»Die Immatrikulation kann nicht deshalb verweigert werden, weil sich der Bewerber zum Mensurenschlagen bekennt.«
»Aufbaudarlehen aus § 254 Abs. 1 LAG sind nicht für Kapitalistische Nutzung eines Vorhabens - Vermietung, Verpachtung - bestimmt, ihre Gewährung ist vielmehr zwingend davon abhängig, daß der Bewerber zur Betätigung als selbständig tätiger Unternehmer des
»Die Revisionsbegründung endet zwei Monate nach der Zustellung, also mit dem Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Zustellungstage entspricht. Das gilt auch dann, wenn die Revisionseinlegungsfrist sich, weil ihr Ende auf einen Sonn- oder Feiertag fie
»1. Wird die Genehmigung zu einer Kündigung nach § 9 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes versagt, so sind für die Klage des Arbeitgebers der Verwaltungsrechtsweg und das Rechtsschutzbedürfnis gegeben. 2. Die Frage, ob ein 'besonderer' Fall im Sinne des § 9 Ab
»Die Baupflicht nach § 46 Abs. 1 Nr. 6 des hessischen Aufbaugesetzes bestimmt den Inhalt des Eigentums, soweit sie nicht zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen des Eigentümers führt.«
»1. Eine Altsparanlage ist auch dann dem Treugeber zuzurechnen, wenn bei deren Erwerb ein stiller Vertreter für ihn aufgetreten ist. 2. Der Umstand, daß als Gläubiger eines Grundpfandrechts im Grundbuch ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ver
»1. Das Gebührengesetz (für Schlachthäuser) von 1933 und die Ausgleichsabgabenverordnung von 1937 sind geltendes Bundesrecht. 2. Der Ausgleichsabgabe für Frischfleisch unterliegen auch Gefrierfleisch und Importfleisch. 3. 'Zugeführt' im Sinne des Gebühren
»1. Die Möglichkeit, Sowjetzonenflüchtlinge auf Grund des § 3 Abs. 2 BWGöD (in den Fassungen vom 11. Mai 1951 und 19. August 1953) gleichzustellen, ist seit dem Inkrafttreten des 3. Änderungsgesetzes zum BWGöD auch für die zurückliegende Zeit nicht mehr g
»1. Ausnutzen nach § 11 Nr. 1 des Bundesvertriebenengesetzes bedeutet das Erzielen übermäßiger Vorteile ohne Rücksicht darauf, ob der Nutznießer in Ausnutzungsabsicht oder unsittlich oder verwerflich gehandelt hat. 2. Der Ausnutzungstatbestand des § 11 Nr
»Die angeblich unrichtige Verweigerung der Zahlung von Reichszuschüssen an Kleinrentner begründet keinen Sparerschaden im Sinne der §§ 15 Abs. 3, 274 LAG.«
»Bei der Berechnung der Dienstzeit nach § 152 Abs. 3 BBG ist die nach dem Zusammenbruch amtlos verbrachte Zeit nicht zu berücksichtigen.«
»Hängt die Anerkennung des Verlustes eines privatrechtlichen geldwerten Anspruch eines Vertriebenen als Vertreibungsschaden davon ab, ob der Schuldner seinen Wohnsitz in demselben Vertreibungsgebiet hatte, so kommt es darauf an, ob der Haupt-, nicht bloß
»1. Ein Wehrpflichtiger ist nach Eintritt seiner Volljährigkeit berechtigt, einen von seinem gesetzlichen Vertreter begonnenen Rechtsstreit fortzuführen, auch wenn er sich an dem Rechtsstreit bisher nicht beteiligt hat. 2. Die Einberufung nur eines Teils
»Die zur Teilnahme an der Personalratswahl erforderliche Zugehörigkeit zur Dienststelle wird maßgeblich durch das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis des Bediensteten bestimmt.«
»Der ausländische Flüchtling, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, hat einen Anspruch auf Anerkennung seiner Rechtsstellung. Der Anspruch geht nicht dadurch verloren, daß der Flüchtling bereits vorher in einem anderen Land als ausländischer Flücht
»Bei der Wiedergutmachung nach § 15 BWGöD sind auch die in Auswirkung einer während der nationalsozialistischen Herrschaft unterbliebenen Beförderung in der Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 1. April 1951 unterbliebenen weiteren Beförderungen nachzuho
»Im Verfahren bei Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch ist eine Schlechterstellung des Beschwerdeführers im Beschwerdebeschluß nicht zulässig (Bestätigung des Urteils des IV. Senats vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 90.56).«
»Angestellte privater Vorgängerorganisationen des Reichsnährstandes sind keine Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Sinne des § 1 BWGöD.«
»§ 230 Abs. 2 Nr. 3 LAG will mit der Anerkennung einer Familienzusammenführung die Festigung bereits vor der Vertreibung bestehender Ehen erleichtern, nicht aber - durch Beseitigung der Stichtagsvoraussetzungen - spätere Eheschließungen ermöglichen oder e
»Beruht die Existenz eines Ausgleichsbewerbers bei Schadenseintritt auf zwei Einnahmequellen, so ist die freiwillige Aufgabe einer Einnahmequelle nicht unbedingt als Ursache einer späteren Notlage anzusehen, wenn die andere Einnahmequelle möglicherweise a
»1. Für die Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu seiner Kündigung ist der Verwaltungsrechtsweg zulässig. 2. Ein Schwerbeschädigter hat auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen
»1. § 3 Nr. 4 G 131 verstößt nicht gegen Art. 3 GG. 2. Ob eine Dienststelle (hier: Sicherheitspolizeischule) zur Gestapo gehörte (§ 3 Nr. 4 G 131), ist grundsätzlich nach der organisatorischen Zugehörigkeit zu beurteilen. Nur dann, wenn die Organisation d
»Nochmals zur Verfassungsmäßigkeit der Bedürfnisprüfung bei der Zulassung von Prozeßagenten.«
»Das Ausscheiden eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft steht seiner Zulassung als Rechtsbeistand auf Grund des § 7 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsmißbrauchgesetzes nur dann entgegen, wenn es wegen unehrenhaften Verhaltens
»1. Bescheide, durch die Pflegesätze von der Preisbildungsstelle gemäß § 2 Bundespflegesatzverordnung für sozialversicherte Personen genehmigt oder festgesetzt werden, können von den beteiligten Sozialversicherungsträgern im Verwaltungsrechtsweg angefocht
»1. In einem Verfahren auf Grund des Wehrpflichtgesetzes kann der gesetzliche Vertreter eines Wehrpflichtigen nur innerhalb der für diesen laufenden Fristen selbständig Anträge stellen. 2. § 19 Abs. 5 Wehrpflichtgesetz verstößt nicht gegen Art. 6 GG.«
»1. Ein Nichtrückkehrer kann nach § 4 des Bundesvertriebenengesetzes einem Sowjetzonenflüchtling nur dann gleichgestellt werden, wenn ein offensichtliche unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder die persönliche Freiheit in seiner Person vorlag. Die Gefähr
»1. Das Verbot der Klageänderung im Revisionsverfahren steht der entsprechenden Anwendung der Vorschriften des § 75 Abs. 1 Satz 2 MRVO Nr. 165 und des § 79 Abs. 1 Satz 2 VGG über den Übergang vom Anfechtungs- zum Feststellungsantrag nicht entgegen. 2. Ein
»Endet das Verfahren ohne Anordnung der endgültigen Fürsorgeerziehung, so sind die Kosten der vorläufigen Fürsorgeerziehung von der Fürsorgeerziehungsbehörde des Ortes zu tragen, der im Zeitpunkt der Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung die potenti
»1. Dienststellen der Gestapo im Sinne des § 67 Abs. 1 G 131 waren auch die Dienststellen der Politischen Polizei der Länder von dem Zeitpunkt an, da sie ihre Aufgaben unter nationalsozialistischer Leitung als Instrument im Sinne der später reichseinheitl
»1. Über die Voraussetzungen, unter denen das Flurbereinigungsgericht die Streitsache nach § 144 des Flurbereinigungsgesetzes an die obere Flurbereinigungsbehörde zurückverweisen darf. 2. Hofräume dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers nach § 49 Abs. 1 Nr
»Der Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 243; 4, 360) fest, daß die Erste Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1949 nicht Bundesrecht geworden ist.«
»1. Bei der Entscheidung über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbeschädigten sind in erster Linie die Interessen der Schwerbeschädigten als Gruppe zu wahren. 2. Die besonderen Verhältnisse des Bergbaues rechtfertigen eine erhöhte Berücks
»Durch die Neufassung von § 291 LAG im Achten Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgestz können nicht zurückerstattete Beträge eines Aufbaudarlehns nur für die Zeit nach dem 1. April 1957 mit Ansprüchen auf Nachzahlung oder auf laufende Zahlung von Kriegss
»Eine alleinstehende Frau, die Unterhaltshilfe bezog, weil sie für drei Kinder zu sorgen hatte, kann die Unterhaltshilfe nur dann wegen Erwerbsunfähigkeit weiterbeziehen, wenn sie spätestens am 31. August 1953 erwerbsunfähig geworden ist.«
»Künstliche Gliedmaßen sind nicht Hausrat.«
»Für die Frage, ob ein unverheirateter Geschädigter einen Haushalt mit überwiegend eigener Einrichtung geführt hat, kommt es nicht unbedingt auf ein eindeutig objektiv zu bestimmendes Merkmal wie etwa das Zubereiten einer großen oder gar überwiegenden Anz
»Auch mit einer - nach heutigen Beurteilungsmaßstäben - pflichtgemäßen Amtshandlung kann ein Beamter den Nationalsozialismus ,,aktiv bekämpft' (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD) haben, nämlich dann, wenn er im Widerspruch zu inhaltlich unrechtmäßigen oder unsittli
»Die Vorschriften der §§ 1 bis 4 der Auskunftspflichtverordnung und des § 4 Ausgleichsabgabenverordnung über das Recht zur Anforderung von Auskünften sind geltendes Bundesrecht. Sie widersprechen nicht dem Grundgesetz.«
»Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds kann mit der Anschlußrevision zugunsten des Geschädigten weitere Verfahrensmängel rügen und so auch der Revision des Geschädigten zum Erfolg verhelfen.«